Säugling in Kinofilm ab FSK 6 Jahre

Hallo,
wie verhält es sich bei folgendem Fall:
Zwei Ehepaare, eines mit 3 Kindern und das andere mit 1 Kind, haben sich vor genommen, nach langer Zeit (bedingt durch die Zeit der Kinderbetreuung seit Geburt) mal wieder ins Kino (Open-Air) zu gehen. Alle Kinder sind bei Babysittern untergebracht, ausser dem 8-monatigen Säugling, der, weil er noch gestillt wird, an der Mutterbrust während des Films einschlafen soll.
Nach dem Kauf von 4 Kinotickets, wird dann vom Kartenabreißer der Zutritt verwehrt, mit dem Hinweis, der Film sei erst ab 6 Jahren zulässig. Auch die Vorgesetzte meinte, der Kinobetreiber würde sich strafbar machen.
Ist die Rechtslage wirklich so? Es macht doch keinen Sinn, einem Säugling den Zugang zu dem Film zu verweigern.

Grüße
47475Kali

Hallo,

rechtlich scheint das wirklich nicht so hasenrein zu sein, so kleine Kinder mit ins Kino zu nehmen.
Es gibt für unter 12 jährige zwar die Parental Guidance, so daß auch Kids unter 12 in Begleitung eines Elternteils den Film sehen dürfen, aber etwas vergleichbares gibt es für Kinder unter 6 nicht.

Es gibt aber anscheinend einen neuen Trend (oder will mal einer werden)…mit Baby ins Kino:
http://www.baby-blog.de/index.php/2007/01/31/baby_im…
Die dort angegebenen Kinos zeigen trotz der rechtlich anscheinend ungeklärten Situation, auch Filme >FSK ab 6

Die einzelnen FSK Altersfreigaben
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18
Hier werden auch einige Fragen zur FSK beantwortet:
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=247
Das Jugendschutzgesetz:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…

Ist die Rechtslage wirklich so? Es macht doch keinen Sinn,
einem Säugling den Zugang zu dem Film zu verweigern.

Wenn der Betreiber (der das Alter kontrollieren muß) von spitzfindigen RAs dafür belangt werden könnte…

Gruß
Maja

Huhu!

Es gibt für unter 12 jährige zwar die Parental Guidance, so
daß auch Kids unter 12 in Begleitung eines Elternteils den
Film sehen dürfen, aber etwas vergleichbares gibt es für
Kinder unter 6 nicht.

Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Kinder in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person müssen mindestens sechs Jahre alt sein, um bei einem Film „ab 12“ in den Saal zu kommen.

Ist die Rechtslage wirklich so? Es macht doch keinen Sinn,
einem Säugling den Zugang zu dem Film zu verweigern.

Und wie! Sie sind laut und kotzen überall hin. Und ja, das ist ganz wertneutral. Ich war selber mal Säugling und nehme mich da also gar nicht aus.

Wenn der Betreiber (der das Alter kontrollieren muß) von
spitzfindigen RAs dafür belangt werden könnte…

Die bösen bösen Anwälte, jaja. Zur Beruhigung: Die Bußgelder werden von Leuten ohne Anwaltszulassung verhängt, die Erlaubnisse zum Betreiben eines Kinos werden von Leuten ohne Anwaltszulassung entzogen. Dann ist doch alles gut, oder?

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OT-Frage:
Macht es Sinn (für alle Beteiligten - Nebensitzer, Eltern, Kind - und ganz unabhängig von der rechtlichen Lage), mit einem Säugling ins Kino zu gehen???

Anschlussfrage
Ich habe da eine Anschlussfrage…

kann man Eltern, die ihren Säugling mit ins Kino nehmen (sollten sie es schaffen) wegen Kindesmisshandlung verklagen?

Das arme Gehör des Kindes.

lg
Kate

Auch huhu!

Es gibt für unter 12 jährige zwar die Parental Guidance, so
daß auch Kids unter 12 in Begleitung eines Elternteils den
Film sehen dürfen, aber etwas vergleichbares gibt es für
Kinder unter 6 nicht.

Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Kinder in Begleitung
einer personensorgeberechtigten Person müssen mindestens sechs
Jahre alt sein, um bei einem Film „ab 12“ in den Saal zu
kommen.

Stimmt, das kam bei meinem Post nicht raus. Gut dass Du das nochmal erwähnst.

Ist die Rechtslage wirklich so? Es macht doch keinen Sinn,
einem Säugling den Zugang zu dem Film zu verweigern.

Und wie! Sie sind laut und kotzen überall hin. Und ja, das ist
ganz wertneutral. Ich war selber mal Säugling und nehme mich
da also gar nicht aus.

Ich hab mich mit Absicht bemüht alles neben der Rechtslage herauszuhalten…ich hab da durchaus auch eigene Ansichten, aber die stehen nicht zur Debatte ;o)
Hast Du Dir den Link mal angeschaut (mit Baby ins Kino)?

Wenn der Betreiber (der das Alter kontrollieren muß) von
spitzfindigen RAs dafür belangt werden könnte…

Die bösen bösen Anwälte, jaja. Zur Beruhigung: Die Bußgelder
werden von Leuten ohne Anwaltszulassung verhängt, die
Erlaubnisse zum Betreiben eines Kinos werden von Leuten ohne
Anwaltszulassung entzogen. Dann ist doch alles gut, oder?

Nein ist nicht gut, denn die bösen bösen RAs sind es doch, die derlei Steine ins Rollen bringen, genau wie die lieben Kanzleien, die sich ganz dem Thema Abmahnungen verschrieben haben *g

Gruß
Maja

Hallo,

total un-legalistisch. In Südafrika war das in Autokinos (davon gibt es viel mehr als in D, wohl wetterbedingt), schon immer gang und gäbe.
Was das Gehör betrifft: das kann man im Auto selbstständig regulieren.

Gruß
Elke

Nein ist nicht gut, denn die bösen bösen RAs sind es doch, die
derlei Steine ins Rollen bringen

So ein Unsinn! Warum sollte ein RA das tun? Glaubst du, der hat nix Besseres zu tun - oder glaubst du etwa, dass er daran auch nur einen Cent verdient? Es ist Aufgabe der Ordnungsbehörden, sich um so etwas zu kümmern.

genau wie die lieben
Kanzleien, die sich ganz dem Thema Abmahnungen verschrieben
haben *g

Es gibt schwarze Schafe, keine Frage. Aber eines sollte man auch bedenken: Ein Großteil von Abmahnungen ist schlichtweg berechtigt. Den Fehler haben in diesen Fällen die Abgemahnten begangen.

Levay

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Hi,

kann man Eltern, die ihren Säugling mit ins Kino nehmen
(sollten sie es schaffen) wegen Kindesmisshandlung verklagen?

Das arme Gehör des Kindes.

ver klagen sowieso nicht und „man“ erst recht nicht.

Es wäre Sache der Staatsanwaltschaft die vermeintliche Mißhandlung anzuklagen.
Und sollte die Frage ernst gemeint sein, solltest Du vorweg die Frage beantworten, welche Eltern Du noch ungeschoren lassen willst (böse Anmerkung: wahrscheinlich die, die Deine Ansichten von richtigem Umgang mit Säuglingen teilen).
Was ist eigentlich mit Grillpartys? Die Lautstärke erreicht sicher das Niveau eines Open-Air-Kinos und es kommen u.U. noch die schädlichen Grillgase hinzu.
Und wie wird mit Rauchern umgegangen, die die Frechheit besitzen sich fortzupflanzen? (Auch wenn die Eltern nie in Gegenwart des Kindes rauchen, sind die Schadstoffe im Blut der Kinder nachweisbar).
Wir sollten evtl. darüber nachdenken, Kinder gleich nach der Geburt in staatliche Obhut zu nehmen. Dann sind sie nicht mehr der Gefahr durch mißhandelnde Eltern ausgesetzt…

Aber ich habe doch die Hoffnung, daß unsere Staatsanwälte vor Erhebung einer Anklage mal ihr Hirn einschalten und dabei feststellen, daß der hier diskutierte Sachverhalt mit Kindesmißhandlung nicht gerade viel zu tun hat.

