Liebe/-r Experte/-in,
ann mein nachbar eine sägerei für brennholz im wohngebiet betreiben?
vielen dank
GG
Liebe/-r Experte/-in,
ann mein nachbar eine sägerei für brennholz im wohngebiet betreiben?
vielen dank
GG
Hallo GG,
bin leider kein Experte auf diesem Gebiet: Denke aber das Dein Nachbar hierzu eine entsprechende Genehmigung haben muss, da es sich um ein Gewerbe handelt. Ich selbst habe ein Nagelstudio und mußte mir hierzu auch die Genehmigung beim Ordnungsamt holen, da unser Haus auch im Wohngebiet steht. Ruf einfach mal beim Ordnungsamt an, die müßten Dir wieterhelfen können.
Viele Grüße Britta
Sehr geehrte /-er GG,
das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es ist davon abhängig, wie Ihr Nachbar die Sägerei betreibt. Sägt er 2 x wöchentlich 20 min. für den eigenen Bedarf, wird das ohne weiteres möglich sein. Betreibt er die Sägegerei gewerblich, muss er unter Umständen Maßnahmen ergreifen, die eine Belästigung der anliegenden Bewohner durch Lärm und Schmutz verhindern. Die Entscheidung darüber, wann eine Belästigung durch Lärm und/oder Schmutz vorliegt, trifft das Ordnungsamt Ihres Wohnbezirks, an das ich Sie verweisen möchte. Weitere Hinweise liefert eventuell eine Recherche nach gleichen/ähnlichen Sachverhalten im Internet.
Mit freundlichen Grüßen
André Richau