Hallo Liebe Experten.
Ein gekaufter Artikel geht innerhalb der ersten 6 Monte kaputt. Kunde beruft sich auf die Sachmangelhaftung und sein Gewährleistungsanspruch. Denn der Kunde hat das betroffene Gerät nicht kaputt gemacht, er hat es ganz selten benutzt und ist damit pfleglich ungegangen. Kunde zeigt den Mangel beim Händler an. Das Gerät wird angenommen und sollte nun repariert werden. Doch eine Reparatur wird nicht vollzogen da die Werkstatt des Händlers einen Wasserschaden feststellt. Doch der Kunde beharrt auf eine ordentliche Sachmangelabwicklung bzw. auf seinem Gewährleistungsanspruch. Händler Schreibt einen Brief, dass eine Sachmangelprüfung erfolgt ist und ein Kundenverschulden vorliegen muss.
Was hat der Kunde nun als Lösungsmöglichkeit nun doch noch seinen berechtigten Anspruch durchzusetzen?
Kann der Kunde eine Sachmangelprüfung verlangen die Ihn gegenüber ausgehändigt wird? Oder reicht die Aussage vom Händler aus? Welche Punkte sind wichtig für eine Sachmangelprüfung bzw. wer ist berechtigt solch eine Prüfung durchzuführen?
Wäre Dir/Euch sehr dankbar für Ideen!
Danke vielmals…
Sebastian