Sachverhalt zu einem abgeschlossenen Kellerraum

Hallo und zwar geht es um vollgendes.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 weiteren Partein und jeder hat ( mit mir eingeschlossen ) einen Kellerabstellraum bis auf einen Mieter.
Es wurde damals versäumt oder es war so gewollt das es nur 4 Abstellräume sind.

Jetzt hat dieser besagte  Mieter aber einen Raum bekommen in dem die Wasser-Gas Zähler sowie telefonanlage für die Anschlüsse drin ist und der ist abgeschlossen und nur ehr bzw. die Hausverwaltung hat den Schlüssel.

Da ich von zu hause aus Arbeite und ich das Interenet brauche hatte ich einen Techniker bestelt der auch da war heute nur musste ich ihn wegschicken weil ich nicht in den Raum kam.

Aber mal von Anfang an:

Freitag sollte der Techniker kommen da habe ich den Mieter gebeten ob er den Raum dafür öffnen könnte wiederwillig tat er es. Ich wartet auf den Techniker aber kam nicht da die Termine alle von ihm knapp gelegt waren schaffte er es nicht.
Nun schloss der Mieter die Tür wieder.
Ich vereinbarte, mit dem Techniker für heute einen Termin und da ich wusste den Mieter fragts nicht nochmal bzw. er war schon fort bat ich die Hausverwaltung den Raum zu öffnen doch die stellte sich quer und sagte mir ohne absprache mit dem Mieter ginge es nicht,
da es hausfriedensbruch wäre. Er versuchte ihn zu erreichen aber nix. Ich schielderte der Hausverwaltung mein Problem da ich das Internet brauche um zu arbeiten und wenn ich nicht arbeiten kann mir Geld verloren geht. Aber das intressieret die nicht die blieb auf dem Standpunkt das es Hausfriedensbruch wäre.

Jetzt zur meine Fragen was ein Kollege mir sagte:
1.Stimmt es das er den Raum abschließen darf ?

  1. Muss der Raum nicht aufbleiben da wie schon gesagt ablese Geräte und Anschlüsse drin sind da wenn er nicht da ist ich die Leute reinlassen kann von den Firmen die ablesen müssen oder Techniker

  2. Müsste nicht jeder Mieter zugang haben zu dem Raum bzw. einen Schlüssel dafür besitzen ?

Vielen lieben dank schon einmal für die Hilfe

PS: Der abgeschlossenen Raum ist kein Regulärer Abstellkellerraum

Hallo,

Jetzt zur meine Fragen was ein Kollege mir sagte:
1.Stimmt es das er den Raum abschließen darf ?

falls der Keller zur Mietsache gehört, natürlich.

  1. Muss der Raum nicht aufbleiben

Falls der Raum zur Mietsache gehört, nein.

da wie schon gesagt ablese
Geräte und Anschlüsse drin sind da wenn er nicht da ist ich
die Leute reinlassen kann von den Firmen die ablesen müssen
oder Techniker

Rein rechtlich ist der Kellerraum (so er denn zur Mietsache gehört) seiner Wohnung gleichzusetzen. Ich denke, daß das die Frage schon hinreichend beantwortet.

  1. Müsste nicht jeder Mieter zugang haben zu dem Raum bzw.
    einen Schlüssel dafür besitzen ?

Siehe oben.

Wenn Du also jemanden für Deine Misere verantwortlich machen willst, dann böte sich in erster Linie derjenige an, der den Technikkram in dem Raum installiert bzw. diesen Raum als Keller vermietet hat.

Gruß
C.

Hallo!

Ansprechpartner ist nur der Vermieter, der muss einem Techniker den Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen in einem Anschlusskeller gestatten.

Wenn Vermieter so einen „Nicht-Mieterkeller“ ausnahmsweise doch einem Mieter für allgemeine Lagerzwecke zuordnet dann ist das eben so.

Trotzdem bleibt es ein Raum, der Anlagen des Hauses enthält und an den grundsätzlich jederzeit heranzukommen sein muss.
Deshalb hat auch der Vermieter einen Schlüssel.

Zwar wäre ein Mieterkeller auch vom Hausrecht des Mieters geschützt, also darf niemand einfach so hinein. Das stimmt schon. Gilt auch für Vermieter, außer in einem Notfall.

Allerdings ist dieser Raum wegen seiner Doppelfunktion kein geschützter Raum, über den der Mieter allein das Hausrecht hat. Das hätte man bei Zuordnung vereinbaren müssen, wir, die Hausverwaltung kann dort immer rein wenn es erforderlich ist.
Und der Raum darf auch nicht so vollgestellt werden, das ein Arbeiten an den Technischen Anlagen erschwert oder unmöglich wäre !
Schon das macht eigentlich jedem klar, dieser Raum kann nicht wie ein sonstiger Keller-Abstellraum behandelt werden.

