Guten Tag,
Ich las neulich über einen mir noch nicht entschlossenen Rechtskonflikt.
Ein PKW wird von einem Obdachlosen beschädigt.
Er sprang böswillig gegen die Tür der Fahrerseite, verursachte dadurch eine Delle und gab dies auch einsichtig später vor der Polizei zu.
Es handelt sich um ein PKW mit Voll-Kasko Versicherung.
Nun stellt sich aber heraus, dass der Täter ein Obdachloser ist.
Wie ist im Bezug auf Sachschäden von Obdachlosen die Rechtslage? Wird man in irgendeiner Weise finanziell belastet, da der Gegenüber ja zahlungsunfähig ist?
Oder besteht die Gefahr dass sich Versicherungsbeiträge erhöhen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
ist wohl eher eine allgemeine Rechtsfrage.
Er sprang böswillig gegen die Tür der Fahrerseite, verursachte
dadurch eine Delle und gab dies auch einsichtig später vor der
Polizei zu.
Wie ist im Bezug auf Sachschäden von Obdachlosen die
Rechtslage? Wird man in irgendeiner Weise finanziell belastet,
da der Gegenüber ja zahlungsunfähig ist?
Was hat Obdachlos mit zahlungsunfähig zu tun? Wenn der Verursacher aber wirklich nicht zahlen kann und man selbst den Schaden nicht tragen will, …
Oder besteht die Gefahr dass sich Versicherungsbeiträge
erhöhen?
… tritt der Versicherungsfall mit allen Folgen, also ggf. auch einer Rückstufung, ein.
Cu Rene
Wie ist im Bezug auf Sachschäden von Obdachlosen die Rechtslage?
Genauso, wie bei jedem anderen auch. Der Verursacher ist haftbar zu machen. Ist dieser zahlungsunfähig, bleibt man auf seinem Schaden sitzen.
Wird man in irgendeiner Weise finanziell belastet,
da der Gegenüber ja zahlungsunfähig ist?
Ja, man trägt den Schaden selber.
Oder besteht die Gefahr dass sich Versicherungsbeiträge erhöhen?
Wenn man den Schaden von der Vollkasko tragen läßt, wird man hochgestuft und das führt zu höheren Beiträgen.
Vielen Dank im Voraus!
Bitte, bitte.
Möglichkeit A)
Vollkaskoversicherung damit belasten (und Rückstufung in Kauf nehmen)
Möglichkeit B)
In den Privathaftpflichtversicherungen einiger Versicherer ist die sogenannte „Forderungsausfalldeckung“ integriert (teilw. auch als Extra-Einschluss).
Forderungsausfalldeckung heißt, mich schädigt jemand, dieser ist jedoch zalhungsunfähig und kann den verursachten Schaden nicht begleichen.
Frag bei deinem PH-Versicherer ob du dieses Risiko mitversichert hast wenn ja, übernimmt deine Privathaftpflicht den Schaden, sollte der Obdachlose tatsächlich nicht zahlungsfähig sein!
Viele Grüß
Maddin5000
Guten Tag maddin,
so einfach ist das mit der Ausfalldeckung nicht. Bis die greift, hat der Nehmer 1823 graue Haare mehr. Und abgesehen davon übernimmt keine PHV KFZ-Sachen. Insoweit ist die dargestellte Möglichkeit 2 insgesamt
kein gangbarer Weg.
Gruß
Günther
Entschuldigung, hier muss ich nochmal nachhaken.
Die Frage wurde hier im Forum auch schon verschieden beantwortet, es wurde gesagt dass die PHV auch Kfz-Schäden übernimmt, nur nicht am EIGENEN Kfz. Wenn das so ist, könnte auch die FAD durchaus greifen, da müsste man nochmal in die Bedingungen schauen.
Ich weiß nicht wie das mit PHV und Kfz ist, weiß das jemand definitiv?
Gruß
Granini
Hallo,
die Ausfalldeckung greift nicht, zumindest nicht in der Form, wie ich sie kenne. Sie greift ja nur, wenn eine Art fiktiver Anspruch durch die Privathaftpflichtversicherung (unterstellt, der Schädiger wäre haftpflichtversichert) greift. Dieser greift hier (unabhängig vom Kfz usw.) NICHT, da Vorsatz vorliegt.
Viele Grüße
Andreas
Hallo, ich hab zur FAD mal ein eigenes Thema aufgemacht. Hier wird die wahrscheinlichhier nicht greifen eben wegen des Vorsatzes, daran hatte ich nicht gedacht.
Gruß
Granini