Hallo, weiß vielleich jemand Rat?
Der Zeuge des Klägers sagt vor Gericht aus „das habe ich so nicht gesehen da müssen Sie Herrn X fragen“
Nach der Zeugenbefragung erhalten die Parteien ein Schreiben vom Gericht: „Letzte Schriftsätze dürfen bis zum Tag X eingereicht werden das Urteil wird am Tag xy bekannt gegeben“
Fristgerecht schreibt der Kläger ans Gericht.
„Sollten hieran (er meint die Zeugenvernehmung) noch Bedenken bestehen, wird rein vorsorglich hilfsweise der Zeuge xy benannt“
Beweis: -Zeugnis…Name Anschrift des Zeugen
Sonst nichts!
Reicht das aus? Über welche Tatsachen soll der neue Zeuge aussagen?
Müsste hier nicht ein Beweisantrag gestellt werden?
1000 Dank für die eine Meinung dazu.