Junge 5 Jahre fährt Berg abwärts mit seinem fahrrad.
Er verliehrt die kontrolle und rast gegen einen geparkten Mofaroller,
der umgehend umstürzt und dardurch erhebliche Schäden aufweist.
Junge 5J. wahr unter aufsicht seiner 10 J.alten Schwester.
Wer muß für die beschädigung am Mofaroller Haften?
Eltern des Jungen meinen der Junge sei nicht Haftbar zu machen, da er noch so Jung ist und sie selber haben den Schaden ja nicht begangen.!
Was/Wie sollte man in so einem Fall machen/reagieren.??
Wer muß für die beschädigung am Mofaroller Haften?
Niemand, der Junge ist nicht deliktfähig.
Eltern des Jungen meinen der Junge sei nicht Haftbar zu
machen, da er noch so Jung ist
Das ist korrekt.
Was/Wie sollte man in so einem Fall machen/reagieren.??
Sich mit dem Unvermeidlichen abfinden.
Wer muß für die beschädigung am Mofaroller Haften?
Niemand, der Junge ist nicht deliktfähig.
Dann kann allso jedes Kind einfach irgend einen Sachschaden verursachen und der geschädigte hat einfach Pech.
Eltern des Jungen meinen der Junge sei nicht Haftbar zu
machen, da er noch so Jung istDas ist korrekt.
Und das in unseren Deutschen Rechtsstaat??
Was/Wie sollte man in so einem Fall machen/reagieren.??
Sich mit dem Unvermeidlichen abfinden.
Ja ob das so gerecht ist.??
Hallo,
ein noch nicht schulpflichtiges Kind bedarf besonderer Aufsicht im Straßenverkehr. Übertragen die Eltern sie einem der Geschwister, sind sie zur ordnungsgemäßen Überwachung, Anleitung und Einweisung der großen Schwester verpflichtet. Entschieden ist das für den Fall einer 13jährigen und einem sechsjährigen (schulpflichtigen) Kind, da hat das Gericht die Haftung der Eltern verneint, weil die Eltern der 13jährigen die Aufsichtspflicht wirksam übertragen hatten.
Es ist daher keineswegs gesagt, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügten, wenn sie sie einer 10jährigen übertragen und selbst nicht in der Nähe sind.
Es spricht jedenfalls einiges gegen eine ordnungsgemäße Einweisung der Schwester („Achte darauf, dass dein Bruder nicht zu schnell fährt …“), weil sie die Gefahren des Handeln des 5jährigen falsch eingeschätzt hat.
VG
EK
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Ist noch warm:
Ja ob das so gerecht ist.??
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe. Das mußte ich selber erst Anfang des Jahres teuer erlernen.