Hallo zusammen,
wir hatten hier doch neulich die Frage, ob sich ein Restaurantbetreiber Ärger einhandeln könnte wenn herauskommt, dass der in der Speisekarte angebotene Saft in Wirklichkeit ein Fruchtsaftgetränk ist. Klare Antwort, natürlich ja, denn die Bezeichnungen geben Auskunft über klar definierte Unterschiede der Zusammensetzung und Qualität.
Das mit solchen Sachen wirklich nicht zu spaßen ist, muss jetzt ein Konditor aus Hannover erfahren, der sich vor dem Amtsgericht verantworten muss, weil er entgegen klarer Vorschriften Mandelhörnchen verkauft hat, die neben Marzipan auch das minderwertige Persipan (aus Aprikosenkernen) enthalten haben. Bin mal gespannt, wie sehr man dem Freund die Ohren lang ziehen wird.
Gruß vom Wiz