Sachwertmäßige Absicherung Immobilienverkauf

Ausgehend von der Annahme einer möglichen Währungsreform in naher Zeit habe ich eine Frage, welche aber vermutlich auch auf ein Bankenproblem hinauslaufen könnte:

Es steht zur Zeit an, eine Immobilie zu verkaufen. Wie kann man es vertraglich regeln, den Verkaufserlös durch eine wertmäßige Festlegung in Sachwerten vor Geldentwertung (ob inflationär oder währungsreformbedingt) zu schützen?

Wie würde es vertragstechnisch aussehen, den Erlös durch einen Gegenwert in Edelmetallen zu sichern?

(In der Regel vergeht von der Kreditbereitstellung durch die finanzierende Bank bis zur Auszahlung immer eine längere Zeit, die es hier sicher zu überbrücken gilt.)

Wäre es z.B. opportun, den Restteil des Erlöses (nach Kreditablösung) durch die finanzierende Bank (oder den Barkäufer) in Edelmetallen zum Tageskurs auf einer Bank deponieren zu lassen?

Diese würden dann adäquat den Geldern auf einem Notaranderkonto freigegeben werden.

(Mir geht es nur um die technische Abwicklung, die Kursschwankungen im Edelmetallmarkt sind mir bekannt und spielen hierbei keine Rolle. Auch gehe ich davon aus, dass eine Absicherung in anderen Sachwerten zu umständlich wäre.)

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Meinung hierzu oder auch nur für Informationsquellen im Netz, wo ich mich thematisch belesen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Gunther

PS: Es kann natürlich auch sein, dass ich hier irgendwo einen Gedankenfehler mache…

ich kann Ihnen als Gutachterin und Maklerin nicht bei dieser Frage weiter helfen. Tut mir Leid …

tut mir leid, ich kann da nicht weiterhelfen.
lg yamuna