Saisonkarte gesperrt

Guten Tag,

wenn jemand die Ski-Saisonkarte von der Liftgesellschaft mit der Begründung - jemand anderer sei mit meiner Karte (auf der mein Foto ist!) gefahren, abgenommen wird, welche Beweise müssen dafür vorliegen? Sind Fotos mit einem Datum darunter genug? an welchem die Karte von den jeweiligen Personen benutzt worden sein soll.

Wer kann hierzu nun rechtliche Auskunft geben?
Sind die Fotos Beweis dafür, dass jemand anders eine Karte benutzt hat?

Der Geschäftsführer verlangt eine „Strafe“ in Höhe von € 150! Muss diese bezahlt werden?
Wie kann nun vorgegangen werden, um die Saisonkarte wieder zurück zu bekommen?

Danke vielmals im voraus für eure Antworten.

Gruß

hallo!

wenn jemand die Ski-Saisonkarte von der Liftgesellschaft mit
der Begründung - jemand anderer sei mit meiner Karte (auf der
mein Foto ist!) gefahren, abgenommen wird, welche Beweise
müssen dafür vorliegen?

aussagekrätige, eindeutige, belegbare und nachprüfbare

Sind Fotos mit einem Datum darunter
genug, an welchem die Karte von den jeweiligen Personen
benutzt worden sein soll.

das mag ausreichen, wobei das datum aus meiner sicht zweitrangig wäre, da es asu erster sicht um den verstoß per se (nutzung der saisonkarte durch nicht berechtigte) ginge.

Wer kann hierzu nun rechtliche Auskunft geben?

rechtsanwalt

Sind die Fotos Beweis dafür, dass jemand anders eine Karte
benutzt hat?

wenn auf dem foto zweifelsfrei zu erkennen ist, daß die benutzende person nicht der paßinhaber ist UND ebenfalls zweifelsfrei zu erkennen ist, welcher saisonpaß (foto, paßnummer, aufgedruckter name etc.) von dieser person benutzt wurde. alternativ könnte es auch ein elektronisches protokoll (rfid-übertragung, die dinger sind mittlerweile fast alle gechipt) in ergänzung zum foto tun (dann allerdings sind datum, uhrzeit und lokation unumgänglich!)

Der Geschäftsführer verlangt eine „Strafe“ in Höhe von € 150!
Muss diese bezahlt werden?

wenn dies in den vertragsbedingungen so ausgeschrieben ist und wenn die unerlaubte benutzung bestand - ja.

Wie kann nun vorgegangen werden, um die Saisonkarte wieder
zurück zu bekommen?

ist ebenfalls in den vertrags- und ausgabebedingungen beschrieben.
wenn vorwurf ungerechtfertigt, auf herausgabe pochen und ggfs. schadenersatz verlagen.
wenn vorwurf gerechtfertigt ist, neuen paß kaufen (es sei denn, der betreiber hat vertraglich zeitliche sperren vereinbart)

saludos, borito

Erstmal hier nix Rechtberatung.

Zweitens Verträge sind einzuhalten. Sollte ein Vertragspartner seiner Pflich nicht nachkommen, setzt man eine Frist und erhebt nach erfolgloser Verstreichung Klage.
Im Zweifel wird ein Gericht dann beurteilen, ob eine Leistungspflicht besteht. (ps: klagen sollte man nur, wenn man sich relativ sicher ist zu gewinnen :wink: )
hth

Hi!
Das Thema ist mir nicht unbekannt, nachdem die Liftgesellschaften aus vermutlich gutem Grunde recht scharf geworden sind und auch ganz gerne mal über die Stränge schlagen.

Wenn die Saisonkarte Dir gehört, aber von jemandem anders benutzt wurde, dann müsste zunächst einmal Dir nachgewiesen werden können, dass Du davon gewusst hast.
Wenn Freunde Dein Haus besuchen, dann kann sie von jemandem, natürlich weisst Du nichts davon, jederzeit vorrübergehend entwendet worden sein und hinterher wieder zurückgelegt.
Das Genteil muss erst einmal bewiesen werden.
Der Falschnutzer hat natürlich immer noch ein Problem, das ist aber nichts Deines.

Ich habe viele Saisonen als Skilehrerin gearbeitet und viel mit den Liftingern erlebt und die Erfahrung gemacht, dass in den meisten Fällen das weder Hand noch Fuß hatte.

Solange Dir nicht nachgewiesen werden kann, dass Du vom Ausleihen gewusst hast, haben die gar nichts zu wollen.
Klagen musst natürlich im Zweifelsfall Du.

Ärgerlich, das!
Zahira