Hallo,
angenommen, man verkauft 2 Ponys und vereinbart Ratenzahlungen über 19 Monate je 100 Euro.
Der Käufer zahlt aber unregelmäßig und man muß hinter jeder Rate herrennen. Dann kommt 3 Monate gar kein Geld und dann stellt man fest das unter der Telefonnummer des säumigen Zahlers kein Anschluß mehr besteht.
Wie geht man vor? Man kann ja immer nur den offenen Betrag per Mahnbescheid einfordern. Soll man dann jeden Monat einen neuen Mahnbescheid ausstellen? Muß man jeden Monat aufs neue eine Zahlungsaufforderung und Mahnung mit Rückschein zusenden? Oder sollte man bis zum Ende der Raten-Laufzeit warten und dann die komplette Summe einfordern?
Was ist, wenn der Käufer sich aus dem Staub macht. Die Papiere der Pferde würde ich im Realfall einbehalten bis alles bezahlt ist.
Rücknahme würde nicht mehr gehen, da keine Haltungsmöglichkeit mehr bestehen würde.
Gruß,
Stephan
Also wenn 3 Monate keine Zahlung erfolgte einfach dem Käufer schreiben, dass er damit die Ratenzahlung verwirkt hat und nun innerhalb einer Frist von 2 Wochen alles zu Zahlen hat.
Dann den Mahnbescheid.
Dann passts.
Hallo Mr.Perfect,
kann man das so einfach machen, wenn im Vertrag Ratenzahlung vereinbart wird?
Gruß,
Stephan
Dafür ein Sternchen???
Also wenn 3 Monate keine Zahlung erfolgte einfach dem Käufer
schreiben, dass er damit die Ratenzahlung verwirkt hat und nun
innerhalb einer Frist von 2 Wochen alles zu Zahlen hat.
Außerdem schreibt man dazu, dass die Sache sich um EUR 15.000 verteuern wird. Dasist genauso wirksam.
Pacta sunt servanda! Und zwar auf beiden Seiten! Eine Vereinbarung über Fälligkeitstermine kann nicht einfach so weggefegt werden, wenn darüber vorher nichts vereinbart worden ist.
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Keine Ahnung wer hier Sternchen vergibt?
Eine
Vereinbarung über Fälligkeitstermine kann nicht einfach so
weggefegt werden, wenn darüber vorher nichts vereinbart worden
ist.
Hi,
man sollte wohl in den Vertrag reinschreiben, das bei Zahlungsverzug die Gesammtsumme sofort fällig wird.
Gruß,
Stephan
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Eine
Vereinbarung über Fälligkeitstermine kann nicht einfach so
weggefegt werden, wenn darüber vorher nichts vereinbart worden
ist.
man sollte wohl in den Vertrag reinschreiben, das bei
Zahlungsverzug die Gesammtsumme sofort fällig wird.
Und gleich dazu, dass sich der Schuldner der Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. Dann kann man ohne Klage direkt aus dem Vertrag vollstrecken.
Grüße
Sebastian