Hallo!
Hallo
vielen Dank für deine Antwort.
Man hat doch einen Keller mit funktionsfähiger Tür
mitgemietet.
Wenn das nicht mehr gegeben ist, dann muss Vermieter eben
tätig werden.
Nun ja, klingt logisch. Aber, kann es nicht,da es ja nun mal eine typische Holztür ist, als Bagatellschaden gewertet werden? Schließlich miete man ja auch ein Bad mit funktionierender Dusche, ist diese, wie hier in Berlin, häufig verkalkt, dann musst man diese ja auch selbst Instandsetzten, bzw. ersetzen. Oder liege ich da, falsch, dann werd ich gleich ma meinen Vermieter anschreiben
Jedenfalls, würde wohl dann eher der Mieter haften, oder?
Über das private Vorhängeschloss ? kann man wohl nicht
streiten, das wäre Mietersache bzw. dessen
Hausratversicherung.
Tja, in meinem Fallbeispiel gehört, das Schloss zur Mietsache. Würde also, nach deiner Aussage, wohl auch eher vom Vermieter bzw. deren Versicherung getragen werden.
Ob der Vermieter einen Einbruch anzeigen muss ?
Das weiß ich ehrlich nicht. Allein wegen seiner eigenen
Versicherung muss er es aber m.E. machen.
Aber dazu muss man ja auch den Einbruch als solchen erkennen.
Und wenn Zugangstüren zu waren(wer sagt das denn, wenn man
abwesend war?) dann kam Täter eben aus dem Haus.
Woran erkennt man denn einen Einbruch als solchen? Der Versuch eines Einbruchs ist doch bereits strafbar. Sind Schäden entstanden, so kann man doch auf jeden Fall Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Muss denn ein Schaden bei der Polizei angezeigt/gemeldet sein, damit die Versicherung zahlt?
Nun ja, in diesem Fallbeispiel sind die Türen immer verschlossen und das wird auch strengstens Nachgeprüft und überwacht. 
mfG
duck313
Gruß
Silja