Gruß Stefan

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Hi,

Ist die Rechtslage wirklich so? Es macht doch keinen Sinn,
einem Säugling den Zugang zu dem Film zu verweigern.

Und wie! Sie sind laut und kotzen überall hin.

Sei mir nicht böse, diese Antwort finde ich trotz Deines Nachsatzes einfach nur daneben!
Es wird nach dem Sinn einer Vorschrift gefragt, die ausschließlich dem Schutz der Kinder dienen soll und Du antwortest polemisch aus Sicht derjenigen, die sich durch das Kind gestört fühlen.
Im Übrigen geht die Antwort auch am Thema vorbei, es ging um ein Open-Air-Kino. Dort gibt es ganz andere Störquellen, da fällt auch ein weinender Säugling kaum ins Gewicht, wenn man nicht direkt neben ihm sitzt.
Und wie oft hast Du eigentlich erlebt, daß ein Säugling fremde Sachen vollkotzt?

Das mußte raus.

Gruß Stefan

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Für die anderen zahlenden Gäste macht es Sinn, einem Säugling den Zutritt zu verwehren. Als Kinobesucher hätte ich weder Lust darauf, mir das Geplärre eines Säuglings anzuhören, noch im Wagen neben mir die Brüste einer stillenden Frau zu sehen.

Nein ist nicht gut, denn die bösen bösen RAs sind es doch, die
derlei Steine ins Rollen bringen

So ein Unsinn! Warum sollte ein RA das tun? Glaubst du, der
hat nix Besseres zu tun - oder glaubst du etwa, dass er daran
auch nur einen Cent verdient? Es ist Aufgabe der
Ordnungsbehörden, sich um so etwas zu kümmern.

Ok, ich nehme an Du weißt dann wie so eine Kontrolle vonstatten geht. ich hab nix dagegen, wenn Du mir das erklärst. Bisher wäre ich davon ausgegangen dass da jemand „erwischt“ und dann der Betreiber angeschwärzt.

genau wie die lieben
Kanzleien, die sich ganz dem Thema Abmahnungen verschrieben
haben *g

Es gibt schwarze Schafe, keine Frage. Aber eines sollte man
auch bedenken: Ein Großteil von Abmahnungen ist schlichtweg
berechtigt. Den Fehler haben in diesen Fällen die Abgemahnten
begangen.

Oh, das stellt sich aber in den vielen Foren gegen Abmahnwellen die wie Pilze aus dem Boden spriessen ganz anders dar, hast Du die mal durchgekämmt? Da sind es 2-3 große Kanzleien, die offenbar nix anderes mehr machen bei der Menge an Abmahnungen die sie produzieren.
Das Thema Störerhaftung brauchst Du mir nicht näher zu bringen, dieser Umstand ist mir bekannt.

Maja

Ok, ich nehme an Du weißt dann wie so eine Kontrolle
vonstatten geht. ich hab nix dagegen, wenn Du mir das
erklärst. Bisher wäre ich davon ausgegangen dass da jemand
„erwischt“ und dann der Betreiber angeschwärzt.

Du unterstellst, dass Rechtsanwälte losziehen, um dann Betreiber „anzuschwärzen“. Kannst du mir auch nur einen vernünftigen Grund nennen, warum sie das tun sollten? Rechtsanwälte sind doch keine Ermittlungsbehörden!

Es gibt schwarze Schafe, keine Frage. Aber eines sollte man
auch bedenken: Ein Großteil von Abmahnungen ist schlichtweg
berechtigt. Den Fehler haben in diesen Fällen die Abgemahnten
begangen.

