Guten Tag,
seit einigen jahren bin ich als kassenwart in einem kleinen verein tätig und kenne daher die allgemeinen gepflogenheiten zum thema spenden. doch nun gibt es eine situation, die mich nachdenklich macht und zu der mir keine antwort einfallen will. ein verein lehnt die erteilung einer spendenbescheinigung für eine hochwertige sachspende ab, weil er für das jahr schon zuviel spenden erhalten hat. ??? daß die absetzbarkeit von geldspenden nach der höhe des einkommens des spenders begrenzt wird ist mir ja bekannt, aber daß ein verein nicht zuviel spenden (noch dazu sachspenden) erhalten darf …
vielleicht kann mir ja da mal einer weiterhelfen, falls ich mal in die gleiche situation kommen sollte.
mfg
Hallo Mausebärchen
das ändert sich so schnell alles. Ich kann mir vorstellen, dass das mit der Abschreibung der Vermögenswerte zu tun hat. Genau weiß ich es aber nicht. Daher empfehle ich, so machen wir es auch, mit dem Amtsgericht bzw. Finanzamt darüber zu reden, was am geschicktesten ist ohne Nachteile zu erlangen.
Tut mir leid,dass ich keine genaue Auskunft geben kann, ist aber auch immer Ansichtssache des jeweiligen Finanzamtes
) bzw. Bearbeiters!
Trotzdem viel Erfolg und alles Gute.
Rolf
ein verein lehnt die erteilung einer
spendenbescheinigung für eine hochwertige sachspende ab, weil
er für das jahr schon zuviel spenden erhalten hat. ???
mfg
Hallo,
das ist fürwahr eine eigenartige Situation.Ich habe noch nie gehört das ein Verein eine Spende ablehnte,bzw. die Austellung einer Spendenquittung verweigerte, weil er zu viel gespendet bekam.Es kann aber auch sein, das man Bedenken hat, als „Gewinnorientiert“ eingestuft zu werden und das kann, meines Wissens nach, Probleme bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ergeben.Vielleicht hat man aber auch gar kein Interesse an der Sachspende und benutzt das Argument nur als Vorwand um die Spende nicht annehmen zu müssen.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Viele Grüße
björndal
Hallo Mausebärchen,
dass ein gemeinnütziger Verein eine Sachspende mit diesem Argument ablehnt, habe ich auch noch nicht erlebt.
Ich kann mir nur vorstellen, dass - entweder noch ein Aspekt dabei ist, den Sie nicht kennen oder nicht geschildert haben - oder der Verein nicht weiß, was er tut.
Allerdings: Sachspenden sind für Vereine nicht ganz ohne. So muss der sog. gemeine Wert der Spende ermittelt werden - nur dieser darf bescheinigt werden. Und: Die Sachspende muss tatsächlich für die Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke im steuerbegünstigten Bereich genutzt werden.
Sonst muss sie verkauft werden - was zulässig ist. Aber möglicherweise zu einer Umsatzsteuerpflicht führt.
Ich hoffe, meine Infos haben geholfen.
Sachspenden an Vereine
Hallo „Mausebärchen“,
also die Ablehnung einer sinnvollen Sachspende ist ja geradezu sachwidrig, insbesondere dann, wenn die Sachspende im Zusammenhang mit den satzungsmässig festgelegten Zielen und den Aufgaben des Vereins steht.
Zur richtigen steuerlichen Bewertung der Sachspende würde ich als erstes versuchen, den ANSCHAFFUNGSWERT der Spende zu klären: Vielleicht hat der Spender noch ein Original oder eine Kopie des Anschaffungsbelegs. Falls nicht, aber er weiss noch, wann und wo der Spenden- Gegenstand zu welchem Preis erworben wurde, dann könnte er dazu einen schriftlichen Eigenbeleg mit diesen Betrags- und Zeit- Angaben erstellen.
Den ZEITWERT kann man klären, indem man in den einschlägigen Internet- Verkaufsportalen diesen oder vergleichbare Gegenstände sucht und daraus die entsprechenden aktuellen Verkaufspreise heraussucht.
Wenn man Beratungskosten scheut, kann man mit den so erhaltenen Angaben in ein Fach- Forum wie hier
http://www.vereinsknowhow.de/phorum/
seine dann ja speziell formulierten Frage stellen. Es sei denn, man findet seit Antwort bereits hier:
http://www.vereinsbesteuerung.info/
Ansonsten sucht man einen auf Vereins- Steuerrecht spezialisierten Steuerberater oder Anwalt zur kurzen Erstberatung auf.
Konnte ich Ihnen Ihre Fragen ausreichend beantworten?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.