Säumniszuschläge muss der Arbeitnehmer tragen?

Folgender Fall

Arbeitnehmer X ist als Buchhalter eingestellt.
X verschuldet eine zu späte Steuerzahlung des Arbeitsgebers, woraufhin dieser Säumniszuschläge zahlen muss.

Der Arbeitgeber fordert vom Arbeitnehmer X den Abzug dieses Säumniszuschlages von seinem Lohn.

Ist diese Forderung rechtlich gesehen i.O. ? Oder gibt es da §§ die die Haftung für solche Fehler eines Arbeitnehmers abklären?

Moin,
wie so oft: „Es kommt darauf an“
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sieht es nicht sehr gut für den Arbeitnehmer aus. Bei „normaler“ Fahrlässigkeit könnte er an dem Schaden beteiligt werden. Bei leichter Fahrlässigkeit gibt es normalerweise kein Problem für den Buchhalter. Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
Es kommt dann auch noch auf das Verhältnis Schadenshöhe/Einkommen an.
Hilfreich auch hierzu: www.janvonbroeckel.de/arbeitsleben/anhaftung.pdf
hier ist 2.2 interessant
Gruß Manfred