Hallo allerseits,
Herr X würde von einem Reifenhaendler oder auch Autoverkäufer einen Satz Winterräder zu seinem Fahrzeug kaufen. Dazu würden die notwendigen Papiere vorgelegt. Die Räder würden montiert und X führe damit gemuetlich durch die Gegend. Bei seinem naechsten TUEV Termin verweigerte der nette Herr mit der Muetze den Aufkleber, weil die Reifen/Raeder auf dem Fahrzeug nicht zugelassen wären.
Frage: Ab wann (zeitlich) dürfte sich der Reifenhaendler in seinem Sessel zuruecklehnen, da er gesetzlich fuer diesen Fehler nicht mehr haftbar gemacht werden kann? Welche §§ greifen hier?
Gruss
S.