Hallo pepsi,
natürlich kannst Du auch Sachspenden steuerlich geltend machen, wenn der Empfänger Dir eine steuerlich anerkannte Spendenquittung ausstellt.
Ich weise im Vorfeld darauf hin, daß bei Sachspenden natürlich ein € - Wert beziffert werden muß, denn nur dieser kann ja steuerlich geltend gemacht werden.
Und schon treten die Probleme auf:
Beispiel:
Spende = ein alter Schuh aus 1950 für die Vitriene; Wert = ??? Spendenquittung über € ???
Gibt es für Dein doch sehr wertvolles Schiff eine Expretiese oder kannst Du den Wert in einer anderen Form beweisen ???
Sonst wird es m. E. schwierig.
Der Spendenbetrag mindert nur Dein steuerpflichtiges Einkommen, wenn der Spendenempfänger gemeinnützig ist und berechtig ist, Spendenquittungen auszustellen.
Ansonsten muß alles über eine öffentliche Stelle abgewickelt werden ( Stadt oder Landkreis ).
Abzugsbegrenzungen sind mir nicht bekannt; Erstattungen 1 zu 1 gibt es im deutschen Steuerrecht m. E. nicht.
Fazit:
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Den Wert der Spende nachvollziehbar afestlegen
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Wegen des formalen Ablaufes Rücksprache mit dem Finanzamt
MfG
Stefan Seidel