Sachschaden in Höhe von 20.000 Euro

Guten Tag habe eine frage

Sagen wir Person A (17 Jahre) hat Mist gebaut mit 3 anderen und dabei ist ein sachschaden von 20.000 Euro entstanden und A muss sich dafür verantworten und das zusammen mit den anderen 3 zahlen. Ansonsten Strafe von Gericht aus Jugenstrafe oder was anderes.

Meine Frage ist: Wenn man die 20.000 nicht zahlen kann und noch 17 ist, muss man dafür in den Knast oder müssten dafür nicht die eltern aufkommen oder kann man dafür keine Insolvenz beantragen?

Freue mich auf die Antwort

Es wäre sicher hilfreich, wenn du die Geschichte mal genauer erzählen könntest, natürlich rein fiktiv. Wie alt waren die Personen, nennen wir sie doch mal A, B und C; was haben sie getan; woraus ergibt sich die Schadenshöhe; wer genau sagt, dass, wenn nicht gezahlt wird, welche Strafe genau dreht; ist die Polizei eingeschaltet…?

Levay

Jepp… ein bisschen mehr zu wissen, wäre bei der Beantwortung der frage nicht schlecht… vorab schon mal der Hinweis: Geldstrafen, Gelbußen, Ordnungswidrigkeiten, Zwangsgelder und ähnliche Geldzahlungen werden von einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren gar nicht erfasst… ebenso Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen ( Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung… )

Wäre ja noch schöner … tztztz

Alsooooo der Fahrer Person A ist 20,Person B 17,Person C 18 und
Person D ist 15.Sooooo die anderen also sprich Person A,B und C haben
garnix gemacht die saßen im Auto aber Person A hat ein Psychologiches
Gutachten das er Adrenalin Kicks brauch.Sooo also die Personen saßen
alle im Auto und da kahm die Polizei sind alle ruhig sitzen geblieben
bis Person A gefragt hat was jetzt Person B und D haben das garnet
mitbekommen und Person A ist einfach los gefahren.So und nachher hat
Person A gegen einen Parkenden PKW gedonnert aber das war besser denn
die Bullen waren so nah hinter denen wenn Person A gebremst hätte
dann würden die Personen nicht mehr leben denn dann wär die Polizei
den hinten drauf und die voll in ein Haus.So dann bei der Kurve ist
hinten der Reifen geplatzt und die sind nachher nur noch auf Felge
gefahren und ihrgendwo soll noch ein Polizei wagen beschädigt wurden
sein.Und nachher sind sie gefasst wurden der Fahrer Person A ist
geflüchtet und die anderen wurden verhaftet.So die Tage danach war
der Fahrer wieder bei Person B Zuhause da kahm plötzlich die Polizei
und die haben nix gemacht der ist zusammen mit Person B zum Polizei
Revier wegen Zeugen Aussage und die haben den laufen lassen kein
Haftbefehl oder so nix.Die Schadenshöhe ergibt sich nur aus
Matrealschaden sprich Autos und wegen der Strafe das wurde vom Anwalt
von dem Tatfahrzeug so berichtet Aussage haben fast alle gemacht
jetzt kommts drauf an was jetzt kommt.Und ja die Polizei ist
eingeschaltet Person B hatte am 29.Mai seine aussage.

Hallo!

Ich habe keinen Schimmer, wieso die Personen B, C und D für den Schaden verantwortlich sein sollten. Gefahren sein kann ja nur einer, und das war der A. Den Sachschaden zahlt auch erst mal der Haftpflichtversicher, ob und wie der sich das Geld dann von dem A wiederholt, sei dahingestellt, jedenfalls nicht von dem B, der ja nur im Auto saß, und um den geht es ja wohl. Ich kann daher auch keinen Zusammenhang zwischen der Zahlung des Schadensersatzes und der Höhe der Strafe (schon gar nicht für den B) sehen.

Aber wenn die alle fröhlich Aussagen machen und keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, dreht vielleicht ein gewiefter Staatsanwalt das irgendwie hin mit der Strafbarkeit.

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Ja finde ich auch die Polizei meinte nur zu Person A,B,C und D das alle für den schaden aufkommen müssen weil B,C und D ja mittäter wehren ja lol was sollen die denn machen wenn Person A mit 180 rumraßt können die ja schlecht aussteigen oder das lenkrad umdrehen oder so deswegen kapier ich das nicht oO

Polizisten haben von Zivilrecht keine Ahnung. Und schon gar nicht haben sie zu bestimmen, wer wofür haftet.

