Säumiger Zahler

Hallo, ich würde gerne eine Frage an Euch loswerden und hoffe, jemand könnte was zur Rechtslage in dem folgenden fiktiven Fall sagen.

A zieht nach dem Studium wegen eines Arbeitsplatzes in einen anderen Ort. Zugleich legt er sich ein neues Girokonto an. Die Angaben zum „alten“ Girokonto sind noch bei seinem ehem. Vermieter sowie diversen Onlinestores hinterlegt.

Der ehem. Vermieter von A sagte schriftlich zu, die noch an A zurückzuzahlende Mietkaution an dieses „alte“ Konto zu überweisen, und zwar bis zu einem definitiven Tag X (Wortlaut: „Die von Ihnen hinterlegte Kaution i. H. v. X EUR werden wir bis zum 30. Juni 2010 an Ihr uns bekanntes Konto überweisen.“)

Da A nun getreu von einer rechtzeitigen Überweisung und der damit verbundenen Deckung des Kontos ausgeht, bestellt er im Internet diverse Produkte - der Versandhändler kennt nur das „alte Konto“.

Am Tag der Lieferung (02. Juli 2010) stellt A mit Erschrecken fest, dass der Vermieter den zugesagten Überweisungstermin nicht eingehalten hat, wodurch das Konto nicht ausreichend gedeckt war und daher der Versuch des Onlinehändlers, den Kaufbetrag vertragsgemäß einzuziehen, von der Bank verweigert wurde. Aufgrund dieser Rücklastschrift entstehen A Kosten in Höhe von etwa 12,- EUR, da er vom Onlinehändler mit Stornokosten belastet wird.

Kann A die ihm durch das Versäumnis des Vermieters entstandenen Kosten gegen den Vermieter geltend machen?

Was meint Ihr?

Gruß
ostia

moin,

nix da - das eine geschäft hat mit dem anderen nichts zu tun.
und der kontoinhaber ist verpflichtet, selbst dafür sorge zu tragen, daß genügend deckung auf dem konto ist.

saludos, borito

Aber Hallo !
Wer ist den Verantwortlich für Nachsendeanträge?
Wer ist Verantwortlich für Wohnungsummeldung?
Eigentlich und immer der Verursacher!
Es stand ausdrücklich da:
Auf die bekannte Kontonummer#

Ausserdem: Was kann dein ehemamaliger Vermieter für dein schuldhaftes Verhalten?
Sie,nur Sie sind verantwortlich für rechtzeitiges Ummelden an alle relevanten Stellen.
Ich weiss es deshalb genau, weil ich wegen einer verspäteten Ummeldung eine kleine Strafe bezahlen musste.
MfG
Jürgen Dortmund

Aber Hallo !
Wer ist den Verantwortlich für Nachsendeanträge?
Wer ist Verantwortlich für Wohnungsummeldung?
Eigentlich und immer der Verursacher!
Es stand ausdrücklich da:
Auf die bekannte Kontonummer#

und die bekannte kontonummer existiert auch noch, so wie ich das aus dem text verstanden habe, denn der online händler hat ja auch versucht von dort abzubuchen. Dies gelang jedoch nicht weil kein Geld aufm Konto war, da der Vermieter es nicht überwiesen hat

Ausserdem: Was kann dein ehemamaliger Vermieter für dein
schuldhaftes Verhalten?

was für ein schuldhaftes verhalten? der einzige der schuld hat ist der vermieter, der das geld nicht angewiesen hat

Sie,nur Sie sind verantwortlich für rechtzeitiges Ummelden an
alle relevanten Stellen.

wieso ummelden wenn das konto noch existiert?

Ich weiss es deshalb genau, weil ich wegen einer verspäteten
Ummeldung eine kleine Strafe bezahlen musste.

ja und das zu recht

MfG
Jürgen Dortmund

Grüße
Stefan

moin,

nix da - das eine geschäft hat mit dem anderen nichts zu tun.
und der kontoinhaber ist verpflichtet, selbst dafür sorge zu
tragen, daß genügend deckung auf dem konto ist.

hat er ja, indirekt, denn hätte der vermieter wie VEREINBART das Geld angewiesen, hätte es auch keine Problemwe gegeben

wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn zu spät überweist und ich dadurch Rechnungen nicht bezahlen kann so kann ich damit durchaus zu meinem Arbeitgeber gehen. Wieso nicht auch bei einem Vermieter, der den vereinbarten Betrag nicht wie vereinbart überweist?

saludos, borito

Gruß
Stefan

ja, und wenn der vermieter zwar rechtzeitig und ordnungsgemäß angewiesen hätte, das geld aber aus irgendeinem der tausend möglichen gründe dennoch nicht rechtzeitig auf dem konto des empfängers verbucht wurde und daher die lastschrift ebenso kostenpflichtig zurückgegangen wäre? wen hätte man denn dann „schuldig“ machen wollen? bank? technik? rechenzentrum?
nochmal: der kkontoinhaber hat dafür sorge zu tragen, daß genügend deckung auf dem konto ist.

saludos, borito

Angenommen, der Vermieter hat bereits eingeräumt, den Betrag nicht rechtzeitig überwiesen zu haben.

Gruß
ostia

Bitte doch mal lesen, was ich schrieb.

ja, und wenn der vermieter zwar rechtzeitig und ordnungsgemäß
angewiesen hätte, das geld aber aus irgendeinem der tausend
möglichen gründe dennoch nicht rechtzeitig auf dem konto des
empfängers verbucht wurde und daher die lastschrift ebenso
kostenpflichtig zurückgegangen wäre? wen hätte man denn dann
„schuldig“ machen wollen? bank? technik? rechenzentrum?

Das wäre zu prüfen, aber irgendeiner wird Schuld haben

Siehe BGB § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren.

nochmal: der kkontoinhaber hat dafür sorge zu tragen, daß
genügend deckung auf dem konto ist.

saludos, borito

hat er ja.
Der Vermieter sollte am 30.06. das Geld anweisen. 30. Juni war ein Mittwoch, gemäß §675s BGB hätte die Empfängerbank das Geld spätestens am 01.07. haben müssen und spätestens am 02.07. dem Empfängerkonto gutschreiben müssen, exakt an dem Tag, an dem der Onlinehändler abgebucht hat

Also einer ist Schuld und in meinen Augen jedenfalls nicht der Kunde. Da der Vermieter offensichtlich ja schon zugegegeben hat das Geld nicht wie vereinbart angewiesen zu haben erübrigt sich die Suche nach dem Schuldigen.