Sachmangelhaftung explizit ausschließen

Hi!

Ich muss euch mal wieder mit einer Frage belästigen, weil wir in der Gruppe zu keiner Einigung gekommen sind.

Darf ein Kaufmann die Sachmangelhaftung (Dauer 2 Jahre) explizit durch entsprechende Kennzeichnung bei der zu verkaufenden Ware bzw. durch einen entsprechenden Passus im Kaufvertrag ausschließen oder ist er per Gesetz immer gezwungen, diese Sachmangelhaftung einzuhalten?

Beispiel:
Bei einer Gebrauchtwagenhandlung (GmbH) wird ein drei Jahre altes Auto (Tachostand 30.000 km, erste Hand, sehr gut gepflegt). Gleich daneben steht ein 12 Jahre altes Auto (Tachostand 150.000 km, erster Motor, dritte Hand, dem Alter entsprechend aussehend).
Das erste Auto wird ganz normal angeboten (also inkl. Sachmangelhaftung), für das zweite Auto gibt es bei der Angebotsbeschreiung den Zusatz, dass keine Sachmangelhaftung übernommen wird (Entsprechendes im Kaufvertrag, worauf ein möglicher Autokäufer auch hingewiesen wird).

Ist das zulässig?
Letztlich besteht ja Vertragsfreiheit und der Käufer kann sich das Recht auf die Sachmangelhaftung des Verkäufers im Prinzip abkaufen lassen. Oder ist dieses Recht unverkäuflich?

Grüße
Heinrich

Hallo,

Darf ein Kaufmann die Sachmangelhaftung (Dauer 2 Jahre)
explizit durch entsprechende Kennzeichnung bei der zu
verkaufenden Ware bzw. durch einen entsprechenden Passus im
Kaufvertrag ausschließen oder ist er per Gesetz immer
gezwungen, diese Sachmangelhaftung einzuhalten?

okay. Ver käufer ist also Unternehmer im Sinne des BGB. Ist der Käufer Unternehmer oder Verbraucher?

Ist das zulässig?

Grundsatz: Sachmängelhaftung verjährt 24 Monate nach Gefahrübergang.

Unternehmer verkauft an Verbraucher: Verkürzung bei neuen Sachen unzulässig, bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate möglich.

Verbraucher verkauft an Verbraucher oder Unternehmer: Sachmängelhaftung kann beliebig verkürzt oder ausgeschlossen werden.

Unternehmer verkauft an Unternehmer: Verkürzung bei neuen Sachen auf 12 Monate zulässig, bei gebrauchten kann ausgeschlossen werden.

Letztlich besteht ja Vertragsfreiheit und der Käufer kann sich
das Recht auf die Sachmangelhaftung des Verkäufers im Prinzip
abkaufen lassen. Oder ist dieses Recht unverkäuflich?

Vertragsfreiheit besteht nur, solange ein Gesetz oder die geltende Rechtssprechung diese Punkte nicht explizit regelt. Sachmängelhaftung ist im BGB aber geregelt.

Zurück zum Beispiel: Ist der Käufer Verbraucher, wäre der Ausschluss der Sachmängelhaftung unzulässig und es würden volle 24 Monate gelten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html

Gruß

S.J.

Danke! (o.T.)
.

Servus,

Nur eine kleine Ergänzung hierzu:

Verbraucher verkauft an Verbraucher oder Unternehmer:
Sachmängelhaftung kann beliebig verkürzt oder ausgeschlossen
werden.

Vorsicht bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das heißt vorgedruckten Formularen! Besser: Individuelle Vereinbarungen mit den Worten „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung“!

Gruß,
Sax

Hallo,

Verbraucher verkauft an Verbraucher oder Unternehmer:
Sachmängelhaftung kann beliebig verkürzt oder ausgeschlossen
werden.

Vorsicht bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
das heißt vorgedruckten Formularen!

Ist man denn noch Verbraucher, wenn man schon Formulare mit AGB drucken lässt?
Gruß
loderunner (ianal)

Servus,

Ist man denn noch Verbraucher, wenn man schon Formulare mit
AGB drucken lässt?

Aber klar! Drucken „lassen“ braucht man ohnehin nicht, es reicht z.B. die Verwendung von Vorgedruckten Formularen aus dem Internet z.B. zum Verkauf des Gebrauchtwagens…

Gruß,
Sax