Sachmängelhaftung des Verkäufers?

Hallo,
Ich hoffe die Frage ist hier richtig
Und zwar habe ich im Dezember 2014 von einem Händler zu Privat (mich) ein Gebrauchtfahrzeug erworben;
Jetzt ist es zwar schon ein weilchen her aber aus unwissenheit habe ich noch nichts unternommen und zwar Ist die Steuerkette, der Abgaskrümmer(mit Kat), die Hydrostösel und noch ein Paar Teile die nicht unter Verschleißteile fallen defekt.
Diese Fehler waren schon bei Verkauf vorhanden (zu spät bemerkt).
Nun meine frage:

Im Kaufvertrag schrieb der Verkäufer diesen Absatz:
„Das Fahrzeug ist nicht unfallfrei, und nicht mängelfrei. Ölverlust an Motor, Getriebe, Lenkung und Differential sind möglich. Motor Getriebe, Antriebsstrang, Gelenkwellen, Bremsen, Stoßdämpfer, Fahrwerk, Fahrwerksaufhängung, Auspuffanalge mit Kat sowie sämtliche nebenaggregate sind alt und Laufleistungsbedingt strak verschlissen oder defekt. Schadensansprüche sind ausgeschlossen!“

Kann der Verkäufer sich damit aus der Sachmängelhaftung ziehen ? Er sagte bei Verkauf er muss das reinschreiben und so weiter und es sei eigentlich alles in ordnung an dem Fhrzeug.
Kann mir da jemand der Ahnung davon hat eine Antwort geben? :open_mouth:
Lohnt es sich einen Anwalt übe meine Rechtsschutzversicherung einzuschalten oder kann man nichts machen?

Danke im Vorraus :slight_smile:

MFG

Hallo,

ja, ein Rechtsbeistand wird wohl nötig sein.

Aus meiner Sicht (und dem Lesen von vielen Gerichtsentscheidungen) kann sich ein Händler nicht mit solchen Allgemeinplätzen zum eventuellen Zustand der Ware aus seiner Pflicht zur Haftung entziehen.

Anders sieht es aus, wenn Fehler ausgeschlossen werden, die genauestens beschrieben werden (zum Beispiel ein durchrosteter Schalldämpfer).

Grüße
Pierre

Von mir bekommst du keine Rechtsauskunft, weil ich mich im Gegensatz zu Pierre mit der der Rechtslage auskenne und mich nicht strafbar machen will.

Schau mal hier: http://www.recht.help/informationen/kfz-recht/gebrauchtwagenkauf-welche-rechte-sie-bei-einem-sachmangel-haben-und-ob-sie-sich-auf-garantie-oder-gewaehrleistung-berufen-koennen-wenn-sie-den-pkw-bei-einem-haendler-oder-von-einer-privatperson-erworben-haben/

Das Problem ist, dass du beweisen musst, dass die Mängel schon bei Übergabe vorlagen.