Sachschaden im Fitnessstudio

Beim Training im Fitnessstudio ist ein Gerät kaputt gegengen, nun will die Betreiberin Schadenersatz von mir. Ich bin Mitglied im Studio zahle meine monatlichen raten pünktlich. Das nicht ihr Betreiberrisiko wenn ein Gerät während eines ganz normalen Trainings den Geist auf gibt. Ich sehe nicht ein meine private Haftpflicht einzuschalten.
MfG Bernd

Lieber Bernd,

aus meiner Sicht haben Sie völlig recht. Bei bestimmungsgemäßer Benutzung des Gerätes liegt das Risiko der Beschädigung beim Betreiber.

Ihre Haftpflichtversicherung ist nicht nur dafür dar, Ansprüche zu begleichen, sondern auch dafür, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Mein Vorschlag: Melden Sie den „Schaden“ Ihrer Versicherung und teilen Sie ihr gleichzeitig mit, dass Sie der Meinung sind, nicht schadenersatzpflichtig zu sein. Sie bekommen dann eine „Schadennummer“.
Sagen Sie dann dem Studio-Betreiber, dass Sie ihrer Versicherung den Schaden gemeldet haben und er sich direkt an die Versicherung wenden möchte.
Dann haben Sie Ihre Ruhe und der Betreiber muss sich mit der Versicherung auseinandersetzen. Sie treten den Schadenersatz-Anspruch damit quasi ab.

Danke für die schnelle Antwort,
so sehe ich es eigentlich auch.

Hallo Bernd,

Sie liegen mit Ihrer Vermutung durchaus richtig, Sie haften nicht für den Schaden durch den gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes.
Aus diesem Grund würde auch Ihr Haftpflichtversicherer
den Anspruch zurückweisen, abgesehen davon, dass für den Tätigkeitsschaden am Gerät keine Deckung bestehen
dürfte (hier gibt es aber Ausnahmen - bitte die
Bedingungen genau durchlesen).

Hier verbleibt der Schaden beim Studiobetreiber.

lg Erich