Oh, das stellt sich aber in den vielen Foren gegen
Abmahnwellen die wie Pilze aus dem Boden spriessen ganz anders
dar, hast Du die mal durchgekämmt? Da sind es 2-3 große
Kanzleien, die offenbar nix anderes mehr machen bei der Menge
an Abmahnungen die sie produzieren.

Ich sagte ja: Es gibt schwarze Schafe. Von den unzähligen ganz berechtigten Abmahnungen, die es gibt, erfährst du in diesen Foren gar nichts. Du hast dich offensichtlich noch nie objektiv und sachlich mit dem Thema beschäftigt, sonst würdest du nicht denken, dass eine Abmahnung per se etwas Böses ist.

Das Thema Störerhaftung brauchst Du mir nicht näher zu
bringen, dieser Umstand ist mir bekannt.

Hatte ich nicht vor. Ich zweifle gleich wohl daran, dass du dich damit wirklich auskennst. Du betreibst hier die populäre Anwälte-sind-Abzocker-Masche, das ist polemisch, unfair, unsachlich und zeugt von deiner fehlenden Sachkenntnis.

Levay

Hi,

Hallo Goosi,

die Frage war natürlich nicht ganz ernst gemeint. Nur wenn jemand es schafft alle Kinder beim Babysitter unterzubringen… ich (das ist meine persönliche Meinung) finde nicht, dass ein Säugling unbedingt ins Kino gehört. Mir als erwachsenem und nach offizieller Meinung gefälligst halbtauben Menschen ist das Kino schon zu laut, wie geht es da schon einem Säugling?

(*ich* würde diesen auch nicht neben oder auf dem Grill aufbewahren, nebenbei).

lg
Kate

Hallo,

Du unterstellst, dass Rechtsanwälte losziehen, um dann
Betreiber „anzuschwärzen“. Kannst du mir auch nur einen
vernünftigen Grund nennen, warum sie das tun sollten?
Rechtsanwälte sind doch keine Ermittlungsbehörden!

Erklärt wie so eine Kontrolle funktioniert und wie ein Betreiber behandelt wird, der gegen die Vorgaben der FSK verstößt hast Du mir immer noch nicht. Jetzt hast Du mich schon zum mehrmals gemaßregelt, aber auf Bitten, mir doch dann den genauen Sachverhalt zu erklären, hast Du nicht reagiert…was soll ich denn davon halten?

Ich sagte ja: Es gibt schwarze Schafe. Von den unzähligen ganz
berechtigten Abmahnungen, die es gibt, erfährst du in diesen
Foren gar nichts. Du hast dich offensichtlich noch nie
objektiv und sachlich mit dem Thema beschäftigt, sonst würdest
du nicht denken, dass eine Abmahnung per se etwas Böses ist.

In wieweit ich mich mit einem Thema beschäftig habe kannst Du gar nicht wissen. Du stellst hier Mutmaßungen über mich auf, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Hatte ich nicht vor. Ich zweifle gleich wohl daran, dass du
dich damit wirklich auskennst. Du betreibst hier die populäre
Anwälte-sind-Abzocker-Masche, das ist polemisch, unfair,
unsachlich und zeugt von deiner fehlenden Sachkenntnis.

Aha, Du bildest Dir also ein Urteil über mich und stellst mich in einer Art dar, die offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht…weil Du das so empfindest.
Jetzt müßte es bei Dir eigentlich klingeln…
Ich habe nie irgendwo behauptet, dass ich Abmahnungen per se als ganz böses Übel betrachte, wo liest Du das??

Frische doch bitte meine Sachkenntnis auf und antworte auf meine Fragen, danke.

Maja

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Hallo,

schön, dass du dir solche Sorgen ums Kindeswohl machst, aber dann müßte man die meisten Säuglinge wegen Selbstmißhandlung anzeigen - ich glaub nämlich, die schreien manchmal lauter als es im Kino ist
:wink:

Gruß,
Markus

Hallo Elke,

In Südafrika war das in Autokinos
(davon gibt es viel mehr als in D, wohl wetterbedingt), schon
immer gang und gäbe.

