Folgender Fall
Arbeitnehmer X ist als Buchhalter eingestellt.
X verschuldet eine zu späte Steuerzahlung des Arbeitsgebers, woraufhin dieser Säumniszuschläge zahlen muss.
Der Arbeitgeber fordert vom Arbeitnehmer X den Abzug dieses Säumniszuschlages von seinem Lohn.
Ist diese Forderung rechtlich gesehen i.O. ? Oder gibt es da §§ die die Haftung für solche Fehler eines Arbeitnehmers abklären?