säumniszuschläge

hallo an alle,
wie werden zb die säumniszuschläge von zb. krankenkassen errechnet?
ist es normal, bei einem betrag von etwas über 1000 eur, in einem halben jahr 600 eur säumnis zu berechnen.
wo genau steht überhaupt geschrieben, wieviel säumnisz. verwaltungstechnisch vorgeschrieben ist???

danke

hauptmann

Hallo,
m.E. betragen die SZ. bei öffentlich-rechtlichen Forderungen 1% mtl. von der auf volle 100 € abgerundeten Schuld (§ der Abgabenordnung ist
mir gerade nicht geläufig). Das wären 60 € statt 600 €. Gruß

Hallo, Korrektur: Abrundung erfolgt gemäß 240 AO. auf volle 50 €