ich beabsichtige ein älteres Haus BJ 1929 zu kaufen. Es liegt eine Gutachtung des Orstgerichtes mit einem Sachwert bzw verkehrswert des gesamte anwesens von 230.000.-€.
Die Verkäufer wolle es für 220.000 verkaufen. Wie realistisch bzw zuverlässig ist denn das gutachten des Ortgerichtes?
Was bzw wieviel% könnte man noch abziehen?
In der Urkunde wurde zwar wertminderung wergen des alters des gebäude vorgenommen, jedoch nicht wegen Bauschäde, da das Haus 80 Jahre alte ist (steht 00)
Wertkorrektur steht auch 00
wirtschaftliche Werminderung ist nicht erwähnt.
Was meint Ihr dazu.
Für jeden tipp, Info und hilfe wäre ich dankbar
Gutachten sind mehr oderw eniger Schall und Rauch.
Es zählt *ALLEIN* der Markt. Wenn der Verkäufer jemanden findet, der X für das Haus tatsächlich bezahlt, dann ist es genau X wert. Nicht mehr.
Wenn für einen Käufer die Rosa-Veranda ein + ist, dann ist es eben eine Wertsteigerung, für andere eine Minderung.
Praktisch bedeutet das für den Käufer zwei Fragen zu beantworten:
A) Was kosten *vergleichbare* Häuser *in dieser Gegend*?
und (aus meiner Sicht) immer die Frage:
B) Was kostet ein *vergleichbarer* Neubau in dieser Gegend?
Für A sollte man eingehend die einschlägigen Internetportale durchforsten und erstmal 10-20% der dort veranschlagten Preise als Verhandlungsspielraum abziehen. (Gilt jedenfalls in den 80% Deutschlands, in denen ein Immobilienüberangebot besteht; gilt nicht in München & Co). Tipp: Maklerpreise sind oft realistischer und fairer als von Privat!
Für B sollte man die Grundstückskosten der Gegend herausfinden (Bodenrichtwertkarte ist oft im Internet, ansonsten wie A) und dann einmal das Haus seiner Träume vom Fertighaushändler + 30% darauf addieren. Dann hat man die Region, in der ein Preis noch sinnvoll sein kann.
Schlussendlich sollte der potenzielle Käufer auch noch ausloten, was er sich leisten kann (und will!).