Hallo,
folgendes Problem:
Ein Artikel (in diesem Falle eine Speicherkarte für Digitalkameras im Wert von EURO 80.-) wurde im November 2003 im Internethandel (innerhalb Deutschlands) erworben.
Der Artikel arbeitete in seiner regulären Verwendung bis vor Tagen einwandfrei, ging dann aber ohne äußere Einflüsse kaputt.
Der Händler bekam die Ware (nach Klärung per email) versichert zurückgesandt, will die defekte Ware nun aber nicht umgehend ersetzen, sondern sie dem Hersteller zusenden. Nach Kenntnis solcher Vorgänge kann es mehrere Wochen dauern, bis der Hersteller Stellung nimmt.
Nun wird die Karte aber täglich gewerblich genutzt, auf sie kann nur unter ungünstigen Bedingungen kurzfristig verzichtet werden.
Lt. BGB §§ 434ff ist die rechtliche Situation zwar eindeutig geklärt, nicht jedoch die Fristsetzung dazu.
Hier setzt meine Frage an: Kann man das anhand von vorgegangenen Fällen irgendwie definieren? Gibt es etwa eine verbindliche Richtlinie?
Oder kann dem Käufer zugemutet werden, dass er wochenlang auf Ersatz wartet? Kann der Kunde vielleicht sogar eine vergleichbare Karte im örtlichen Handel erwerben, um die Kosten beim Verkäufer geltend zu machen, wenn die Wartezeit unzumutbar ist? Ab wann ist es unzumutbar?
Fragen über Fragen…
Danke schon mal!
Grüße
formica
