Hallo,
gegeben ist ein Verbrauchsgüterkauf. Der Käufer möchte Ansprüche aus der Sachmangelhaftung geltend machen und behauptet folgendes:
Die Sache, ein Möbelstück, wurde ihm in verpacktem Zustand übergeben. Beim Auspacken zuhause stellt er fest, daß die Sache einen größeren Defekt aufweist, der bei Inaugenscheinnahme sofort aufgefallen wäre, aufgrund der Verpackung aber bei der Übergabe unbemerkt blieb.
Der Verkäufer seinerseits behauptet, die Sache war bei Übergabe mangelfrei und der Schaden könne nur nachträglich, z.B. beim Transport durch den Kunden, entstanden sein.
Wer muß welche Behauptung beweisen, wenn der Verkäufer die verpackte Übergabe nicht bestreitet?
Gruß Stefan