Hallo,
gesetzt sei ein Arbeitsvertrag, der nicht schriftlich fixiert wurde. In der mündlichen Vereinbarung ist die Lohnzahlung festgelegt auf Mitte nächsten Monats für den vorangegangenen Monat.
Der Lohnempfänger ist HartzIV Bezieher, und der Job ist ein 400 Euro Job.
Wieviele Monate darf der Arbeitgeber den Lohn schuldig bleiben, OHNE dass der Arbeitnehmer aus diesem Grund kündigen kann? Immerhin behält das Amt ja auch 240 Euro ein, die dem Arbeitnehmer jeden Monat fehlen! Die Frage wird gestellt, weil der Poster gehört / gelesen hat, dass er eine gewisse Akzeptanz in diesen Dingen aufbringen muss, fragt sich aber, für wie lange.
Gruß
Wilfried
Hallo
Wieviele Monate darf der Arbeitgeber den Lohn schuldig
bleiben, OHNE dass der Arbeitnehmer aus diesem Grund kündigen
kann?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Immerhin behält das Amt ja auch 240 Euro ein, die dem
Arbeitnehmer jeden Monat fehlen!
Da wäre es eher mal angebracht, der ARGE in den … zu treten. Es gilt das Prinzip des Lohnzuflusses. Bleibt der AG die Lohnzahlung schuldig, fließt dem Leistungsempfänger kein Lohn zu. Ergo ist auf den Bedarf auch nichts anzurechnen und das volle ALG II ist auszuzahlen. Theoretisch kann es dann später natürlich sein, daß der AG mehrere/alle ausstehenden Löhne auf einen Schlag zahlt, dann sind diese komplett im Zuflussmonat anzurechnen.
Gruß,
LeoLo