Hallo Experten !
Ab welcher Schadenshöhe ( Reparaturkosten im Prozentsatz vom Wiederbeschaffungswert ) wird eine Sache als Totalschaden betrachtet ?
Kann eine durch ein Ereignis beschädigte Sache, für deren Reparatur 320 EUR ( unter Nachkalkulationsvorbehalt ! ) aufgewendet werden müssen, wobei der Wiederbeschaffungswert 450 EUR beträgt, nicht schon als Totalschaden behandelt werden ?
Gibt es Richtwerte, wie wird das von den einzelnen Versicherern hand gehabt ?
Danke und viele Grüße
HM