Hallo!
Stellt euch vor, jemand würde obdachlos sein und in Wohnheimen leben, und sich dann nach 7 Monaten ohne Krankenversicherungsschutz gesetzlich versichern lassen.
Wäre es dann rechtens, wenn die Krankenkasse ihm für die Monate, in denen er übrigens kein Einkommen hätte und durch eine eidesstattliche Erklärung (in einem anderen Falle) auch als Vermögenslos erfasst wäre, Säumniszuschläge zusätzlich zu den Beitragsnachzahlungsvorderungen von 134€ (durch ein fiktives Gehalt von ca. 800€) erhebt? Von im ersten Monat 56€ Säumniszuschlag pro Monat 5€ weniger bis zum 7. Monat 26€ Zuschlag ?
Und wenn darüberhinaus die Bezahlung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit bei mittlerweile genehmigtem ALG II gestundet worden wäre, wäre es dann in Ordnung weiter Zinsen zu erheben, so dass aus einer Forderung von ursprünglich 1188,32€ über 3 Jahre schließlich knapp 1700€ würden?
Oder gäbe es durch die von Beginn an nicht vorhandene Zahlungsfähigkeit durch eidesstattliche Erklärung und späteres Hartz IV eventuell Ausnahmeregelungen die der Betroffene geltent machen könnte?
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