Sachmangel am Induktionskochfeld

Hallo,

ich habe ein Gala Indukitonskochfeld. Heute habe ich mit einem alten Emailletopf gekocht. Dabei ist etwas unten angebrannt. DAbei muss der Topf sehr heiß geworden sein. Auf jeden Fall ist das Glas des Kochfeldes gesprungen und es lösen sich Teile ab. Die gesetztliche Gewährleistung von 2 Jahren ist abgelaufen. Kann ich trotzdem irgendwelche Ansprüche geltend machen? Meiner Meinung nach dürfte es auch nicht kaputt gehen, selbst wenn der Topf relativ heiß wird.

Danke für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Hi,

habe gerade Die Anfrage bezüglich des beschädigten Induktionskofeldes bekommen.
OK, das ist kein leichter Fall.

Erst einmal stellt sich die Frag, wie alt das Kochfeld genau ist. Normalerweise bestehen 2 Jahre Gewährleistung bei tatsächlichen Sachmängeln. Darüber hinaus gewähren viele Hersteller eine Kulanz und tauschen dennoch aus, bzw. einige Hersteller gewähren auch eine längere Gewährleistung auf ihre Produkte.

Zum geschilderten Ablauf:
Es wurde ein Emailletopf für das Kochen genutzt. normalerweise sind nur neuer Töpfe zum Kochen auf den Induktionskochfeldern geeignet und nur solche sollten/dürfen benutzt werden.
Wie dem auch sei, es stellt sich die Frage ob die Verwendung eines nicht geeigneten Topfes die Beschädigung hervorrufen kann, wäre aber möglich. Damit wäre die Gewährleistung sicherlich ausgeschlossen, auch wenn diese noch bestehen würde, bzw. noch besteht.
Es muss also geklärt werden, was nun die Beschädigung/Zerstörung tatsächlich verursacht hat. Handelt es sich um einen Material- oder Produktionsfehler, dann ist der Hersteller sicherlich an einer Klärung interessiert und wird sich kulant zeigen.

Es wird im Streitfall aber definitiv darauf hinauslaufen, was die Ursache der Beschädigung war. Hier könnte der Hersteller eine unsachgemäße Handhabung anführen (falscher Topf, harter Schlag mit dem Topf auf den erhitzten/überhitzten Bereich) Überhitzen dürfte das Kochfeld allerdings eigentlich nicht, da eine Sicherheitsschaltung mit Thermostat eingebaut sein sollte…
Es wird auf jeden Fall im Streitfall um den Nachweis eines Sachmangels gehen…

Was würde ich machen?

  • Unterlagen bezüglich der Gewährleistung prüfen, evtl. ist eine längere Gewährleistung vorhanden
  • einfach mal eine Suchmaschine im Internet um Rat fragen, ob es bereits zu ähnlichen Vorfällen gekommen ist.
  • Hersteller anschreiben und das Problem schildern (dirket anschreiben und nicht über den Händler)…
  • Sollte sich der Hersteller weigern, stellt sich die Frage, ob man klagen will. Ein Prozess kostet und dauert. Ein neues (oder gebrauchtes) Ceranfeld ist häufiger günstiger zu bekommen, als eine Klage kostentechnisch durchzuführen…

Wie ein Prozess ausgehen wird, kann man nie genau sagen. Man muss aber bedenken, dass bei einem Vergleich jeder seinen Anwalt selbst zahlen muss. Lohnt sich das bei dem zu buche stehenden Streitwert?

Das muss man für sich klären.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen…

Gruß eterno

Der Hersteller wird sich hier sicher auf eine fehlerhafte Bedienung berufen, zumal die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
Habe mal ein bisschen gegoogelt und daraus ergibt sich meiner Meinung nach, dass Emailletöpfe zwar auf Induktionsherden verwandt werden können, aber eine gewisse Qualität müssen diese haben.

Mfg lohsimaus

Danke für die schnelle Antwort. Da dieses Produkt ein relativ günstiges Angebot war, ist eine längere gewährleistung auszuschließen. Außerdem wird es sich auf gar keinen Fall lohnen damit vor das Gericht zu gehen, da wie dus chon sagstest der Ausgang sowieso unklar ist. Im Internet habe ich schonmal gegoogelt, habe mal eine Ersatzteilanfrage bei einem Händler gestellt, aber leider keine ähnlichen Beiträge gefunden.
Ich werde mich morgen mal mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

Danke!

Hallo!

Ich kann Dir da überhaupt nicht weiterhelfen - da ich mich in solchen Dingen überhaupt nicht auskenne!

Ist natürlich ärgerlich, was da passiert ist - hast Du eine Hausratversicherung?

Da mal fragen?

Sonst oben im Rechtsforum - ich habe keine Ahnung!

Liebe Grüße und viel Glück

Sylvia

Hallo Fefix195!

Wenn die Gewährleistung nun einmal abgelaufen ist, dann ist sie abgelaufen. Und wenn Du noch dazu ein für das Kochfeld ungeeignetes Geschirr verwendet hast, dann SCHADE(!).

MfG
Werter21

Hallo Fefix195,
leider kann ich in diesem Fall nicht weiter helfen. Das kann nur ein Fachmann vor Ort. Es tut mir leid.
Gruß jessnitz01

Hallo Felix,

leider kann ich Dir da nur wenig Hoffnug machen.

Die Erwärmung der Töpfe geschieht durch magnetische Wirbelströme und dazu benötigt man geeignete Töpfe, oder Pfannen.

Dein Emaillietopf ist dafür überhaupt nicht geeignet,
da er ja aus zwei Schichten besteht.
Das steht bestimmt auch in der Bedienungsanleitung.
Damit ist das Thema „Kulanz“ wohl erledigt.

Ist das Ceranfeld beschädigt, empfehle ich Dir dringend
den Austausch durch einen Fachmann.

Wie so ein Induktionsfeld genau funktioniert, kannst du detailiert im Wickipedia unter dem gleichen Stichwort nachlesen, dann verstehst Du bestimmt die Problematik.

freundliche Grüße

Horst-Günter