(d.h. vor einem Priester - wobei es viele Gründe gibt, von der
Formpflicht zu dispensieren)
Könntest Du mir da mal ein paar Beispiele nennen?
Z.B. konfessionsverbindende oder auch religionsverbindende Ehen, bei denen man von der kath. Form entbunden werden kann.
So weit ist mir das bekannt und im Traugespräch auch gesagt
worden, erklärt aber noch nicht den Sinn.
Gehört es zur vorgegebenen Form, daß diese Fragen bejaht
werden müssen (was ja bedeuten würde, daß die Ehe nur dadurch
zustande kommt)? Und in welcher (kirchen)rechtlichen Situation
befindet sich dann ein Prister, der eine Trauung segnet obwohl
er weiß, daß die Eheleute nicht alle Fragen wirklich mit „ja“
beantworten können (und erzähle mir jetzt nicht, daß es das
nicht gibt…auch katholische Prister stellen oft ihren
eigenen Glauben über das Kirchenrecht)?
Sie müssen logischerweise bejaht werden, denn sie zielen ja auf das katholische Wesen der Ehe: Wenn ich die kath. Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe nicht bejahe, dann kann ich auch nicht katholisch heiraten. Ein Priester, der hier nicht wahrheitsgemäß handelt, macht sich kirchenrechtlich strafbar. Aber letztlich hat das Paar den Schaden: Denn im Fall des Falles zählt, was im Eheprotokoll steht. Und da kann man sich nur schwer damit herausreden, man hätte da doch gelogen und der Priester hätte das gewusst. Ist ja auch Unsinn: Wenn ich meine Ehe schon mit einer Lüge beginne, dann kan ich es auch gleich lassen. Die Fragen des Priesters bilden nicht die Ehe, sondern bestätigen den bestehenden Ehewillen.
Doch, genau das ist es! Gott braucht keine Dokumente, denn er
kennt die Wahrheit. Nach der Beichte wird mir ja auch die
Absolution erteilt, obwohl der Prister nicht überprüfen kann
ob ich wirklich alle Sünden gebeichtet habe (was doch meines
Wissens Vorraussetzung für die Absolution ist, oder?).
Aäh…da ist aber einiges ganz schön vermischt: Nicht die Frage, ob du alle Sünden gebeichtet hast (wer kann das schon?), sondern ob du deine Sünden bereust ist entscheidend. Wer eine Sünde beichtet und dann lauthals in der Beichte verkündet, dass er jederzeit selbstverständlich unr mit gleicher Freude den gleichen Mist noch einmal machen würde, der kann schwerlich auf Absolution hoffen. Die Beichte soll schließlich die menschen ja auch zum Besseren verändern und deshalb gehöt zum Bekenntnis der Sünde auch immer die Reue und die Pflicht zur bestmöglichen Wiedergutmachung. Es geht hier nicht um Wahrheit: Niemand wird „geprüft“, sondern es geht darum, den Menschen den hohen Wert der Ehe gemäß katholischer Lehre zu vermitteln. Damit man bei der Trauung mit gutem Gewissen sagen kann: Denn sie wissen, was sie tun…!
Bleibt noch eine Frage: Wenn von der Formpflicht begründet
abgewichen wurde, ist die Ehe ja gültig geschlossen. Nun kann
aber der Grund natürlich jederzeit entfallen (weil ich z.B.
nach meiner Hochzeit mit Robina gerettet wurde). Wie wird die
Ehe denn dann nachträglich legitimiert? Oder „glaubt“ die
Kirche dann den Eheleuten, daß alles seinen rechten Gang ging?
Bei dem o.a. Beispiel kann der Grund nicht wegfallen. Die Dispens von der Formpflicht muss daher auch nicht nachträglich aufgehoben werden, wozu auch? Anders ist das mit mehr oder wenigen absichtlichen Verstößen gegen die Formpflicht. Da gibt es Möglichkeiten, eine Ehe nachträglich zu „sanieren“.
Viele Grüße!
Gerd