Sachversicherung - wirtsch. Totalschaden

Hallo Experten !

Ab welcher Schadenshöhe ( Reparaturkosten im Prozentsatz vom Wiederbeschaffungswert ) wird eine Sache als Totalschaden betrachtet ?

Kann eine durch ein Ereignis beschädigte Sache, für deren Reparatur 320 EUR ( unter Nachkalkulationsvorbehalt ! ) aufgewendet werden müssen, wobei der Wiederbeschaffungswert 450 EUR beträgt, nicht schon als Totalschaden behandelt werden ?

Gibt es Richtwerte, wie wird das von den einzelnen Versicherern hand gehabt ?

Danke und viele Grüße

HM

Hallo,

meines Wissens liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden dann vor, wenn die Höhe der Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges erreicht.

Ich habe allerdings auch davon gehört, dass bei einer etwa 10-prozentigen Überschreitung des Wiederbeschaffungswertes trotzdem eine Reparatur durchgeführt wurde und diese Reparaturkosten dann von der Versicherung voll übernommen wurden.

MfG

Jörg Mührmann