Heutzutage ist es ja schon (leider) üblich, dass CD’s mit Kopierschutz verkauft werden.
Leider werden diese auch bei eBay angeboten, ohne dass in der Artikelbeschreibung auf den Kopierschutz hingewiesen wurde.
Was ist eigentlich, wenn auf einem CD-Cover klar darauf hingewiesen wurde, dass diese auf dem PC nicht abspielbar ist (also nicht mal anhören möglich)?
Das Abspielen von CD’s auf dem PC ist in meinen Augen heutzutage üblich. Vom Kopieren einmal ganz abgesehen. Viele Autoradios und DVD-Player arbeiten ebenso, daher sind auch leider einige CD’s mit Kopierschutz darauf nicht abspielbar.
Wenn nun also in der Artikelbeschreibung kein Hinweis darauf angebracht ist (und vielleicht auf dem Foto auch das Cover so abgedruckt wurde, dass genau der Hinweis auf den Kopierschutz „Nicht auf PC abspielbar“ fehlt), liegt dann ein Sachmangel vor?
Heutzutage ist es ja schon (leider) üblich, dass CD’s mit
Kopierschutz verkauft werden.
Für CDs gibt es eine internationale Norm.
CDs mit Kopierschutz entsprechen nicht dieser Norm, sind also technisch gesehen Fehlerhaft !
Da der Kopierschutz absichtlich aufgebracht wurde, dürften sie streng genommen gar nicht als CD verkauft werden, da dadurch die gültigen Normen nicht eingehalten werden.
Mit dem Kopierschutz war der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt, weshalb die CD-Industrie dies nun auf dem Cover vermerkt.
Da müsstest Du Dich selber mal näher einlesen - und gegebenfalls den Rechtsanwalt Deines Vertrauens beauftragen.
Hatte selber einen ähnlichen Fall, bei dem der Verkäufer verschwieg, dass die Bahn/Lidl-Tickets nicht gegen Entgelt weitergegeben werden dürfen. Bin darauf vom Vertrag zurückgetreten.
Mit Vorsicht zu genießen…
Der Sachmangel ist im Gesetz definiert: § 434 BGB.
Und mal ganz ehrlich: Es lässt sich sehr leicht erklären, warum das ein Sachmangel ist, aber genau so leicht kann man das Gegenteil vertreten. Eine gefestigte Rechtsprechung gibt es m.E. noch nicht, und somit ist der Ausgang vor Gericht schlichtweg völlig offen.
Wie kommst du darauf, dass es ein Rechtsmangel ist?
§ 435 BGB:
„Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder
nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.
Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das
nicht besteht.“
Bei den Leuten, die ihre CD’s auf ihren DVD-Playern abspielen und keinen üblichen CD-Player mehr haben, könnten diese CD’s auch nicht abgespielt werden.
Und eine CD, die ich nicht abspielen kann, würde mir nicht groß weiterhelfen, oder?
Und mal ganz ehrlich: Es lässt sich sehr leicht erklären,
warum das ein Sachmangel ist, aber genau so leicht kann man
das Gegenteil vertreten.
Jein: Es gibt eine genaue Festlegung was alles das CD-ROM-Logo tragen darf und was nicht. Bei allen aktuellen kopiergeschützen CD’s fehlt das Logo (aus gutem Grund). D.h. es sind keine CD-ROM nach dem -book Format Vorgaben.
Kurzum: Es sieht aus wie eine CD, manche CD-Player spielen die Scheibe auch ab, aber es ist keine.
Eine gefestigte Rechtsprechung gibt
es m.E. noch nicht, und somit ist der Ausgang vor Gericht
schlichtweg völlig offen.
Ich sagte ja, dass man beide Ansichten vertreten kann. Es gibt drei Arten, eine Eigenschaft als erklärt anzusehen, wie sich aus § 434 BGB ergibt. Dabei ist die Reihenfolge zu beachten, die die Norm aufzustellt. Und nur, wenn dann die Ist- von der Sollbeschaffenheit (im Sinne des eben Gesagten) abweicht, liegt ein Sachmangel vor.
Ich weiß nicht, was das Logo jetzt mit der Sache zu tun haben soll.
Es geht hier nur um eine etwaige Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit. Die Soll-Beschaffenheit ergibt sich einzig und allein aus vertraglicher Abrede.
Interessant, dass du gleich zwei Normen bringst, die beide nicht sagen, was ein Sachmangel ist…
Noch mal: § 434 BGB erklärt, was ein Sachmangel ist. Und dazu kann man natürlich noch seitenweise was in Fachliteratur nachlesen. Es gibt dazu ja auch schon rechtswissenschaftliche und rechtsprechende Ausprägungen. Es macht keinen (!) Sinn, sich nun unter Missachtung dessen, was bereits alles allgemein zu § 434 anerkannt ist, seine eigenen und höchstpersönlichen Gedanken zu machen.
§ 435 BGB:
„Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug
auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.“
Der Dritte hat das Urheber-, und Verwertungsrecht an den auf der CD befindlichen Musikstücken, die er durch das Anbringen des Kopierschutzes gegen jeden in Teilstücken durchsetzt.
Da der Verkäufer dem Käufer diese Tatsache nicht bekannt gemacht hat, hat der Verkäufer einen Rechtsmängel verschwiegen.
Und mal ganz ehrlich: Es lässt sich sehr leicht erklären,
warum das ein Sachmangel ist, aber genau so leicht kann man
das Gegenteil vertreten.
Jein: Es gibt eine genaue Festlegung was alles das CD-ROM-Logo
tragen darf und was nicht. Bei allen aktuellen
kopiergeschützen CD’s fehlt das Logo (aus gutem Grund). D.h.
es sind keine CD-ROM nach dem -book
Format Vorgaben.
Kurzum: Es sieht aus wie eine CD, manche CD-Player spielen die
Scheibe auch ab, aber es ist keine.
Eben: es ist keine CDDA, weil sie der Norm nicht entspricht. Meinem ganz persönlichen Rechtsempfinden nach sollte so eine Scheibe bei eBay auch als „silberne Scheibe, die aussieht wie eine CD“ verkauft werden.
Außerdem ist imho der Ausdruck Kopierschutz falsch: Ich habe noch keine so gekennzeichnete Scheibe gesehen, die sich nicht (digital) kopieren ließ. Allerdings verweigerten etliche Player das Abspielen. Also trifft „Abspielschutz“ wohl eher zu. Oder meint der Begriff, daß das Kopieren geschützt ist?
Der letzte Absatz beschreibt nur mein Gerechtigkeitsempfinden, hat also nicht mit der Rechtssprechung zu tun.
Rückfrage
Hallo,
imho sind die Rechte (Urheber- und Verwertungsrechte) vorhanden, unabhängig vom Kopierschutz. Der ist nur ein Weg (oder Versuch), diese Rechte durchzusetzen.
Ich weiß nicht, wie Du daraus einen Rechtsmangel herleiten willst. Oder hat ein Dritter irgendwelche Rechte, die sich aus dem Kopierschutz herleiten?
Gruß
Axel (ianal)