Sadelit aufs Haus gestürtz wer zahlt?

Servus,

ne ist nicht passiert, aber bei den ganzen Meldungen mit „hohen Niveau“ stellt sich die Frage wer in so einen Fall die Haftung übernimmt. Eine Gebäudeversicherung wird wohl dafür nicht aufkommen.

Schönes Wochenende

Haftung übernimmt. Eine Gebäudeversicherung wird wohl dafür nicht aufkommen.

Warum nicht ? Ist heutzutage Standard.

ne ist nicht passiert, aber bei den ganzen Meldungen mit
„hohen Niveau“ stellt sich die Frage wer in so einen Fall die
Haftung übernimmt. Eine Gebäudeversicherung wird wohl dafür
nicht aufkommen.

Falls die nicht, dann eben der Eigentümer des Satellits als letztendlicher Schadensverursacher, denn ohne Satellitenstart, nicht wahr, kein Satellitenabsturz. Wäre doch wohl nicht allzu schwer, den Eigentümer zu ermitteln.

smalbop

Alles geregelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumhaftung

fürs Archiv

Hallo,

in der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung ist der Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft-, und Wasserfahrzeugen versichert.

Und ich vermute einmal, dass hier von einem Raumflugkörper (Satellit) die Rede ist.

Gruß Merger

in der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung ist der
Anprall von Kraft-, Schienen-, Luft-, und Wasserfahrzeugen
versichert.

Hi Kollege,
diesen Fall hatte ich in meiner Praxis bisher noch nicht und war mir deshalb nicht ganz sicher.
„Ein Luftfahrzeug ist ein Gerät, das innerhalb der Erdatmosphäre fliegt oder fährt.“ Das trifft auf einen Satelliten wohl nicht mehr zu.
In grauer Vorzeit waren die Bedingungen klarer: Beschädigungen durch den Anprall oder Absturz bemannter und unbemannter Flugkörper…

Gruß Keki

Hallo,

„Ein Luftfahrzeug ist ein Gerät, das innerhalb der Erdatmosphäre fliegt oder fährt.“ Das trifft auf einen Satelliten wohl nicht mehr zu.

ich vermute auch, dass die Versicherungen das Risiko durchaus abgeschätzt haben und danach eben nicht für solcherart Unfälle haften. Das Risiko, auch wenn die Gefahr des Versicherungsfalls sehr niedrig ist, der Schaden könnte aber derart hoch sein, dass das den Ruin für eine Versicherung sein könnte (wer weiss, was im Orbit unserer Erde alles an radiatkivem Material rumschwirrt, ein Versicherungsfall damit wäre kaum kalkulierbar).

Gruss

Iru

Hallo,

ne ist nicht passiert, aber bei den ganzen Meldungen mit
„hohen Niveau“ stellt sich die Frage wer in so einen Fall die
Haftung übernimmt. Eine Gebäudeversicherung wird wohl dafür
nicht aufkommen.

Doch, zumindest eine sehr bekannte aus dem bayerischen Raum. In den neueren Verträgen (seit ca. 2000) = Standard. Mitversichert in der Untersparte Brandversicherung der Gebäudeversicherung: „Unbemannte Flugkörper“. Feuerwerksraketen zählen übrigens auch dazu.

Franz

Hi,

„Ein Luftfahrzeug ist ein Gerät, das innerhalb der
Erdatmosphäre fliegt oder fährt.“ Das trifft auf einen
Satelliten wohl nicht mehr zu.

Kommt halt darauf an, wo er herkommt!:smile:))

aus Wiki:

-die Thermosphäre von zwischen 80 und 85 km bis über 640 km.
-die Exosphäre (thermodynamische Definition) von zwischen 500 und 1000 km bis etwa 10.000 km (in den interplanetaren Raum übergehend).

Kam er vom Mars, wird es wohl eindeutig sein! Sonst müssen wohl wieder die Gerichte ran!

VG René

Die Antwort steht bereits zwischen …
Guten Tag,
… den Zeilen, denn

„Ein Luftfahrzeug ist ein Gerät, das innerhalb der
Erdatmosphäre fliegt oder fährt.“
Das trifft auf einen Satelliten wohl nicht mehr zu.

da er weder fliegt noch fährt, sondern fällt.
An diesen Feinheiten entscheiden sich die Leistungspflichten der Versicherungen.
Fliegen ist die Bezeichnung für Luftfahrzeuge schwerer als Luft und fahren die für Lfz leichter als Luft. Ein Raumfahrzeug ist definitiv nicht mit diesen Begriffen abgedeckt.

