Saisonbedinger Ausfall im Gastgewerbe

Hallo,
im Gastgewerbe (Cafés, Biergärten etc) ist ja - wetterbedingt - im Winter „nichts“ zu tun. Gibt es -außer Kündigung und Arbeitslosigkeit - eine Möglichkeit, die Angestellten über den Winter „zu bringen“?

Der Arbeitgeber möchte die Leute im Frühjahr wieder einstellen und die Leute wollen auch wieder kommen. Jedoch beträgt ja das ALG I nur 60-67 % was u.U. einfach zu wenig sein kann. Gibt es da bei der AA keine andere „Sonderlösung“?

Und bei der Gelegenheit noch gefragt: Wenn nun jemand z.B. jedes Jahr über den Sommer als Koch in einer Gaststätte mit Gartenbetrieb arbeitet und jeweils von Okt/Nov bis März arbeitslos ist, ist ja nach ca. 2,5 Jahren sein Anspruch auf ALG I aufgebraucht, da ja nie 1 Jahr Berufstätigkeit vorliegt. Gibt es da wirklich keine faire Lösung? Muss sich dann der AG jedes Jahr neue Leute suchen, oder der AN sich immer wieder kurzfristige Tätigkeiten für 6 Monate? Welche ja auch nicht gerade wie „Sand am Meer“ zu haben sind.

Auf der Internetseite der AA habe ich zwar Infos bezügl. Saison-Kurzarbeitergeld gelesen, dort wird jedoch immer nur vom Baugewerbe gesprochen.

Hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und mir kann jemand helfen.

Danke schon mal, Knöpfchen

Servus,

wenn der Arbeitgeber sich entsprechend organisiert, ist es möglich, ein Zeitkonto mit einer ganzen Reihe von „Nullmonaten“ zu führen, das sich übers Jahr weg ausgleicht. Klar, dass dabei dann Teilzeitlohn für Arbeit bis zur Grenze des Erlaubten herauskommt - aber eben auch im Winter Teilzeitlohn für Nichtstun.

Problematisch dabei, dass je nach Situation (der Dehoga weiß dazu viele Einzelheiten) wegen der gesetzlichen Obergrenze keine ausreichende Reserve an „Plusstunden“ aufgebaut werden darf, sondern die Nullmonate zu einem bedeutenden „Minusbestand“ führen - der Arbeitgeber muss da in Vorleistung gehen (wenn er das finanziell wuppen kann) und hoffen, dass möglichst wenige von „seinen“ Leuten in der kommenden Saison plötzlich spurlos verschwunden sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

danke für deine Antwort.

Genau das ist das Problem. Wenn es eine kleine Gaststätte/Café ist, das noch in den „Kinderschuhen“ steckt, ist nicht so viel „Flüssiges“ vorhanden, um die Koste dafür zu tragen, die einzelnen Leute über den Winter zu retten. Gibt’s da denn von Papa Staat keine Möglichkeit? Immerhin sorgt man ja dafür,dass es nur vorübergehend mehr Arbeitslose gibt.

Und der Angestellte braucht so in 2-3 Jahren seinen Anspruch auf ALG I auf und ist gezwungen, dann in ALG II zu gehen. Finde ich ja auch nicht gerade fair, zumal keiner was für’s Wetter kann. Einen Koch z.B. im Winter nur am WE zu holen macht auch keinen Sinn, weil er ja nur 165 € dazu verdienen darf, man also ganz genau auf die Stundenanzahl achten muss/müsste.

Vllt hat ja noch jemand nen Tipp/Info.

LG, Knöpfchen

Hallo,

ganz einfach: nein. Bei Beschwerden über die vom Bundestag beschlossenen Gesetze wende man sich an den Bundestagabgeordneten eigener Wahl.

Gruß
Otto

Hallo,

du hast offensichtlich die Antwort von Aprilfisch nicht verstanden.
Grob gesagt: Mit einem Arbeitszeitkonto zahlst Du den Beschäftigten während der Saison weniger, als sie tatsächlich gearbeitet haben. Die Ersparnis (für die Du natürlich das „gesparte“ Entgelt zurücklegen mußt) verbrauchst Du dann sukzessive in den zeiten, in denen keine oder zumindest deutlich weniger Beschäftigung für den AN hast.
Grundsätzlich ist das dann ein Nullsummenspiel.
Und während der beschäftigungsfreien Zeit dürfen sich die AN auch durchaus bei anderen AG verdingen oder aber bei Dir kurzfristig zusätzlich aushelfen.

&Tschüß
Wolfgang