Sachmangel am Induktionskochfeld

Hallo,

folgendes Beispiel:
Jemand hat ein Indukitonskochfeld gekauft. Man kocht damit und das Glas springt, so dass sich Teile herauslösen. Die gesetztliche Gewährleistung von 2 Jahren ist abgelaufen. Kann man trotzdem irgendwelche Ansprüche geltend machen, denn eigentlich dürfte so ein Kochfeld auch nicht kaputt gehen, wenn der Topf relativ heiß wird.

Danke für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

folgendes Beispiel:
Jemand hat ein Indukitonskochfeld gekauft. Man kocht damit und
das Glas springt, so dass sich Teile herauslösen. Die
gesetztliche Gewährleistung von 2 Jahren ist abgelaufen. Kann
man trotzdem irgendwelche Ansprüche geltend machen, denn
eigentlich dürfte so ein Kochfeld auch nicht kaputt gehen,
wenn der Topf relativ heiß wird.

Nein, kann man nicht.

na so einfach ist das nicht.

  1. könnte man den Koch haftbar machen, wenn er für den Schaden verantwortlich ist :wink:
  2. vielleicht gibts ne Garantie, das geht aber aus dem Sachverhalt nicht hervor.

hth

  1. könnte man den Koch haftbar machen, wenn er für den Schaden
    verantwortlich ist :wink:

Welchen Koch? Soll sich der Käufer selbst in Anspruch nehmen? Von einem Dritten war keine Rede.

  1. vielleicht gibts ne Garantie, das geht aber aus dem
    Sachverhalt nicht hervor.

Eben.

  1. könnte man den Koch haftbar machen, wenn er für den Schaden
    verantwortlich ist :wink:

Welchen Koch? Soll sich der Käufer selbst in Anspruch nehmen?
Von einem Dritten war keine Rede.

also im Sachverhalt ist nie die Rede davon, das der Eigentümer direkt der Verursache ist, den „jemand“ hat es gekauft, und „man“ kocht damit. Also ist die Haftungsfrage des Verursachers durchaus erwähnenswert.

Hi

„jemand“ hat es gekauft, und
„man“ kocht damit.

die Formulierung dürfte aber sehr eindeutig auf FAQ 1129 zurückzuführen sein.

OL

Im Zweifel mal den Hersteller kontaktieren. 1. gibt es oft eine längere Herstellergarantie bei Markenprodukten, 2. ist der Herstelller vielleicht kulant. 3. liegt vielleicht ein Produktionsfehler vor, vielleicht wurde sogar eine Rückrufaktion gemacht, die dich nicht erreicht hat (eher unwahrscheinlich, aber möglich)
Fragen kostet nichts. Die meisten Hersteller wollen ja ihren guten Ruf nicht verlieren.
Übrigens: der Topf war nicht zu schwer? Es gibt das Belastungsgrenzen. So ganz große Topfe dürfen weder auf Ceran- noch Induktionsfelder, die sind mit Inhalt nämlich schlicht zu schwer.

„jemand“ hat es gekauft, und
„man“ kocht damit.

die Formulierung dürfte aber sehr eindeutig auf FAQ 1129
zurückzuführen sein.

Der Sinn von FAQ:1129 ist doch gerade der, dass verschleiert wird ob es den Poster direkt betrifft, einen Freund/Bekannten oder ob es sich um eine rein fiktive Situation handelt.
In die Formulierung etwas herein zu interpretieren ist daher ziemlich unsinnig.

Wenn also nicht gesagt wird das Person A Ereignis B verursacht hat ist die Information wer B verursacht hat erfragenswert.

also im Sachverhalt ist nie die Rede davon, das der Eigentümer
direkt der Verursache ist, den „jemand“ hat es gekauft, und
„man“ kocht damit. Also ist die Haftungsfrage des Verursachers
durchaus erwähnenswert.

Gut, gehen wir überflüssigerweise auf die semantischen Feinheiten ein. Wenn „man“ kocht, und wenn „man“ „irgendwelche Ansprüche geltend machen“ will, darf ich, du oder jeder, der das liest, davon ausgehen, dass „man“ ein und derselbe ist. Es kocht also der Koch, und wenn der Koch nicht „jemand“ im Sinne der Ausgangsfrage wäre, sondern ein Dritter, dann wäre die Frage komplett gaga. Wir dürfen aber auch hier - im juristischen Forum - ein wenig normalen Verstand vermuten.

Der Waldpoet

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Wir dürfen aber auch hier - im
juristischen Forum - ein wenig normalen Verstand vermuten.

Interessant, dass ausgerechnet Du das sagst…