Habe einen Opel Omega Bj. 2001 mit 185000 km gekauft. Jetzt wurden Mängel festgestellt, die der Verkäufer auch beseitigen will. Habe ich für die Reparaturdauer anspruch auf einen Ersatzwagen?
Habe einen Opel Omega Bj. 2001 mit 185000 km gekauft. Jetzt
wurden Mängel festgestellt, die der Verkäufer auch beseitigen
will. Habe ich für die Reparaturdauer anspruch auf einen
Ersatzwagen?
Das ist kolanzsache. Verhandel einfach mit dem Verkäufer und erklär ihm deine situation , dass du auf ein fahrzeug angewiesen bist. In den meisten fällen bekommt man einen Leihwagen.
Gruß
DAVE
Das heißt, dass ich rein rechtlich keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen habe, obwohl es sich um einen Sachmangel handelt? Ich kann ja für den Mangel nichts und der Händler ist 90 km von mir entfernt. Reparaturdauer ist voraussichtlich 4 Tage. Das würde ja bedeuten, ich muss ihm den Wagen bringen, kann dann mit dem Zug wieder nach Hause fahren, daheim ohne Auto rum sitzen (Verdienstausfall), dann mit dem Zug wieder zu ihm fahren den Wagen abholen und alles auf meine Kosten!?
Habe einen Opel Omega Bj. 2001 mit 185000 km gekauft. Jetzt
wurden Mängel festgestellt, die der Verkäufer auch beseitigen
will. Habe ich für die Reparaturdauer anspruch auf einen
Ersatzwagen?
Guten Abend,
habe gerade Ihre Anfrage via Email erhalten und versuche zu helfen. Ich selbst hatte einen Opel Corsa B mit einem Mangel eines gerissenen Keilriemens, hierdurch wurden die Ventile in Mitleidenschaft gezogen. Für die Beseitigung des Mangels fragte auch ich nach einem Ersatzwagen. Die Antwort war „NEIN“. Ich könnte einen Wagen für die Zeit der Reparatur bekommen, den ich allerdings aus eigener Tasche zahlen müsse. Die Reparaturkosten waren dann lt. Kostenvoranschlag enorm hoch, sodaß ich ihn sodann verkauft habe und mir einen neuen gebrauchten zulegte einer anderen Marke.
Hoffe ich konnte mit meiner Beantwortung weiterhelfen. Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Versicherung an. Falls Sie Vollkasko haben, lässt sich da möglicherweise etwas machen.
Hochachtungsvoll verbleibe ich
Tomtomschneider
Danke erstaml für Ihre Antwort. Aber was hat der Sachmangel mit meiner Versicherung zu tun? Ich habe den Wagen ja erst gekauft und die Mängel wurden 2 Tage nach dem Kauf festgestellt. Somit ist der Verkäufer in der Sachmängelhaftung und dies bestreitet er ja auch nicht. Er meint nur, dass er mir keinen Ersatzwagen zur Verfügung stellt und er das auch nicht müsse. Das kann ich aber fast nicht glauben, denn wie gesagt, ich selbst kann ja nix für die Mängel.
Entschuldigung, habe da wohl etwas mißverstanden. Auf jeden Fall haben Sie damit Recht, daß der Verkäufer dafür in der Haftung steht und somit sollte er auch für die Reparaturzeit einen Ersatzwagen stellen. So würde ich das aus meiner Sicht ebenso sehen. Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen und wenn Nötig via Anwalt klagen.
Hallo,
hast du schon mal versucht mit dem Händler zu reden ob er Dir ein Ersatzwagen zur verfügung stellen kann? Vielleicht macht er das wenn Du ihm deine Situation erklärst. Vielleicht bist du ja auch im ADAC oder Deine KFZ Versicherung hat eventuell in deinem vertrag eine Regelung für sowas. Eventuell kommt Deine Versicherung dafür auf. Weiss ja nich wenn du dich apschleppen lässt zahlt die Versicherung die kosten zur Werkstatt und auch den Leihwagen. Erkundige dich mal
Habe einen Opel Omega Bj. 2001 mit 185000 km gekauft. Jetzt
wurden Mängel festgestellt, die der Verkäufer auch beseitigen
will. Habe ich für die Reparaturdauer anspruch auf einen
Ersatzwagen?
hi!
soweit ich weiß nicht, das liegt an der werkstadt!