In grauer Vorzeit waren die Bedingungen klarer: Beschädigungen
durch den Anprall oder Absturz bemannter und unbemannter
Flugkörper…

Da hier Raumflugkörper eingeschlossen wären, wurde diese Formulierung eben entsprechend der oberen geändert.
Ein Schelm, wer …

Gruß Keki

Gleichfalls, R

Hallo,

da er weder fliegt noch fährt, sondern fällt.

Also gibt’s nichts, wenn ein Flugzeug abstürzt, weil es dann fällt?

Es kann doch wohl nur Unsinn sein, erst beim Aufprall zu definieren, worum es sich handelt, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Hi,

„Ein Luftfahrzeug ist ein Gerät, das innerhalb der
Erdatmosphäre fliegt oder fährt.“ Das trifft auf einen
Satelliten wohl nicht mehr zu.

Kommt halt darauf an, wo er herkommt!:smile:))

Genau, also rudere ich wieder zurück :wink:
Aus §1 Luftverkehrsgesetz:
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.

Somit können wir der Antwort von Nordlicht weiter unten ein *chen geben und sie als einzig richtige stehenlassen :smile:

Gruß Keki

Oder auch nicht geregelt
http://www.sueddeutsche.de/wissen/weltraumschrott-oh…

VG
EK

Ich glaub’, dir brennt der Kittel
Hallo

Genau, also rudere ich wieder zurück :wink:

Gut, dass du darin Übung hast. :smile:

Aus §1 Luftverkehrsgesetz:
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als
Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.

Somit können wir der Antwort von Nordlicht weiter unten ein
*chen geben und sie als einzig richtige stehenlassen :smile:

(Hierauf bezieht sich die Titelzeile.)
Wenn man im Luftverkehrsgesetz mal ein bisschen weiter liest als nur bis zum § 1, dann stößt man irgendwann auf die §§ 33 ff., die die Haftpflicht für Schäden durch zivile und militärische Luftfahrzeuge regeln. Und demnach ist es völlig richtig, was ich schrieb, dass primär der Satellitenbetreiber dran ist und nicht die Gebäudeversicherung. Die schießt allenfalls Geld vor und nimmt dann Regress - wenn sie nett ist oder die Versicherungsvertragsbedingungen das vorsehen.

smalbop

Hallo Smalbop,

sehe ich genauso. Die Gebäude- bzw. Hausratversicherung wird in Vorleistung gehen und danach die Kosten beim Satellitenbetreiber anfordern.

Nach meinem Kenntnisstand zählt ein Raumfahrzeug auch zu der Kategorie der Luftfahrzeuge.

In den neuen Versicherungsbedingungen ist auch nur noch von einem Anprall die Rede und dies schließt also auch einen Absturz mit ein.

Gruß Merger

iLOL
iAnal :wink:) lustich, lustich,
das war es mal vor rund 25 Jahren zu Akustikkoppler-Zeiten

1 Like

Und demnach ist es völlig richtig, was ich schrieb, dass primär der Satellitenbetreiber dran ist und nicht die Gebäudeversicherung.

Absolut richtig, aber: Ich stelle mir die Identifizierung eines Satellitenbruchstücks nebst Zuordnung zu dessen Betreiber nicht ganz einfach vor, falls es sich nicht gerade um jenen Brocken handelt, auf dem die kompletten Absenderangaben stehen.
Anschließend wäre mir die die Eintreibung meiner Kosten am anderen Ende der Welt zu zeitaufwändig. Zudem nur Zeitwertersatz :frowning:

Im UP habe ich gelesen: „…die Gebäudeversicherung wohl nicht…“
Der Gebäudeversicherer reguliert als Erstrisiko Versicherer den Schaden zum Neuwert.

Die schießt allenfalls Geld vor

Eine Regulierung ist kein Vorschuss!

und nimmt dann Regress - wenn sie nett ist

Das soll dann das Problem des Versicherers sein.

oder die Versicherungsvertragsbedingungen das vorsehen.

Siehe Beitrag von Nordlicht.

Keki