Wie sieht es aus wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler gekauft hat und dieses einen Mangel hat, der Händler jedoch sich weigert etwas zu reparieren mit der Begründung alles sei in Ordnung?
Wenn das Fahrzeug bereits in einer anderen Vertragswerkstatt vorgeführt und es diagnostiziert wurde, dass die Lenkung ausgeschlagen sei was zu den bemängeltem Fahrverhalten führen soll.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre der schlechteste Ausweg, da erst ein neues Fahrzeug erworben werden müsste bevor man das Problemauto zurück geben kann.
Nachbessern mit Frist
Wandeln
Mindern
Nachdem du wandeln nicht möchtest käme noch Mindern oder Nachbessern in Frage ..
… ODER
Du lässt dir von der Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag schicken, gibst ihn weiter an den Verkäufer und entweder er repariert oder du lässt reparieren und er bekommt die Rechnung
Gruß h
Im Zweifel entscheiden Gerichte (bzw. Gutachter) bei gegensätzlichen Ansichten zweier Fachleute.
Kennt der Händler den Schaden jetzt eigentlich schon? Vielleicht hat er ihn einfach übersehen… Oder erkennt er den (objektiv vorhandenen) Schaden nicht an?
Wird schwer beweisbar sein, der Verkäufer zieht sich den Schuh nicht an und wird es darauf schieben, dass es Dir passiert wäre. Beweispflicht bei Dir über Gutachten, wie oben geschildert, . Rechtsschutz?
Fahrzeug wurde nach der Diagnose in einer anderen Werkstatt wieder vorgeführt. Haben den Wagen wieder so wie er ist zurückbekommen mit der Aussage es wäre alles völlig normal
- Ist die Beweislast in den ersten sechs Monaten nicht beim Käufer
- Wurde der Mangel glücklicherweise im Kaufvertrag festgehalten, dass die Vibrationen am Lenkrad zu beseitigen sind
Leider eben keine Rechtsschutz sonst wäre das schon längst beim Anwalt
Mindern ist wohl nach erfolgter Bezahlung des Fahrzeuges nicht möglich.
Werde wohl erst zu einem Sachverständigen gehen und mir ein richtiges Gutachten erstellen lassen. Dieses einsenden mit einer Frist. Danach auf eigene Kosten wo anders reparieren lassen wenn der Händler immer noch nichts macht. Anschließend die Kosten einfordern und ggf. Mahnverfahren einreichen.
Eigentlich sollte man sowas als Kunde von einem Vertragshändler nicht erwarten…