Saft <> Fruchtsaftgetränk im Restaurant

Hallo zusammen,

wir hatten hier doch neulich die Frage, ob sich ein Restaurantbetreiber Ärger einhandeln könnte wenn herauskommt, dass der in der Speisekarte angebotene Saft in Wirklichkeit ein Fruchtsaftgetränk ist. Klare Antwort, natürlich ja, denn die Bezeichnungen geben Auskunft über klar definierte Unterschiede der Zusammensetzung und Qualität.

Das mit solchen Sachen wirklich nicht zu spaßen ist, muss jetzt ein Konditor aus Hannover erfahren, der sich vor dem Amtsgericht verantworten muss, weil er entgegen klarer Vorschriften Mandelhörnchen verkauft hat, die neben Marzipan auch das minderwertige Persipan (aus Aprikosenkernen) enthalten haben. Bin mal gespannt, wie sehr man dem Freund die Ohren lang ziehen wird.

Gruß vom Wiz

Gestern kam ein Beitrag über diesen Bäcker im Fernsehen (habe ich leider nur unvollständig gesehen).
Der Bäcker hat nach eigenen Aussagen das Persipan hinzugefügt, weil es kräftiger schmeckt, besser mit dem Produkt harmoniert und somit dem Kunden nützt (kann ich hier natürlich weder bestätigen noch widerlegen).

Vor allem hat der Bäcker aber auf einem Schild sogar darauf hingewiesen, dass die Mandelhörnchen auch Persipan enthalten. Meiner Meinung nach ist das dann kein Betrug. Sofern er nicht ausdrücklich von „Marzipan“ spricht bzw. schreibt. Die zuständige Behörde sieht das allerdings wohl anders.

Ich habe schließlich auch schon „Hirschwurst“ gesehen, in deren Zutatenliste zunächst Schweinefleisch, dann Rindfleisch und erst dann Hirschfleisch auftauchte. Da sich die Reihenfolge nach dem prozentualen Anteil richtet, war Hirschfleisch nur zu weniger als 33 Prozent enthalten.

Lebensmittelkennzeichnung als solche

Ich habe schließlich auch schon „Hirschwurst“ gesehen, in
deren Zutatenliste zunächst Schweinefleisch, dann Rindfleisch
und erst dann Hirschfleisch auftauchte. Da sich die
Reihenfolge nach dem prozentualen Anteil richtet, war
Hirschfleisch nur zu weniger als 33 Prozent enthalten.

Tja, oh wundersame Welt der Lebensmittelkennzeichung. Hirschsalami darf sich das Zeug nicht nennen, sondern muß so bezeichnet werden, weil sie nicht ausschließlich aus Schwein oder Rind besteht, sondern auch Hirsch drin ist.

Die Angabe dient also nicht dem Anlocken des Verbrauchers („scheiß auf den Hirschgulasch, heute gibt es Hirsch scheibchenweise, da kommt mir die Salami gerade recht“), sondern zum Schutz („ach ich arme Sau, ich bin jedes Fleisch allergisch, außer Schwein und Rind. Hm das ist ja ne feine Salami“ *Haps* „aaaaargl“).

Gruß,
Christian

P.S.
Interessante Lektüre:
http://www.umwelt-online.de/recht/lebensmt/lmkvo.htm
http://www.verbraucherministerium.de/verbraucher/the… (rd. 500 KByte)

Hi,

nur mal so gesagt, ich finde guten Persipan eh leckerer als schlechten Marzipan :wink:

Galaktische Gruesse

Hi Wiz,

nur am Rande: Wir hatten uns geärgert, daß Knoblauchbutter
fertig gekauft so teuer ist und hatten uns entschlossen
Knoblauchbutter selbst herzustellen. Aufgrund der
Streichfähigkeit hatten wir der Butter Margarine zu gemengt.
Der Teufel wollte es, wir hatten eine Prüfung und handelten
uns eine saftige Geldstrafe ein (DM 1.500,–) weil der Margarineanteil
in unserer Butter zu hoch war.

Dies nur am Rande

Gruß vom Alex

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