Der Schuldner muß eine Hypothek ablösen (Gerichtsbeschluß), der Gläubiger (Sozialhilfeempfänger) entzieht sich jedoch jeder Kommunikation (entsorgt alle Post, geht nicht ans Telefon, E-mail kaputt, nie daheim, driftet durch die Stadt, wird gelegentlich wegen irgendwas von der Polizei aufgegriffen…). Er müßte lediglich beim Notar seine Unterschrift beglaubigen lassen und ein Bankkonto benennen, damit er das Geld (etliche hunderttausend Euros) bekommt. (Die Höhe des Betrages ist unstrittig.)
Da er keine Zahlungsgelegenheit erhält, kommt es zu Vermögensschäden für den Schuldner aufgrund von Vertragsrücktritten bei Immobiliengeschäften, die er zum Zwecke der Schuldentilgung abgeschlossen hat.
Der Gerichtsbeschluß sieht zwar für den Schuldner eine Zahlungsfrist vor, nicht aber eine Geldannahmefrist für den Gläubiger.
Ist das womöglich ein Fall für das Vormundschaftsgericht? Kann der Schuldner Regress nehmen für Schäden, die er erleidet, weil der Gläubiger es ihm verunmöglicht, dessen eigene Forderung zu erfüllen?
Mit freundlichen Grüßen
fl
Der Schuldner muß eine Hypothek ablösen (Gerichtsbeschluß),
der Gläubiger (Sozialhilfeempfänger) entzieht sich jedoch
jeder Kommunikation (entsorgt alle Post, geht nicht ans
Telefon, E-mail kaputt, nie daheim, driftet durch die Stadt,
wird gelegentlich wegen irgendwas von der Polizei
aufgegriffen…). Er müßte lediglich beim Notar seine
Unterschrift beglaubigen lassen und ein Bankkonto benennen,
damit er das Geld (etliche hunderttausend Euros) bekommt. (Die
Höhe des Betrages ist unstrittig.)
Zwangsversteigerungskauf einer Immobilie? Diese gehörte dem Sozi.empfänger?
Da er keine Zahlungsgelegenheit erhält, kommt es zu
Vermögensschäden für den Schuldner aufgrund von
Vertragsrücktritten bei Immobiliengeschäften, die er zum
Zwecke der Schuldentilgung abgeschlossen hat.
Eine Finanzierung bei einem Darlehensgeber (Bank)?
Der Gerichtsbeschluß sieht zwar für den Schuldner eine
Zahlungsfrist vor, nicht aber eine Geldannahmefrist für den
Gläubiger.
Ist das womöglich ein Fall für das Vormundschaftsgericht?
Ist der Sozi.empfänger noch ein Kind/Jugemdlicher?
Kann
der Schuldner Regress nehmen für Schäden, die er erleidet,
weil der Gläubiger es ihm verunmöglicht, dessen eigene
Forderung zu erfüllen?
Theoretisch ja, praktisch: "Fass mal einen nackten Mann in die Tasche.!
Fallschilderung verbessert
Der Schuldner will zahlen und hat dafür eine Immobilie verkauft. Die Immobilie ist zugunsten des Schuldners mit einer Hypothek belastet, jedoch erheblich mehr wert. Der Schuldner bekommt seinen Anteil jedoch erst, nachdem die Hypothek gelöscht wurde (sog. Lastenfreistellung). Die Geldsumme für den Gläubiger hat der Käufer beim Notar hinterlegt, und der hat die entsprechenden Papiere an den Anwalt des Gläubigers gesandt.
Der Gläubiger sei in unserer Vorstellung eine Art Gammler, ein kiffender Stadtstreicher, etwa 50 Jahre alt.
Nun ist aber der Gläubiger nicht dazu zu bringen, das von ihm selber eingeklagte Geld anzunehmen, da er jeglichen Kontakt ablehnt, auch gegenüber seinem Anwalt.
Daraus ergibt sich für den Schuldner das Problem, daß die Abwicklung seiner Immobilie eine Unterbrechung erleidet oder scheitert, was wiederum unnötige Kosten in erheblicher Höhe verursacht.
mfG
fl
Der Schuldner will zahlen und hat dafür eine Immobilie
verkauft. Die Immobilie ist zugunsten des Schuldners mit einer
Hypothek belastet, jedoch erheblich mehr wert. Der Schuldner
bekommt seinen Anteil jedoch erst, nachdem die Hypothek
gelöscht wurde (sog. Lastenfreistellung). Die Geldsumme für
den Gläubiger hat der Käufer beim Notar hinterlegt, und der
hat die entsprechenden Papiere an den Anwalt des Gläubigers
gesandt.
Hat der Schuldner nun eine Immobilie verkauft oder gekauft von einem Dritten oder vom Gläubiger oder an den Gläubiger, oder was.
Lass mal bitte Schuldner und Gläubiger raus und bezeichne die mit A oder B oder Käufer Verkäufer, Eigentümer, Alteigentümer o.ä.
Es ist unklar, wieso der Stadtstreicher in einer Sache zustimmen muss, wenn der Schuldner seine Immobilie verkauft, welche mit einer Hypothek belastet ist an welcher der Stadtstreicher keinen Anteil hat, es sei denn er ist der Realgläubiger. Das ist zu konfus, sorry.
Der Gläubiger sei in unserer Vorstellung eine Art Gammler, ein
kiffender Stadtstreicher, etwa 50 Jahre alt.
Nun ist aber der Gläubiger nicht dazu zu bringen, das von ihm
selber eingeklagte Geld anzunehmen, da er jeglichen Kontakt
ablehnt, auch gegenüber seinem Anwalt.
Es ist sein Recht. Es gibt da noch was mit Hinterlegung beim AG. Aber ob das hier zutrifft ist völlig konfus. Auch müsste das der Notar wissen, ob es ginge. Ggf. auch nur, wenn der Gläubiger nur noch beschränkt geschäftsfähig wäre. Sowas geht schnell bei jemanden der auf der Strasse lebt.
Daraus ergibt sich für den Schuldner das Problem, daß die
Abwicklung seiner Immobilie
jaja „seine Immobilie“ was hat der Stadtstreicher mit der Immobilie zu tun? War er der Verkäufer? War er der grundbuchgesicherte Darlehensgeber? Was war er?
eine Unterbrechung erleidet oder
scheitert, was wiederum unnötige Kosten in erheblicher Höhe
verursacht.
mach mal klar, hier.