Hallo,
es geht um die Umlage der Gebäudesachversicherung auf die Mieter.
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Darf der Vermieter das überhaupt?
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Darf er es nun auf einmal tun, nachdem er es bisher nie getan hat (der Vermieter behauptet, da hätte sich die rechtslage geändert).
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Wenn er es darf, dmuss er das nach Kopfzahl oder Wohnfläche umlegen?
danke, dalga
Hallo,
es geht um die Umlage der Gebäudesachversicherung auf die
Mieter.
- Darf der Vermieter das überhaupt?
Wenn diese im Mietvertrag unter Nebenkosten angeführt sind, ja.
- Darf er es nun auf einmal tun, nachdem er es bisher nie
getan hat (der Vermieter behauptet, da hätte sich die
rechtslage geändert).
s. 1) auch wenn der Vermieter es bisher versäumt hat, kann er diese berechnen.
- Wenn er es darf, dmuss er das nach Kopfzahl oder Wohnfläche
umlegen?
je nach Verteilerschlüssel, in der Regel nach qm Wohnfläche.
danke, dalga
bitte