Levay

Aber mit unbedachten Aussagen lässt sich eine Mittäterschaft vielleicht konstruieren.

Joah, das stimmt. Somit wäre der Tipp noch: Bei der Polizei schlicht gar nichts sagen.

Levay

Polizisten haben von Zivilrecht keine Ahnung.

Hallo Levay,
in welchem Gesetz steht das? (In vielen Einzelfällen möchte ich das nicht bezweifeln, aber nach der dogmatischen Antwort frage ich lieber nach.)
Grüße
Ulf

Äh… es ergibt sich aus dem Gesetz, das die Ausbildung regelt, wo Zivilrecht natürlich nur ein Randgebiet ist, weil Polizisten nun mal keine zivilrechtlichen Tätigkeiten ausüben, sondern VERWALTUNGSbeamte sind und darum VERWALTUNGSrecht und natürlich auch Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht können müssen.

Jemand, der sich im Zivilrecht wirklich auskennt und praktische Fälle beurteilen kann, weil er sich insbesondere auch in jeden Fall hineinarbeiten kann, ist zu 99% ein Volljurist.

Levay
(kein Volljurist)

Neeeee das mit den anderen pkw´s wird ja mit der versicherung gemacht und das mit dem tatfahrzeug das regelt sich anders über privat iwie

Ich habe das so verstanden, dass die Polizei hier zur einer Vernehmung vorgeladen hat. Wenn das so ist, wäre es wahrscheinlich ratsam, dort jede Einlassung zu verweigern.

Levay

Hallo Levay,
ich habe vieles nicht studiert. Jedoch habe ich von einigen Fachgebieten so viel Ahnung, dass mich eine unterstellte Ahnungslosigkeit beleidigen würde. Du beleidigst sogar eine ganze Personengruppe. „Polizisten haben von Zivilrecht keine Ahnung.“
Grüße
Ulf

Es ist nicht meine Absicht, jemanden zu beleidigen. Ich halte meine Aussage aber aufrecht, denn inhaltlich trifft sie zu. Woher sollte jemand ohne entsprechende Ausbildung ausreichende zivilrechtliche Kenntnisse haben, um Fälle beurteilen zu können? Halbwissen ist oft sogar noch viel gefährlicher als Unwissen.

Levay

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Naja Person B will eso nochma mit Person A zur Polizei weil Person A noch keine aussage gemacht hat und ohne die aussage von dem Fahrer können die ja auch noch nicht richtig was entscheiden weil die anderen können viel sagen die müssen ja auch erstma auf seine bestätigung warten und dann gucken wie es weiter geht

O. k., einmal sage ich es noch:

Für diejenigen, die nicht gefahren sind, wäre es am besten, bei der Polizei NICHTS zu sagen.

Levay

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Hallo Levay,

Es ist nicht meine Absicht, jemanden zu beleidigen. Ich halte
meine Aussage aber aufrecht, denn inhaltlich trifft sie zu.

es macht einen großen Unterschied, ob man jemand als Ahnungslos bezeichnet (http://de.thefreedictionary.com/ahnungslos) oder ob man unterstellt, dass keine fundierte Fachausbildung vorliegt.
Sonst bist du ein Freund klarer Worte. Hier hattest du dich vergriffen.

Woher sollte jemand ohne entsprechende Ausbildung ausreichende
zivilrechtliche Kenntnisse haben, um Fälle beurteilen zu
können? Halbwissen ist oft sogar noch viel gefährlicher als
Unwissen.

Das stimmt. Dann ist jemand ungeeignet für Auskünfte, aber nicht zwangsläufig Ahnungslos.
Grüße
Ulf

ich habe vieles nicht studiert. Jedoch habe ich von einigen
Fachgebieten so viel Ahnung, dass mich eine unterstellte
Ahnungslosigkeit beleidigen würde.

Es ist ein erheblicher Unterschied, ob du beleidigt wirst, oder ob du dich beleidigt fühlst. Wenn ich behaupte, dass Planer von Baurecht durch die Bank keine Ahnung haben, magst du dich beleidigt fühlen. Dass ein Gericht dir bestätigen würde, dass du mit dieser Behauptung beleidigt worden wärest, wage ich sehr zu bezweifeln.

Gruß

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