Zu unserem Grundstück wurde jetzt eine kleine zweite Zufahrt von hinten gebaut. Anlieger sind nur wir. Das ganze wurde im Zuge einer Planungsändeung durchgeführt.
Der Nachbar wurde gefragt, ob er sich an den Kosten beteiligen möchte, dann hätte man die Zufahrt noch um 5 Meter verlängert und er wäre auch Anlieger.
Die Zufahrt ist fast fertig und ca. 3 Meter breit. Es gibt keine Wendemöglichkeit.
Jetzt ist es so, dass ständig ein Wagen vom Nachbarn vor unserem Grundstück parkt. Wir können uns noch nicht mal dahinter stellen, da er sonst nicht mehr rauskommt.
Muß ich das alles über mich ergehen lassen und ist das rechtens?
Wenn dort ein Schild Anlieger frei stehen würde, dann dürften doch nur noch wir dort stehen?
Danke für Rat!
Grüße
Carolin
Hallo Carolin,
Tja, ich fürchte, daß sieht schlecht für Euch aus. Ihr seid weder Eigentümer der Straße, noch habt ihr Sonderparkrechte. Somit ist das Parken des Nachbarn vom allgemeinen Gemeingebrauch gedeckt. Auch ein den Eigentümern von Grundstücken besonderer Anliegergebrauch an der Straße davor liegt hier kaum vor, da hier nichts zu erkennen ist, daß Ihr dort parken müßt, um Euer Grudstück überhaupt nutzen zu können. Das Parken des Nachbarn wäre daher nur dann unzulässig, wenn er Euch tatsächlich an der Zufahrt zu Euerm Grundstück hindern würde, was anscheinend nicht der Fall ist.
Wichtig: Auf keinen Fall den Nachbarn einparken, das kann böse Konsequenzen haben.
Gruß,
Dea
Vielen Dank!
Und wenn dort Anlieger frei stehen würde?
Wie wäre die Situation denn dann?
Gruß
Caro
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
In diesem Fall wäre die Situaton tatsächlich anders, da er dann als Nichtanlieger (davon gehe ich jetzt mal aus), die Straße nicht benutzen dürfte. Halt mal mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen.
Dea
Danke!
Wer ist die Straßenverkehrsbehörde?
Wie komme ich an die Adresse bzw. Nummer?
Grüße
Caro
Rathaus / Gemeindevertretung - owt
…
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Vielen Dank!
Und wenn dort Anlieger frei stehen würde?
Wie wäre die Situation denn dann?
Hallo,
dann dürfte er m.E. auch dort parken, weil er ja da irgendwo in der Gegend wohnen muß, da er dein Nachbar ist. Also ist er auch Anlieger oder hab ich da was falsch verstanden?
Gruß
roland