Sakrament der Ehe

Hallo liebe Experten der katholischen Glaubenslehre,

bei der untenstehenden Frage fiel mir mal wieder auf, daß ich nur über „Halbwissen“ verfüge, obwohl ich verheiratet bin…*g*
Folgende Fragen stellen sich mir:

  1. ganz banal: wie heißt es eigentlich korrekt: ein Sakrament wird „gestiftet“, „vergeben“, oder wie sagt man da?
  2. Beim Vorgespräch zu unserer Hochzeit erklärte uns der Prister, daß die Eheleute sich das Sakrament der Ehe selbst stiften, die Ehe also nur durch den Trauspruch der Eheleute geschlossen wird.
  3. Welche Bedeutung haben dann die Fragen des Pristers an die Eheleute nach deren Trauung (die Fragen nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe, die Kinder christlich zu erziehen ect.)
  4. Gehe ich recht in der Annahme, daß eine im „stillen Kämmerlein“ geschlossene Ehe nach katholischem Recht genauso gültig ist wie eine „offiziell“ geschlossene?
  5. Wenn die Ehe nur durch die Eheleute selbst geschlossen wird, welchen Sinn macht dann die ganze Kirchenbürokratie (Taufbescheinigung und Co.)?

Vielleicht kommen nach den ersten Antworten ja noch weitere Fragen auf…

Viele Grüße
Stefan

  1. ganz banal: wie heißt es eigentlich korrekt: ein Sakrament
    wird „gestiftet“, „vergeben“, oder wie sagt man da?

Ein Sakrament wird gespendet und zwar letztlich durch Jesus Christus selber.

  1. Beim Vorgespräch zu unserer Hochzeit erklärte uns der
    Prister, daß die Eheleute sich das Sakrament der Ehe selbst
    stiften, die Ehe also nur durch den Trauspruch der Eheleute
    geschlossen wird.

Also: Die Eheleute spenden (nicht stiften) sich das Sakrament selber (und dabei sollte niemand „stiften gehen“). Das ist eine interessante katholische Position: In der evangelischen Kirche gibt es kein Ehesakrament, in der orthodoxen Kirche spendet der Priester das Sakrament. Die katholische Kirche kennt eine „Mischform“: Als Katholik bist du an die Formpflicht gebunden. Das heißt: Eine Ehe im katholischen Sinne kommt dann zustande, wenn sie gemäß der Formpflicht (d.h. vor einem Priester - wobei es viele Gründe gibt, von der Formpflicht zu dispensieren) geschlossen wurde und wenn sie (durch den Beischlaf) vollzogen wurde. Damit kommen beide Komponenten zusammen und nur dann ist die Eheschließung gültig - und unauflöslich.

  1. Welche Bedeutung haben dann die Fragen des Pristers an die
    Eheleute nach deren Trauung (die Fragen nach der Bereitschaft
    zur christlichen Ehe, die Kinder christlich zu erziehen ect.)

Zur katholischen Ehe gehört die grundsätzliche Offenheit für Kinder. Und wenn ich von meinem Glauben wirklich im tieftsen Herzen überzeugt bin, dann werde ich den selbstverständflich auch an meine Kinder weitergeben. Das mag in unsere heutigen „weltoffenen toleranten“ Gesellschaft einStein des Anstoßes sein, denn man darf da alles haben, nur keine Überzeugung.

  1. Gehe ich recht in der Annahme, daß eine im „stillen
    Kämmerlein“ geschlossene Ehe nach katholischem Recht genauso
    gültig ist wie eine „offiziell“ geschlossene?

Nein, wegen der Formpflicht, an die man normalerweise gebunden ist. Nur im äußersten Notfall (wenn man z.B. allein auf einer einsamen Insel gestrandet ist und Robinson Crusoe heiraten möchte) gibt es Ausnahmeregeln. Daher ist die standesamtliche Eheschließung für uns zwar Voraussetzung zur kirchlichen Eheschließung, sie ist aber ansonsten ohne Bedeutung.

  1. Wenn die Ehe nur durch die Eheleute selbst geschlossen
    wird, welchen Sinn macht dann die ganze Kirchenbürokratie
    (Taufbescheinigung und Co.)?