In einem Autokino kann man das Baby ja auch leichter ablegen und da stört es auch keine Nebensitzer.

Was das Gehör betrifft: das kann man im Auto selbstständig
regulieren.

Da hätte ich auch die wenigsten Bedenken.

LG
Stefan

Huhu!

Du unterstellst, dass Rechtsanwälte losziehen, um dann
Betreiber „anzuschwärzen“. Kannst du mir auch nur einen
vernünftigen Grund nennen, warum sie das tun sollten?
Rechtsanwälte sind doch keine Ermittlungsbehörden!

Erklärt wie so eine Kontrolle funktioniert und wie ein
Betreiber behandelt wird, der gegen die Vorgaben der FSK
verstößt hast Du mir immer noch nicht.

Meine Güte, wie soll das schon funktionieren? Entweder zeigt irgendein Bürger den Kinobetreiber an, oder das Ordnungsamt macht einen Ortstermin. Dann gehen zwei Beamte in den Kinosaal und bitten alle Besucher, ihre Ausweise vorzuzeigen. Ist einer zu jung für den Film, bekommt der Kinobetreiber wenig später einen Bußgeldbescheid.

Jetzt hast Du mich
schon zum mehrmals gemaßregelt, aber auf Bitten, mir doch dann
den genauen Sachverhalt zu erklären, hast Du nicht
reagiert…was soll ich denn davon halten?

Vielleicht, weil Levay - im Gegensatz zu mir - noch nie eine Kino-Kontrolle miterlebt hat? Er kennt aber die gesetzlichen Grundlagen, und das genügt.

Glaube mir: Wenn ich als Rechtsanwalt in irgendeiner Form die Möglichkeit hätte, allein mit der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten Geld zu verdienen, dann hätte ich keine Skrupel, das zu tun. Dazu müsste ich noch nicht mal ins Kino gehen, die „Handy-am-Steuer“- und „Parken-auf-dem-Radweg“- Leute auf dem Weg dahin würden mir, meiner Freundin und meinem Hund schon zu einem gesicherten Lebensunterhalt ausreichen.

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Erklärt wie so eine Kontrolle funktioniert und wie ein
Betreiber behandelt wird, der gegen die Vorgaben der FSK
verstößt hast Du mir immer noch nicht.

Das ist auch weder mein Anliegen gewesen, noch könnte ich es dir sagen. Ich will dir nicht erklären, wie eine Kontrolle funktioniert (das weiß ich auch gar nicht), sondern wie sie NICHT funktioniert: Es ist einfach nicht wahr, dass Rechtsanwälte in Massen in die Kinos gehen, um die Betreiber anzuzeigen. Und es ist schon gar nicht wahr, dass sie, wenn sie das täten, daran irgendwas verdienen würden. Genau das ist es aber, was du mehr oder weniger ausdrücklich behauptest.

Levay

Auch huhu!

Meine Güte, wie soll das schon funktionieren?

Sag, warum echauffierst Du Dich denn jetzt darüber?
Zwingt Dich jemand zum Lesen?

Entweder zeigt
irgendein Bürger den Kinobetreiber an, oder das Ordnungsamt
macht einen Ortstermin. Dann gehen zwei Beamte in den Kinosaal
und bitten alle Besucher, ihre Ausweise vorzuzeigen. Ist einer
zu jung für den Film, bekommt der Kinobetreiber wenig später
einen Bußgeldbescheid.

OK, danke. ich bin was das Kino betrifft in der Tat von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Vielleicht, weil Levay - im Gegensatz zu mir - noch nie eine
Kino-Kontrolle miterlebt hat? Er kennt aber die gesetzlichen
Grundlagen, und das genügt.

Es ging nicht nur um diese eine Nachfrage, aber egal jetzt…belassen wir es dabei.
Die zwei Paar Schuhe haben mir ja schon gezeigt, wo der Hase langläuft.

-EOD-

Danke und Gruß
Maja