Hallo,
im Gastgewerbe (Cafés, Biergärten etc) ist ja - wetterbedingt - im Winter „nichts“ zu tun. Gibt es -außer Kündigung und Arbeitslosigkeit - eine Möglichkeit, die Angestellten über den Winter „zu bringen“?
Der Arbeitgeber möchte die Leute im Frühjahr wieder einstellen und die Leute wollen auch wieder kommen. Jedoch beträgt ja das ALG I nur 60-67 % was u.U. einfach zu wenig sein kann. Gibt es da bei der AA keine andere „Sonderlösung“?
Und bei der Gelegenheit noch gefragt: Wenn nun jemand z.B. jedes Jahr über den Sommer als Koch in einer Gaststätte mit Gartenbetrieb arbeitet und jeweils von Okt/Nov bis März arbeitslos ist, ist ja nach ca. 2,5 Jahren sein Anspruch auf ALG I aufgebraucht, da ja nie 1 Jahr Berufstätigkeit vorliegt. Gibt es da wirklich keine faire Lösung? Muss sich dann der AG jedes Jahr neue Leute suchen, oder der AN sich immer wieder kurzfristige Tätigkeiten für 6 Monate? Welche ja auch nicht gerade wie „Sand am Meer“ zu haben sind.
Auf der Internetseite der AA habe ich zwar Infos bezügl. Saison-Kurzarbeitergeld gelesen, dort wird jedoch immer nur vom Baugewerbe gesprochen.
Hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und mir kann jemand helfen.
Danke schon mal, Knöpfchen