Weil es eben keine Bürokratie ist: Die kath. Kirche hat ein sehr, sehr hohes Verständnis von Ehe. Sie ist Sakrament, d.h. durch den Bund der Eheleute wird Christi Bund mit der Kirche in der Welt erfahrbar. Deshalb ist sie auch unauflöslich, da dieser Bund Christi mit seiner Kirche ja auch nie gelöst wird. Viele Eheleute machen sich viel zu selten bewusst, dass Chrsitus in ihrer Ehe mitwirkt. Und weil das solch eine hochwertige Glaubensangelegenheit ist, sollte sie auch im Normalfall (der leider nur selten eintritt) auch nur mit Paaren angegenagen werden, die fest im Glauben stehen. Das heißt: Die „Bürokratie“ ist der Versuch, den Glauben ins Gespräch zu bringen und wenn ein Priester von euch nur mal die Dokumente verlangt, ansonsten aber nix erzählt und kein Gespräch mit euch sucht (und eure Fragen beantwortet), dann hat er seinen Dienst verfehlt (und macht sich kirchenrechtlich u.U. strafbar).

Ich hoffe, dir geholfen zu haben! Viele Grüße!

Gerd Wagner

Hi Gerd,

vielen Dank für Deine Antwort. So einiges konnte ich da schon auseinanderbröseln… (so ganz unvorbelastet bin ich auch nicht *g*). So ein, zwei Fqagen hätte ich dann aber doch noch:

(d.h. vor einem Priester - wobei es viele Gründe gibt, von der
Formpflicht zu dispensieren)

Könntest Du mir da mal ein paar Beispiele nennen?

  1. Welche Bedeutung haben dann die Fragen des Pristers an die
    Eheleute nach deren Trauung (die Fragen nach der Bereitschaft
    zur christlichen Ehe, die Kinder christlich zu erziehen ect.)

Zur katholischen Ehe gehört die grundsätzliche Offenheit für
Kinder. Und wenn ich von meinem Glauben wirklich im tieftsen
Herzen überzeugt bin, dann werde ich den selbstverständflich
auch an meine Kinder weitergeben. Das mag in unsere heutigen
„weltoffenen toleranten“ Gesellschaft einStein des Anstoßes
sein, denn man darf da alles haben, nur keine Überzeugung.

So weit ist mir das bekannt und im Traugespräch auch gesagt worden, erklärt aber noch nicht den Sinn.
Gehört es zur vorgegebenen Form, daß diese Fragen bejaht werden müssen (was ja bedeuten würde, daß die Ehe nur dadurch zustande kommt)? Und in welcher (kirchen)rechtlichen Situation befindet sich dann ein Prister, der eine Trauung segnet obwohl er weiß, daß die Eheleute nicht alle Fragen wirklich mit „ja“ beantworten können (und erzähle mir jetzt nicht, daß es das nicht gibt…auch katholische Prister stellen oft ihren eigenen Glauben über das Kirchenrecht)?

  1. Wenn die Ehe nur durch die Eheleute selbst geschlossen
    wird, welchen Sinn macht dann die ganze Kirchenbürokratie
    (Taufbescheinigung und Co.)?

Weil es eben keine Bürokratie ist:

Doch, genau das ist es! Gott braucht keine Dokumente, denn er kennt die Wahrheit. Nach der Beichte wird mir ja auch die Absolution erteilt, obwohl der Prister nicht überprüfen kann ob ich wirklich alle Sünden gebeichtet habe (was doch meines Wissens Vorraussetzung für die Absolution ist, oder?).
Aber in Verbindung mit der von Dir erwähnten Formpflicht macht auch die Bürokratie wieder „Sinn“.

Bleibt noch eine Frage: Wenn von der Formpflicht begründet abgewichen wurde, ist die Ehe ja gültig geschlossen. Nun kann aber der Grund natürlich jederzeit entfallen (weil ich z.B. nach meiner Hochzeit mit Robina gerettet wurde). Wie wird die Ehe denn dann nachträglich legitimiert? Oder „glaubt“ die Kirche dann den Eheleuten, daß alles seinen rechten Gang ging?

Ich hoffe, dir geholfen zu haben! Viele Grüße!

Ja, hast Du!

Gruß Stefan

(d.h. vor einem Priester - wobei es viele Gründe gibt, von der
Formpflicht zu dispensieren)

Könntest Du mir da mal ein paar Beispiele nennen?

Z.B. konfessionsverbindende oder auch religionsverbindende Ehen, bei denen man von der kath. Form entbunden werden kann.

So weit ist mir das bekannt und im Traugespräch auch gesagt
worden, erklärt aber noch nicht den Sinn.
Gehört es zur vorgegebenen Form, daß diese Fragen bejaht
werden müssen (was ja bedeuten würde, daß die Ehe nur dadurch
zustande kommt)? Und in welcher (kirchen)rechtlichen Situation
befindet sich dann ein Prister, der eine Trauung segnet obwohl
er weiß, daß die Eheleute nicht alle Fragen wirklich mit „ja“
beantworten können (und erzähle mir jetzt nicht, daß es das
nicht gibt…auch katholische Prister stellen oft ihren
eigenen Glauben über das Kirchenrecht)?

