Sachverhalt Verträge auf Eheleute bei Gütertrennun

Wir hatten während unserer Ehe Gütertrennung und sind seit vier Wochen geschieden. Nun kam es zur Abwicklung einer Geldanlage, die ich während unserer Ehe auf Eheleute abgeschlossen habe. Bezahlt habe allerdings ich (Ehemann) sämtliche Beträge, die im Zusammenhang mit dieser Anlage standen. Meine Ex-Frau ist nun aber der Meinung, dass ihr die Hälfte der Restauszahlung zusteht. Diese Auszahlung besteht in der Hauptsache aus nicht verbrauchten Gerichtskosten, die ich ebenfalls bezahlt habe. Kann mir jemand eine Antwort hierzu geben?

Tja, wie das gesetzlich geregelt ist, kann ich dir leider auch nicht sagen, da ich kein Jura studiert habe.

Meiner Meinung nach liegt der Fehler darin, dass die Anlage auf den Begriff „Eheleute“ abgeschlossen wurde.

Wenn durch die Bezeichnung „Eheleute“ irgendwelche Vorteile entstanden sind oder deine Ex-Frau in irgendeiner Weise Verantwortung für die Anlage übernommen hat, würde ich sagen, dass deiner Ex-Frau die Hälfte der Restauszahlung zusteht.

Ist das oben genannte nicht der Fall würde ich sagen, dass deiner Ex-Frau auch nichts zusteht.

Leider kann ich ihnen darüber keine Antwort geben, aber versuchen sie es mal bei dem Wolfgang Büser der im ersten Programm wertfolle und nützliche Tips gibt.

he,

das tut mir leid das ihr euch getrennt habt.

Aber leider weiß ich jetzt grad aus dem stehgreif auch keine antwort.

tut mir leid thomas.