Halli hallo,
ich habe jetzt gerade in einem landwirtschaftlichen Betrieb die Lohnbuchhaltung übernommen und verstehe nur noch Bahnhof… hilfee…die Saisonarbeiter werden als kurzfristig Beschäftigte gehandhabt. Dadurch sind sie sozialversicherungsfrei und werden aber bei der Bundesknappschaft an- und abgemeldet. Das ist doch richtig, oder? Was ich jetzt nicht verstehe ist die ganze Geschichte mit der Lohnsteuer. Man kann Freibeträge beim Finanzamt beantragen und wenn man die hat was dann? Einkommensteuererklärung? Irgendwie findet ich nichts richtiges darüber. Falls jemand davon eine Ahnung hat wär ich super dankbar für ein paar Infos. Gruß Petra
en.
Leider verstehe ich zu dieser Materie auch nichts richtiges um Dir eine Antwort zu geben. Viel Glück bei der weiteren Suche Hansj.
Hallo Petra,
haeb ich leider keine Ahnung von!
Viel Glück noch!!!
Hallo Petra,
also das mit den kurzfristig Beschäftigten ist nur dann richtig, wenn Sie eine gewisse Grenze nicht übersteigen. In einem Zeitjahr nicht mehr als 50 Tage. Es gibt auch noch eine Höchstgrenze für den Verdienst. Grenze habe ich im Moment nicht im Kopf.
Der Freibetrag den man auf der Steuerkarte eintragen lassen kann dienst dazu, dass die Lohnsteuer im laufenden Monat geringer ist.
Alles Gute in deinem neuen Job.
Liebe Petra,
leider kann ich dir bei deiner Frage nicht weiter helfen
Alles Gute
Guten Morgen Petra,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Ruf doch einfach mal beim Finanzamt an.
Gruß
Maria
Entschuldigung - ich hatte längere Zeit Probleme mit meinem Mailzugang.
Liebe Petonia,
sie schmeissen da zwei Baustellen, Sozialversicherung und Steuer, durch einander.
- Saisonarbeiter können kurzfristige sein, wenn sie nicht schon andere kurzfristige Beschäftigungen in dem laufenden Jahr hatten.
- Falls sie bereits andere kurzfristige Beschäftigungen hatten, wird die laufende mit der vorherigen zusammengerechnet - übersteigt die Summe dann die Vorraussetzung für die Kurzfristigkeit, so ist es ein normaler zu versichernder Mitarbeiter - und zwar ab dem ersten Tag.
- Freibeträge werden auf der Lohnsteuerkarte vom FA eingetragen und werden eigentlich von demjenigen beantragt, dem die Karte gehört, also dem Mitarbeiter.
- Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen: Rentenvers., Arbeitslosenvers., Krankenvers. und Pflegevers.
- Es gibt verschiedene Konstellationen, wo der zu beurteilende Mitarbeiter zwar in dem einen oder anderen Zweig frei ist, aber nicht in den anderen.
- Die Leute von der Bundesknappschaft sind da nicht umsonst ausführlichst darüber geschult worden, weil das eben nicht so einfach ist und einen Menge Gesetze dahinter stehen.
- Es ist ratsam, jeden Einzelnen zu beurteilen und Rückfrage mit der Bundesknappschaft zu halten.
- Ich hatte eigentlich nur Studenten, die 30 - 45 Tage bei uns beschäftigt waren - aber fast jeder Student hatte eine andere Konstellation. Ich hatte sogar einen, der zu drei Zweigen frei war, aber Rentenversicherung zahlen musste, obwohl er nie einen Anspruch an die Rentenversicherung stellen können wird.
Kurz zusammen gefasst: Das ist ein sehr tückisches Terrain - Ich empfehle Ihnen dringend eine Schulung!
Mit freundlichen Grüssen
Angelofv