Die 3 Fragen kann man kurz mit 1) ja 2) nein 3) nein beantworten.

Zwar wäre es sinnvoll, wenn man an den dort wahrscheinlich vorh. Gas-Haupthahn schnell  herankommen könnte, wenn es mal bei Gasalarm oder Feuer nötig wäre. Aber zwingend vorgeschrieben wäre es nicht.
Auch weil die Feuerwehr im Notfall von außen vor dem Haus die Gasleitung absperren könnte.

MfG
duck313

alos sehe ich das richtig das er den keller abschliessen darf wenn es zu seinem bzw. in seinem Vertrag so rein geschrieben wurde.

OK werde ihn mal drauf ansprechen.

Weil ich der überzeugung bin das der Raum für jeden Mieter zugänglich gemacht werden soll.
Das komische ist das jede Wohnung einem anderen Vermieter gehört ^^

Und die Hausverwaltung hat versucht die zu erreichen aber niemanden erreicht. werde mal schauen wer diese Gebäude gebaut hat.

Hallo!

das kann ja nicht sein.

jetzt hört man, es hätte jede Wohnung einen anderen Vermieter, also Eigentumswohnungen die vermietet sind.
Wie kann denn da ein Einzel-Eigentümer einen Gemeinschaftskeller (Hausanschlussraum/Technikraum) für sich beanspruchen und seinem Mieter übertragen ?

Dann wüssten alle Eigentümer davon und haben das ausdrücklich so erlaubt. Wäre denkbar, aber halte ich nicht mal für sehr glaubhaft. Vermutlich wurde gar nicht gefragt !

MfG
duck313

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Ja sry ich hatte es vergessen zu sagen das es eigentumswohnungen sind.

Ich habe mal ein Bild gemacht um es besser zu veranschaulichen.

http://www.fotos-hochladen.net/view/umrissbqdfn1g25v…

Hallo,

Allerdings ist dieser Raum wegen seiner Doppelfunktion kein
geschützter Raum, über den der Mieter allein das Hausrecht
hat. Das hätte man bei Zuordnung vereinbaren müssen, wir, die
Hausverwaltung kann dort immer rein wenn es erforderlich ist.
Und der Raum darf auch nicht so vollgestellt werden, das ein
Arbeiten an den Technischen Anlagen erschwert oder unmöglich
wäre !
Schon das macht eigentlich jedem klar, dieser Raum kann nicht
wie ein sonstiger Keller-Abstellraum behandelt werden.

ich werde aus Deinem Text nicht ganz schlau. Meinst Du, man müßte explizit vereinbaren,

  • wenn der Mieter den alleinigen Zugang zum Keller haben soll (also dieser der Wohnung gleichgestellt ist) oder
  • wenn die Verwaltung ein ständiges Zugangsrecht hätte?

Ich bin der Ansicht, daß letzteres der Fall ist. Dem Mieter kann nicht m.E. zugemutet werden, sich darüber zu informieren, was es für Folgen hat, wenn irgendein Tölpel ihm einen Technikraum vermietet bzw. in seinem Keller Haustechnik installiert. Er darf vielmehr davon ausgehen, daß sein Keller genauso behandelt wird wie seine Wohnung, wie das bei jedem anderen Keller auch der Fall ist.

Gruß
C.

Weil ich der überzeugung bin das der Raum für jeden Mieter
zugänglich gemacht werden soll.
Das komische ist das jede Wohnung einem anderen Vermieter
gehört ^^

Dann gibt es eine Teilungserklärung, aus der hervorgeht, welche Wohnungen und welche Keller in das Sondereigentum welches Eigentümers fallen. Unabhängig davon, ob die Wohnung nebst Keller vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist, hat dann ohne Einverständnis (und Vorliegen eines Notfalles) niemand Zugang dazu - wenn der jeweilige Eigentümer bzw. Mieter nicht explizt zustimmt.

Und die Hausverwaltung hat versucht die zu erreichen aber
niemanden erreicht. werde mal schauen wer diese Gebäude gebaut
hat.

Das ist nun wahrlich irrelevant.

Das geschilderte Problem ist im übrigen derzeit aktueller denn je, da durch die neue Trinkwasserverordnung Zapfstellen an den verschiedenen Strängen der Trinkwasserversorgung angelegt werden müssen, die aus rein praktischen Gründen nicht immer im Technikraum installiert werden können. Nicht wenige Eigentümer und Mieter werden sich deshalb genau diesem Problem gegenüber gestellt sehen, was dann dazu führt, daß man sich z.B. für die turnusmäßigen Entnahmen schlichtweg vernünftig einigen muß: bekommt jemand einen Schlüssel oder findet sich der Mieter/Eigentümer zum vorgeschlagenen Termin persönlich an der Tür des Verschlages ein?.

