Hallo liebe Forenmitglieder,
was wäre wenn:
angenommen ein Gebrauchtwagenverkauf kommt zustande und der Händler hat ein Formular mit Garantie und der Käufer ein Formular mit Gewährleistung von 1 Jahr ausgehändigt bekommen und beide Formulare würden vom Kunden unterschrieben. Was wäre, wenn innerhalb der 6 Monatsfrist und darüberhinaus ein Schaden am Fahrzeug aufträte und der Schaden aber innerhalb der 6 Mon. im Urlaub aufträte der eine Weiterfahrt unmöglich mache. Hier kann dem Händler der Wagen nicht zum Schadensausgleich ausgehändigt werden. Wie muss sich der Kunde verhalten bzw. welche Rechte bzw. Pflichten haben beide Parteien. Kann der Kunde den Wagen im Urlaub zur Fahrt nachhause reparieren lassen (1 Zündspule, der Wagen habe 4 davon und weitere 3 sollten ebenf. repariert werden, damit sich das Problem nicht vervierfacht) bei Raparaturen von ca.150 Euro?
Danke nochmals über diese Rechtslage
Hallo
das kommt darauf an
- was in den ‚Urkunden‘ steht und
- was kaputt gegangen ist
Wenn es zufällig ein Teil ist das vom Gewährleistungs/Garantie/Blabla Dingens erfasst wird solltest du die Werkstatt anrufen und fragen wie zu verfahren ist - nachdem die eher kein Interesse daran haben, dein Auto in ihre eigene Werkstatt zu transportieren wirst du den Schaden vor Ort reparieren lassen können und Ihnen die Rechnung weiter reichen - das würde ich aber vorher abklären.
Was nicht abgedeckt ist sind sicher Verbrauchsmaterialien wie Zündkerzen, Glühkerzen, Keilriemen etc. die wirst du wohl oder übel vor Ort auf eigene Rechnung reparieren lassen müssen
Gruß h
was soll man sich darunter vorstellen? gibt es nun eine garantie oder nicht? und worauf bezieht sie sich?
was soll das denn nun wieder heißen?
innerhalb der 6monatsfrist müsste der händler nachweisen, dass zum zeitpunkt des kaufs der fehler noch nicht vorlag. das wird er kaum können und deshalb die reparaturkosten tragen müssen. der käufer sollte allerdings die defekte zündspule für eine prüfung vorweisen können. und er sollte den händler informieren. ich kann mir nicht vorstellen, dass der in so einem fall ärger macht, aber man weiß ja nie.
vorsorgliche reparaturen sind allein sache/problem/kosten dessen, der sie in auftrag gibt.