Saisonzulassung Kündigen

Vor 3 Monaten hab ich eine KFZ-Versicherung von meinem Vater übernommen. Auf dieser Versicherung ist ein 125er Roller versichert der ein Saisonkennzeichen von Mai bis Novomber hat. Mein Auto ist auf mich zugelassen und auf meinen Vater versichert. Nun will ich zum 01.01.09 mein Auto auf meine Versicherung anmelden, also auf die Versicherung wo derzeit der Roller zugelassen ist.

Ich hab gelesen das ausserhalb der Saison eine Ruheversicherung oder so wirkt und man in dieser Zeit die Versicherung nicht kündigen kann oder einen die Versicherung nicht gehen lässt. Erst wenn die Saison wieder läuft, also am 01.05.2009. Aber da ist es ja schon zu spät.

Was muss ich jetzt machen damit ich die Saisonversicherung kündigen kann und am 01.01 für mein Auto benutzen kann?

Muss ich jetzt den Roller spätestens bis nächste Woche bei der KFZ Stelle abmelden, damit ich die versicherung frei bekomm und dann am 01.01. für mein Auto hernehmen kann oder was?

Über eine antwort wär ich sehr dankbar.

Hallo Deinereiner
(ich grüße mal höflich, auch wenn Du es nicht tust…)

das klingt alles ein wenig wirr, aber ich versuche mal antworten zu finden zu den vielen Problempunkten, die Du ansprichst:

Vor 3 Monaten hab ich eine KFZ-Versicherung von meinem Vater
übernommen.

Was heißt das konkret? Ich vermute, Du meinst „den SFR übernommen“…?

Auf dieser Versicherung ist ein 125er Roller
versichert der ein Saisonkennzeichen von Mai bis Novomber hat.
Mein Auto ist auf mich zugelassen und auf meinen Vater
versichert. Nun will ich zum 01.01.09 mein Auto auf meine
Versicherung anmelden, also auf die Versicherung wo derzeit
der Roller zugelassen ist.

Dann müsste Dein Vater „seinen“ Vertrag - der für Dein Auto besteht - kündigen und bei der anderen Gesellschaft neu abschließen.

Ich hab gelesen das ausserhalb der Saison eine
Ruheversicherung oder so wirkt und man in dieser Zeit die
Versicherung nicht kündigen kann oder einen die Versicherung
nicht gehen lässt. Erst wenn die Saison wieder läuft, also am
01.05.2009. Aber da ist es ja schon zu spät.

Die Kündbarkeit von Saison-Verträgen richtet sich nach dem Vertrag und der sog. Hauptfälligkeit. Schau in den Versicherungsschein, dort steht etwas zum Vertragsende.

Was muss ich jetzt machen damit ich die Saisonversicherung
kündigen kann und am 01.01 für mein Auto benutzen kann?

Du hast oben geschrieben, dass Du den Auto-Vertrag kündigen und wechseln willst, jetzt sprichts Du vom Roller, der gekündigt werden soll… was denn nun?

Muss ich jetzt den Roller spätestens bis nächste Woche bei der
KFZ Stelle abmelden, damit ich die versicherung frei bekomm
und dann am 01.01. für mein Auto hernehmen kann oder was?

Und diese Frage ist nun irgendwie gar nicht mehr verständlich.

Grüße, M

Hallo Masch

Vor 3 Monaten hab ich eine KFZ-Versicherung von meinem Vater
übernommen.

Was heißt das konkret? Ich vermute, Du meinst „den SFR
übernommen“…?

Ja das mein ich damit

Was muss ich jetzt machen damit ich die Saisonversicherung
kündigen kann und am 01.01 für mein Auto benutzen kann?

Du hast oben geschrieben, dass Du den Auto-Vertrag kündigen
und wechseln willst, jetzt sprichts Du vom Roller, der
gekündigt werden soll… was denn nun?

Mit meinem Auto will ich bei der gleichen Versicherung bleiben, ich will nur den Versicherungsschein ändern. Also der Versicherungsschein vom Roller mit SF4, will ich auf mein Auto laufen lassen.

Da ich erst 4 Jahre Auto fahre kann ich ja folglich nur versicherungen mit SF4 haben.
Die Versicherung auf der mein Auto zur Zeit läuft hat aber SF6, also würden 2 SF vorloren gehen wenn ich die SF auf mich übertragen lasse.

So ist es zur Zeit:
Roller = SF4
Auto = SF6

Was ich will:
Roller = SF6
Auto = SF4

Da es mir günstiger kommt wenn mein Auto auf mich versichert ist als auf meinem Vater.

gruß A.

hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, willst du einen versicherungsnehmerwechsel samt sf-übertragung. dazu ist keine kündigungsfrist nötig. sag einfach BEIDEN versicherern bescheid und stell einen antrag bei deinem neuen versicherer. fertig!
eine abmeldung ist nicht notwendig!

es ist allerding möglicherweise fraglich ob du die komplette sf 6 übernehmen kannst. laß dich dazu von deinem kundenberater vor ort oder am tel beraten. alternativ: sufu.

mfg
snake

eine abmeldung ist nicht notwendig!

Hi Snake,
verstehe ich nicht… keine Ummeldung, kein Besitzwechsel, dann ist doch eine „ordentliche“ Kdg. erforderlich. Jedenfalls fällt mir sonst kein Aufhebungsgrund ein (außer Kulanz).

Grüße, M

hallo masch,
das kind heißt versicherungsnehmerwechsel.
informieren würd ich die alte versicherung schon darüber, denn sonst schickt die möglicherweise kommentarlos eine neue vbü an die zulassungsstelle. aber eine kündigung oder abmeldung an sich ist nicht notwendig, da risikowegfall beim vn. läßt sich in dem fall für den alten vr auch prima nachvollziehen, da er ja eine vwb-anfrage nach tb28 bekommt.

ich weiß das ist immer wieder mal ein steitthema und es gibt genügen innendienstler bei den versicherern, die das nicht überreißen, aber ist nun mal so. *g*
umgekehrt sind viele vn der meinung mit einem halterwechsel die versicherung wechseln zu können, pustekuchen: bei gleichem vn ist das kfz bei der alten versicherung zu versichern. immer wieder witzig^^

hoffe ich konnte licht ins dunkle bringen

snake

Hi Snake,

das habe ich schon verstanden… aber „VN-Wechsel“ ist kein Kündigungsgrund, somit ist das immer Kulanz mit der Aufhebung.

Wenn A ein „fremdes“ Fz seiner Freundin B versichert, und nach 3 Monaten B selbst das Ding versichern will… warum sollte As Versicherer den bestehenden Vertrag aufheben? Formal ist das eine Doppelversicherung (jetzt MehrfachV), und dann ist der jüngere Vertrag zu stornieren.

Hinsichtlich der Ummeldung bin ich voll bei Dir.

Grüße, M