Sachmangel geltend machen?

Hallo Forum,

Ein Snowboardhersteller X produziert 2 unterschiedliche Modelle.
Nun wurde bei der Produktion jedoch auf ein Modell die Oberseite des anderen aufgedruckt.
Auf dieser „falschen“ Oberseite, sind jedoch auch die eindeutigen Identifizierungsmerkmale des Produktes.
Dieses Produkt wird über den Zwischenhändler Z an den Endkunden Z verkauft.

Kann der Endkunde Z einen Sachmangel geltend machen?

Hallo !

Die zwei Varianten werden doch auch unterschiedliche Namen haben ?

Man bestellt Variante A und bekommt zwar technisch Modell A,aber mit der Bedruckung von Modell B.
Oder man glaubt wegen eines Produktfotos man bestellt A,es ist aber B mit der falschen(versehentlichen) Bedruckung von A.

Das wäre ein Sachmangel.

Es sei denn,der Zwischenhändler hat die fehlerhafte Ware als 2. Wahl etwa aufgekauft und vertreibt sie entsprechend gekennzeichnet und beschrieben weiter.
Nur darf er ja nicht einfach Fotos einstellen ohne Hinweis,es hat zwar das Logo/Farbe von Modell A,ist aber eigentlich Modell B.

MfG
duck313