Hallo,
zählen Säumniszuschläge zu den Betriebsausgaben. Lohn-, Einkommen-, Sozialversicherungs-Säumniszuschläge.
gruß
Hallo,
zählen Säumniszuschläge zu den Betriebsausgaben. Lohn-, Einkommen-, Sozialversicherungs-Säumniszuschläge.
gruß
Hallo,
Säumniszuschläge sind Nebenleistungen und teilen das Schicksal der Steuer, für die sie entstehen, d.h.: SZ zu Lohnsteuer und Sozvers. ja, natürlich angenommen, das auch die LSt und die Sozvers. im betreffenden Fall Betriebsausgaben sind.
Einkommensteuer ist dagegen nie eine Betriebsausgabe, daher auch die dazugehörigen SZ nicht (§12 EStG).
Gruß,
Markus