Guten Tag,
ich habe letzte ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Diesen muss ich aus Gesundheitlichen Gründen aber nun wieder verkaufen.
Nun stellt sich mir die Frage ob die Sachmängelhaftung auf den neuen Käufer übergeht, oder ob diese verfällt wenn ich den Wagen weiterverkaufen.
Das Autohaus sagte mir diese würde verfallen. Aber ist das von Rechtswegen auch Richtig so?
Und hätte ich innerhalb von Zwei Wochen vom Kaufvertrag zurücktretten können ohne das das Autohaus einen Schadenersatz fordert?
MFG
Fabian
Nein, nicht wenn Du beim Händler im Laden warst und persönlich den Vertrag angeschlossen hast.
So ein Widerrufsrecht gibt es nur bei bestimmten Verträgen ( z.B. Versicherungen, Krediten) und im großen Bereich des Online/Versandhandels, nicht bei Kaufverträgen.
Und die Sachmängelhaftung/Gewährleistung ist m.E. nach übertragbar.
Der Erstkäufer kann sein Recht auf den Zweitkäufer abtreten.
Mag sein, der Autoverkäufer hat in seinem Vertrag so etwas untersagt.
MfG
duck313
Danke für die Flotte Antwort.
Ich habe mir die AGBs durchgelesen und nichts zu dem Punkt Sachmängelhaftung gefunden. Nicht das eine gegeben wird und auch nicht das diese übertragbar ist.
Mal ganz davon abgesehen das ich die AGBS nicht mal unterschrieben habe sondern nur den Kaufvertrag.
Bei der Finanzierung hätte ich noch eine Frage. Ich hab ja 14 Tage Wiederrufsrecht von diesem möchte ich wenn ich den Wagen verkauft habe auch gebrauch machen da ich den Wagen beim Autohaus ja dann Bar bezahlen kann. Musste heute mit dennen richtig diskutieren damit die das akzeptieren. Da due Bank das Geld direkt an das Autohaus Überwiesen hat müsste dieses das Geld auch zurück überweisen. Das Autohaus bekommt dann von der Bank den Brief ausgehändigt und ich bringe sobald dieser da ist das Geld vorbei.
Können die da sagen das sie das nicht machen?
Die Finanzierung kann man widerrufen.
Nur wie das dann abgewickelt wird, kann ich nicht sagen.
Du bist doch der Kreditschuldner, wenn gekündigt wird, musst Du das Geld an die Bank zurückzahlen, nicht das Autohaus.
Das Autohaus hat sein Geld bekommen und behält es auch.
MfG
duck313
Hallo,
wenn Du die Finanzierung innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrecht widerrufst, wird auch der dazugehörige Kaufvertrag automatisch rückabgewickelt. Das heisst, Du musst dann auch das Auto wieder zurückgeben.
vermutlich spielst du auf einen verbundenen vertrag (Verbundener Vertrag – Wikipedia) an. das würde voraussetzen (siehe §§ 358, 359 BGB Bürgerliches Gesetzbuch), dass der kredit vom autohaus vermittelt wurde. wo siehst du das hier?