Sachschaden nach Einbruch

Hallo,

einmal angenommen, in einem angemieteten zum Wohnhaus gehörenden Kellerzelle wurde während der Abwesenheit des Mieters versucht einzubrechen. Nehmen wir mal an, es wurde nichts gestohlen, aber die Tür als auch das Schloss sind so beschädigt, dass die Tür sich nicht mehr ohne weiteres öffnen lässt. Wer müsste in so einem Fall für den Schaden aufkommen?

Nehmen wir ma an, dass es um zum Keller zu gelangen 2 Brandschutztüren gibt, die immer abgeschlossen wären und die nicht beschädigt sind. Wer kommt dann für den Schaden auf?

Und nehmen wir mal an, der Vermieter hat den Vorfall am nächsten Morgen entdeckt und weder Polizei noch Mieter darüber informiert. Wäre er in so einem Fall nicht dazu verpflichtet?

Gruß
Silja

Hallo!

Man hat doch einen Keller mit funktionsfähiger Tür mitgemietet.
Wenn das nicht mehr gegeben ist, dann muss Vermieter eben tätig werden.

Wer denn sonst ? Wenn eine Wohnungstür etwa aufgebrochen wird un deine Einbruch stattfindet, dann haftet zwar die evtl. vorh. eigene Hausrat für verschwundene Gegenstände und Schäden am Eigentum des Mieters, aber doch nicht am Fremdeigentum Wohnungstür.
Die zahlt Vermieter bzw. dessen Versicherung.

Über das private Vorhängeschloss ? kann man wohl nicht streiten, das wäre Mietersache bzw. dessen Hausratversicherung.

Ob der Vermieter einen Einbruch anzeigen muss ?
Das weiß ich ehrlich nicht. Allein wegen seiner eigenen Versicherung muss er es aber m.E. machen.
Aber dazu muss man ja auch den Einbruch als solchen erkennen.
Und wenn Zugangstüren zu waren(wer sagt das denn, wenn man abwesend war?) dann kam Täter eben aus dem Haus.

mfG
duck313

Hallo!

Hallo

vielen Dank für deine Antwort.

Man hat doch einen Keller mit funktionsfähiger Tür
mitgemietet.
Wenn das nicht mehr gegeben ist, dann muss Vermieter eben
tätig werden.

Nun ja, klingt logisch. Aber, kann es nicht,da es ja nun mal eine typische Holztür ist, als Bagatellschaden gewertet werden? Schließlich miete man ja auch ein Bad mit funktionierender Dusche, ist diese, wie hier in Berlin, häufig verkalkt, dann musst man diese ja auch selbst Instandsetzten, bzw. ersetzen. Oder liege ich da, falsch, dann werd ich gleich ma meinen Vermieter anschreiben :smiley: Jedenfalls, würde wohl dann eher der Mieter haften, oder?

Über das private Vorhängeschloss ? kann man wohl nicht
streiten, das wäre Mietersache bzw. dessen
Hausratversicherung.

Tja, in meinem Fallbeispiel gehört, das Schloss zur Mietsache. Würde also, nach deiner Aussage, wohl auch eher vom Vermieter bzw. deren Versicherung getragen werden.

Ob der Vermieter einen Einbruch anzeigen muss ?
Das weiß ich ehrlich nicht. Allein wegen seiner eigenen
Versicherung muss er es aber m.E. machen.
Aber dazu muss man ja auch den Einbruch als solchen erkennen.
Und wenn Zugangstüren zu waren(wer sagt das denn, wenn man
abwesend war?) dann kam Täter eben aus dem Haus.

Woran erkennt man denn einen Einbruch als solchen? Der Versuch eines Einbruchs ist doch bereits strafbar. Sind Schäden entstanden, so kann man doch auf jeden Fall Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Muss denn ein Schaden bei der Polizei angezeigt/gemeldet sein, damit die Versicherung zahlt?
Nun ja, in diesem Fallbeispiel sind die Türen immer verschlossen und das wird auch strengstens Nachgeprüft und überwacht. :smile:

mfG
duck313

Gruß
Silja

Hallo!

Die Versicherung verlangt aber die Anzeige, vorher zahlt sie nicht. Das steht in deren Bedingungen drin.
Und das meint ich, schon aus diesem Grund müsste Vermieter einen Einbruch in seinem Haus melden, wenn er Kosten erstattet haben will.

Die berüchtigte Kleinreparaturklausel kann man hier kaum ansetzen.
Das das kein üblicher Verschleiß war sondern gewaltsamer Einfluss müsste aber sichtbar und klar sein. Und wenn es nicht dem Mieter zugeordnet werden kann(also selbstverschuldet) dann ist es m.E. nicht über die Klausel umlegbar und müsste vom Vermieter getragen werden.

Hat denn der Mieter eine Anzeige gemacht ?
Wenn nein, warum nicht ?
Wenn in seine Mieträume(dazu auch Kellerverschlag)eingebrochen wird(auch Versuch) dann muss man sich selbst rühren. Nicht der Vermieter.

Der müsste es auch noch machen, wenn erkennbar auch Haustür oder Kellerfenster aufgehebelt wurden.

MfG
duck313

Hallo,

aha, das wusste ich gar nicht. Nun ja ich hatte aber auch noch nie einen Schaden, den ich hätte melden müssen. Hoffe doch das bleibt auch so.

Der Mieter ist nach einer Woche Urlaub nach Hause gekommen und wurde vom Nachbarn über den Einbruchsversuch informiert. Der Vermieter hat es bereits besichtigt. Lt. Polizeidienststelle, soll er erst bei Vermieter nachfragen um eine Doppelmeldung zu vermeiden.

Gruß
Silja