Hallo,
Ich hoffe die Frage ist hier richtig
Und zwar habe ich im Dezember 2014 von einem Händler zu Privat (mich) ein Gebrauchtfahrzeug erworben;
Jetzt ist es zwar schon ein weilchen her aber aus unwissenheit habe ich noch nichts unternommen und zwar Ist die Steuerkette, der Abgaskrümmer(mit Kat), die Hydrostösel und noch ein Paar Teile die nicht unter Verschleißteile fallen defekt.
Diese Fehler waren schon bei Verkauf vorhanden (zu spät bemerkt).
Nun meine frage:
Im Kaufvertrag schrieb der Verkäufer diesen Absatz:
„Das Fahrzeug ist nicht unfallfrei, und nicht mängelfrei. Ölverlust an Motor, Getriebe, Lenkung und Differential sind möglich. Motor Getriebe, Antriebsstrang, Gelenkwellen, Bremsen, Stoßdämpfer, Fahrwerk, Fahrwerksaufhängung, Auspuffanalge mit Kat sowie sämtliche nebenaggregate sind alt und Laufleistungsbedingt strak verschlissen oder defekt. Schadensansprüche sind ausgeschlossen!“
Kann der Verkäufer sich damit aus der Sachmängelhaftung ziehen ? Er sagte bei Verkauf er muss das reinschreiben und so weiter und es sei eigentlich alles in ordnung an dem Fhrzeug.
Kann mir da jemand der Ahnung davon hat eine Antwort geben? ![]()
Lohnt es sich einen Anwalt übe meine Rechtsschutzversicherung einzuschalten oder kann man nichts machen?
Danke im Vorraus ![]()
MFG