Gruß
C.

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  • wenn die Verwaltung ein ständiges Zugangsrecht hätte?

Ich bin der Ansicht, daß letzteres der Fall ist. Dem Mieter
kann nicht m.E. zugemutet werden, sich darüber zu informieren,
was es für Folgen hat, wenn irgendein Tölpel ihm einen
Technikraum vermietet bzw. in seinem Keller Haustechnik
installiert. Er darf vielmehr davon ausgehen, daß sein Keller
genauso behandelt wird wie seine Wohnung, wie das bei jedem
anderen Keller auch der Fall ist.

hier hat der mieter den keller aber nachträglich bekommen. und er weiß, dass die haustechnik sich dort befindet. und er weiß, dass die hausverwaltung einen schlüssel hat.

meinst du wirklich, da kann er immer noch von alleiniger nutzung ausgehen?

vielleicht gibt es gar keinen mietvertrag für den kellerraum. vielleicht hat der vermieter nachträglich dem gesetz genüge tun wollen, weil jede wohnung einen abstellraum haben muss?
ich weiß es nicht. der fragesteller vielleicht auch nicht.

meinst du wirklich, da kann er immer noch von alleiniger
nutzung ausgehen?

Er darf zumindest nach gängiger Rechtsprechung davon ausgehen, daß Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz und der daraus resultierende besondere Schutz (vgl. auch §123 (1) StGB) auch für seinen Kellerraum gilt.

Es ist ja nun auch nicht so, daß die Stadtwerke unangemeldet und ständig in fremden Badezimmern herumlaufen würden und dürften, nur weil die sich in deren Eigentum befindlichen Wasserzähler dort befinden.

Er darf zumindest nach gängiger Rechtsprechung davon ausgehen,
daß Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz und der daraus resultierende
besondere Schutz (vgl. auch §123 (1) StGB) auch für seinen
Kellerraum gilt.

ach so? warum?

wo genau siehst du hier denn die stelle, die diesen nachträglich zur verfügung gestellten abstellraum als teil der gemieteten wohnung definiert? du weißt doch nicht mal, ob dafür iegendeine miete gezahlt wird, ob er getrennt von der wohnung vermietet wurde oder ob das nur freundlichkeit des vermieters ist. glaskugel?

merke: nicht alles, wofür irgendwer einen schlüssel besitzt, ist auch automatisch teil seiner wohnung. erst recht nicht, wenn er ausdrücklich nicht der einzige schlüsselbesitzer ist.

wo genau siehst du hier denn die stelle, die diesen
nachträglich zur verfügung gestellten abstellraum als teil der
gemieteten wohnung definiert?

Das braucht man nicht zu definieren, weil sich das aus dem Sachverhalt ergibt bzw. sich aus dem Sachverhalt nichts gegenteiliges ergibt.

Im übrigen kannst Du Dir zum Rumpöbeln jemand anderes suchen.

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Das braucht man nicht zu definieren, weil sich das aus dem
Sachverhalt ergibt bzw. sich aus dem Sachverhalt nichts
gegenteiliges ergibt.

genau deshalb, weil da nirgends steht, dass es ein mitvermieteter raum ist, hat deine behauptung leider keinen boden unter den füßen. zitat:
"Jetzt hat dieser besagte Mieter aber einen Raum bekommen… "
sieht für dich also so aus, dass der (neue) raum (nachträglich) zur alleinverfügung in den mietvertrag aufgenommen wurde?

Im übrigen kannst Du Dir zum Rumpöbeln jemand anderes suchen.

hier hat außer dir in genau diesem satz niemand gepöbelt.

Im übrigen kannst Du Dir zum Rumpöbeln jemand anderes suchen.

hier hat außer dir in genau diesem satz niemand gepöbelt.

Ich weiß, daß Du bei Deiner eigenen Wortwahl sehr tolerant bist, was dieses Thema angeht.

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Ich weiß, daß Du bei Deiner eigenen Wortwahl sehr tolerant
bist, was dieses Thema angeht.

dann nimm das zur kenntnis und ignoriere meine postings, wenn sie dich stören. oder gleich das ganze forum. denn damit, dass hier rückfragen kommen können, musst du sonst leben. und dein posting hat anlass dazu gegeben.

wenn du es als pöbeln verstehst, wenn man deine heiligen worte anzweifelt, hast DU ein problem, nicht ich. dass dir wieder mal die argumente ausgegangen sind ist ein allzu offensichtlicher grund.