Sachspende bei einer Kapitalgesellschaft

Liebe Experten,

gerade verlassen mich meine elementarsten Grundkenntnisse der Buchführung.

Sachverhalt: eine Produktions-GmbH wendet einer steuerlich als mildtätig anerkannten inländischen Hilfsorganisation für Obdachlose aus ihren Warenvorräten (selbst hergestelltes Umlaufvermögen) eine Sachspende zu.

Steuerlich haben wir ja keine Probleme damit: die zugewendeten Warenvorräte stellen eine Sachspende dar, die nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 Nr. 2 KStG als Betriebsausgabe abgezogen werden darf. Die Warenvorräte dürfen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG mit dem Buchwert entnommen werden.

Meine Frage jedoch : wie bucht die Kapitalgesellschaft die Entnahme der Sachspende? Als Aufwand? Oder muss sie die Warenvorräte erfolgsneutral mit dem Buchwert ausgebuchen? Mit USt? Ohne USt? Wenn ja, mit welchem Buchungssatz? Hat die Sachspende eine Gewinnauswirkung? Über den Wareneinsatz? Oder darf die Sachspende keinerlei Gewinnauswirkung haben?

Die Frage ist entscheidend, weil ich bei der Gewerbesteuer nach § 8 Nr. 9 Gewerbesteuergesetz ja nur Spenden hinzurechnen kann, die ich vorher als Aufwand abgezogen habe. Aber habe ich die Sachspende denn aufwandswirksam gebucht?

Was sagt der Bilanzexperte?

Gruß

Georg Martin

Hallo,
also ertragsteuerlich ist die Buchwertentnahme korrekt, umsatzsteuerlich liegt eine andere unentgeltliche Zuwendung gem. § 3 Abs. 1b S.1 Nr. 3 UStG vor, diese ist steurebar und grds. auch steuerpflichtig. Ich würde wie folgt buchen:
Sachspende (brutto) an Wareneinkauf und USt
Viel Spaß beim Buchen

Bernd

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Hallo Bernd,

kann der Buchungssatz richtig sein? Du sprichst auf Soll- und Habenseite jeweils ein Erfolgskonto an.

Spendenaufwand (GuV) an Wareneinsatz (GuV)

Auf der Sollseite erhöhst Du den Aufwand; auf der Habenseite minderst Du erfolgswirksam den Wareneinsatz. Als Resultat hast Du damit die Aufwandsbuchung neutralisiert, weil Du per Saldo keinen Aufwand mehr in der GuV hast.

Habe Zweifel. Was sagen denn die anderen Experten?

Gruß

Georg

Georg Martin

Hallo,
also ertragsteuerlich ist die Buchwertentnahme korrekt,
umsatzsteuerlich liegt eine andere unentgeltliche Zuwendung
gem. § 3 Abs. 1b S.1 Nr. 3 UStG vor, diese ist steurebar und
grds. auch steuerpflichtig. Ich würde wie folgt buchen:
Sachspende (brutto) an Wareneinkauf und USt
Viel Spaß beim Buchen

Bernd

Hallo Bernd,

kann der Buchungssatz richtig sein? Du sprichst auf Soll- und
Habenseite jeweils ein Erfolgskonto an.

Spendenaufwand (GuV) an Wareneinsatz (GuV)

Auf der Sollseite erhöhst Du den Aufwand; auf der Habenseite
minderst Du erfolgswirksam den Wareneinsatz. Als Resultat hast
Du damit die Aufwandsbuchung neutralisiert, weil Du per Saldo
keinen Aufwand mehr in der GuV hast.

Hallo Georg,

er neutralisiert nicht den Aufwand, sondern ersetzt nur den Aufwand für Wareneinkauf durch den Aufwand für Sachspenden.
Ganz elegant bucht er dabei auch noch die USt.

Das Problem ist nur folgendes:
Ein ordentliches Buchführungsprogramm wird keinen USt-Schlüssel bei einem Aufwandskonto zulasssen, es läuft nichts automatisch in die USt-Voranmeldung und ausserdem hast Du auch noch eine Differenz zwischen Erlöskonten und USt-Konto was spätestens bei der Umsatzsteuerabstimmung im Jahresabschluss auffallen sollte.

Ich würde deshalb Aufwand Sachspende an Erlöse 16% USt buchen,
der Wareneinsatz sollte sich über die Inventur automatisch anpassen.

Allerdings sollte der Vorgang für die Rohaufschlagskalkulation dokumentiert werden, ausser es hat eher eine verschwindend geringe Auswirkung.

Grüße
Chris

Erlöse 16% ist natürlich Käse, dann läufts ja auch falsch in die UStVA.
Nimm Entnahme von Waren 16% USt oder soetwas?

Erlöse 16% ist natürlich Käse, dann läufts ja auch falsch in
die UStVA.
Nimm Entnahme von Waren 16% USt oder soetwas?

Hallo zusammen,
ihr habt natürlich recht, war wohl gestern abend nicht ganz auf dem Damm,
Buchung ist richtig:
Sachspende an Erlöse (Entnahme) bei Datev gibt es hierfür ein spezielles Konto, habe aber gerade keinen Kontenrahmen vor mir:Sorry…
Bernd