Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter bis 44 Euro

Seit dem neusten BFH Urteil gibt es eine
Vereinfachung bzgl. Sachzuwendungen bis 44 Euro an eigene
Mitarbeiter. Jetzt sollen z.B. auch einfache Tankgutscheine im Wert
von 44 Euro problemlos anerkannt werden. Wie funktioniert das aber
technisch? Wenn ein Arbeitgeber Tankkarten bei z.B. Aral beziehen möchten. Dann ist das günstig gleich mehrere (hundert) Karten zu
kaufen. Wenn er so die Karten für z.B. das ganze Jahr kauft, bekommt er ja auch eine einmalige Rechnung über die ganze Summe. Dann gibt er jeden Monat jeweils eine Karte an die Mitarbeiter aus. Müssen die
Mitarbeiter Erhalt irgendwie quittieren? Oder wie geht das
technisch?
Reicht es evtl. schon, wenn der Mitarbeiter einmal im Monat
für 44 Euro tankt und beim Arbeitgeber einfach die Quittung abgibt,
um das Geld erstattet zu bekommen? Wie verwaltet das denn der
Arbeitergeber? Soweit ich richtig verstanden habe, kann der
Arbeitgeber in diesem Fall kein Vorsteuer zurück erhalten. Ist das so?

Wird das bei jemanden im Unternehmen praktiziert?

Hallo,

im Allgemeinen wird dazu geraten zunächst den entsprechenden BMF-Erlass abzuwarten. Weiß aber nicht, ob der schon durch ist.

Grüße