Sie müssen logischerweise bejaht werden, denn sie zielen ja auf das katholische Wesen der Ehe: Wenn ich die kath. Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe nicht bejahe, dann kann ich auch nicht katholisch heiraten. Ein Priester, der hier nicht wahrheitsgemäß handelt, macht sich kirchenrechtlich strafbar. Aber letztlich hat das Paar den Schaden: Denn im Fall des Falles zählt, was im Eheprotokoll steht. Und da kann man sich nur schwer damit herausreden, man hätte da doch gelogen und der Priester hätte das gewusst. Ist ja auch Unsinn: Wenn ich meine Ehe schon mit einer Lüge beginne, dann kan ich es auch gleich lassen. Die Fragen des Priesters bilden nicht die Ehe, sondern bestätigen den bestehenden Ehewillen.

Doch, genau das ist es! Gott braucht keine Dokumente, denn er
kennt die Wahrheit. Nach der Beichte wird mir ja auch die
Absolution erteilt, obwohl der Prister nicht überprüfen kann
ob ich wirklich alle Sünden gebeichtet habe (was doch meines
Wissens Vorraussetzung für die Absolution ist, oder?).

Aäh…da ist aber einiges ganz schön vermischt: Nicht die Frage, ob du alle Sünden gebeichtet hast (wer kann das schon?), sondern ob du deine Sünden bereust ist entscheidend. Wer eine Sünde beichtet und dann lauthals in der Beichte verkündet, dass er jederzeit selbstverständlich unr mit gleicher Freude den gleichen Mist noch einmal machen würde, der kann schwerlich auf Absolution hoffen. Die Beichte soll schließlich die menschen ja auch zum Besseren verändern und deshalb gehöt zum Bekenntnis der Sünde auch immer die Reue und die Pflicht zur bestmöglichen Wiedergutmachung. Es geht hier nicht um Wahrheit: Niemand wird „geprüft“, sondern es geht darum, den Menschen den hohen Wert der Ehe gemäß katholischer Lehre zu vermitteln. Damit man bei der Trauung mit gutem Gewissen sagen kann: Denn sie wissen, was sie tun…!

Bleibt noch eine Frage: Wenn von der Formpflicht begründet
abgewichen wurde, ist die Ehe ja gültig geschlossen. Nun kann
aber der Grund natürlich jederzeit entfallen (weil ich z.B.
nach meiner Hochzeit mit Robina gerettet wurde). Wie wird die
Ehe denn dann nachträglich legitimiert? Oder „glaubt“ die
Kirche dann den Eheleuten, daß alles seinen rechten Gang ging?

Bei dem o.a. Beispiel kann der Grund nicht wegfallen. Die Dispens von der Formpflicht muss daher auch nicht nachträglich aufgehoben werden, wozu auch? Anders ist das mit mehr oder wenigen absichtlichen Verstößen gegen die Formpflicht. Da gibt es Möglichkeiten, eine Ehe nachträglich zu „sanieren“.

Viele Grüße!

Gerd

Also, so ein Scheiß-Formalismus aber auch.

Mein Herrgott hat da nix mit am Hut. Mein Herrgott kennt mich
durch und durch - und hat mich herzenslieb. Und irgendwann hab
auch ich Teufelchen begriffen, daß Er das wirklich und aufrich-
tig tut, Er zu mir. Und dieses spürend, setze ich mich mit Ihm
auseinander, verstehen wollend. Und danach sind wir zwei beide,
also Gott und ich, uns eins. Darin, daß Er es Gut meint, in
absolut allem, was geschieht, auch dem nicht so aussehenden!
Und darin, daß eigentlich es am besten ist, daß SEIN WILLE
GESCHEHE. Weil Er nämlich der Big Boss ist, und den wahren
Durchblick hat, und ich nur den vermeintlichen, bisher …

Und so bedarf es keiner Formalien, Sakramente irgendwelcher
Struktur oder Amtskirchenrolle - es bedarf nur Gottes JA zu mir
und - was ganz wichtig ist: mein erkennendes Ja in und aus voller
Freiheit zu Ihm, meinem Herrgott. Dieses Ja - besiegelt alles.
Egal, welche Formalien oder Sakrament- oder Paragraphenreiter
irgendwas dazu sagen wollen oder gar werden. Und aus dieser
Geisteseinigkeit von uns beiden Einer, ergibt sich auch das mit
der Ehe auf Erden und erst recht später, am Ende der irdischen
Geist-Lehrzeit, im Himmel. Wobei die Himmlische Ehe ewig dauern
wird. Die irdische ist eine sinnvolle Vorstufe des Lernens dazu.
Amen.

Wolfgang.