Sachschaden durch Unfall. Was muss man tun?

Hallo, mein Sohn ist mit dem PKW vom Vater von der Fahrbahn abgekommen und hat zwei massive Werbeschilder umgemangelt. Wir hatten für das Auto aufgrund des Alters nur noch Kfz-Haftpflicht, es ist am Auto Totalschaden entstanden und wurde verschrottet.
Die Polizei wurde gerufen, kein Alkohol war im Spiel. Er bekam ein Verwarngeld.
Nun habe ich den Schaden telefonisch der Kfz-Haftpflicht gemeldet. Die wollten wissen, warum mein Sohn von der Fahrbahn abkam. Ich denke, das spielt keine Rolle, es ist ein Schaden entstanden.
Nun gut, sie senden das Formular nun zu. Mein Sohn ist bei der Versicherung auch als Fahrer gemeldet, zum Glück. Was muss man nun weiter tun? Sich bei den Geschädigten melden, wobei auf der Werbetafel (sinnigerweise ein Rechtsanwalt) nicht klar ist, wem die Tafel gehört. Oder melden die sich sowieso bei der Polizei?
Da ich keine Erfahrung mit solchen Sachen habe, und auch nicht noch mal machen will, meine Frage, ob soweit alles richtig ist?
Viele Grüße und allzeit gute Fahrt wünscht die
Miezekatze

gemeldet. Die wollten wissen, warum mein Sohn von der Fahrbahn
abkam. Ich denke, das spielt keine Rolle, es ist ein Schaden entstanden.

Es könnte schon eine Rolle spielen, deswegen sollte die Frage beantwortet werden.

Versicherung auch als Fahrer gemeldet, zum Glück. Was muss man
nun weiter tun? Sich bei den Geschädigten melden,

Meines Wissens ist das nicht nötig. Der Polizei ist der Unfallverursacher bekannt, der Geschädigte wird sich also wohl an die Polizei wenden, wenn er den Schaden entdeckt. Eure Verscierhung weiß auch Bescheid, falls der Geschädigte Ansprüche stellt.

ist, wem die Tafel gehört. Oder melden die sich sowieso bei
der Polizei?

Das würde ich tun, wenn ich einen schanden an meinem Eigentum entdecke.

Nun habe ich den Schaden telefonisch der Kfz-Haftpflicht
gemeldet. Die wollten wissen, warum mein Sohn von der Fahrbahn
abkam. Ich denke, das spielt keine Rolle, es ist ein Schaden
entstanden.

Hallo Miezekatze,

Euer Versicherer soll den Schaden doch übernehmen, wenn Ansprüche gestellt werden, oder? Zur Beurteilung der Haftung ist somit natürlich der Hergang wichtig.
Zumal: niemand - auch kein Fahranfänger - kommt „einfach so“ von der Fahrbahn ab und demoliert 2 (!?) Werbeschilder sowie das eigene Fahrzeug. Wenn also kein Alkohol im Spiel war, vielleicht Cannabis?!

Warum Ihr die Fragen ansonsten nicht beantworten wollt, ist mir ein wenig schleierhaft…

Grüße, M

Hallo Masch,

mein Sohn trinkt nicht und nimmt keine Drogen. Er war einfach viel zu schnell.
Fakt ist, ein Schaden ist entstanden, wie, mein Gott, zur Regulierung sicher nicht von Bedeutung.
Aber danke für den Hinweis.

Viele Grüße

Die Miezekatze

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Miezekatze,

ich vermute mal, dass die Versicherung wissen möchte, ob ein Fremdverschulden vorliegt. Z.B. anderes Kfz, Dreck/ Öl auf der Straße, usw. Es wäre ja möglich, dass der VR bei einem anderen Regress nehmen könnte. Vielleicht will der VR es auch nur zu statistischen Zwecken wissen.

Gruß
Winni