Salamitaktik

Hallo Experten, @ Günter,

ich melde mich mal wieder mit dem Fortgang der Ereignisse rund um die Modernisierung. (leider habe ich jetzt den link nicht parat, der die Geschichte nachvollziehbar macht - komme nicht ins Archiv)

Folgende Entwicklung ergab sich nach dem Überfall/Rollkommando auf dem Balkon Mitte Mai und nach der anschließend vom Mieter ausgehandelten Zeit für das zu duldende Aufmass für Balkonfenster und Tür:

Es kam nun vom RA des VM ein Schreiben, in dem ein Betrag von ca. 25 € mtl. zusätzlich zu den 22,5 % Modernisierungs-Mieterhöhung gefordert wurde - wären dann 26,5 %.
Dieses Ansinnen wies der Mieter zurück und gab seinerseits einen Vorschlag zur De-Eskalation vor, der beinhaltete, dass sofort mit dem Einbau der Doppelverglasung begonnen werden kann, wenn die Mieterhöhung 1/2 Jahr später erst fällig wird.
Dies vor allem deshalb, weil nachweislich das Modernisierungsanschreiben falsche Daten enthält (unkorrekte Angaben was das verarbeitete Material betrifft) und Sanierungsarbeiten nicht sauber aufgeführt/nachvollziehbar abgezogen sind.(Neues Mod-Ausschreiben ca. 1/2 Jahr ab 7/05)

VM möchte nun aber dass die Mieterhöhung ab 1.10.05 greifen soll. Außerdem sicherte er nicht zu, das keine weiteren Klageschritte (Drohung vordem) unternommen werden und er verweigerte die Zusicherung, dass nicht noch weitere Bagatellfälle nachgeschoben werden.

Nun die Frage:
Es scheint so zu sein, das VM die Wohnung(en) verkaufen will.
Es soll wohl eins nach dem anderen „in Schuß“ gebracht werden. Die Last (Baulärm, Dreck, Mieterhöhung etc.) haben die Mieter und dann kommt doch der Verkauf und sie verlieren die Wohnung.
Ist so was überhaupt rechtens ?
Muss der VM nicht eine solche Sanierung und Modernisierung mit Ziel Verkauf als Gesamtpaket ankündigen, so dass der Mieter weiß, woran er ist ?? und nicht ständig verunsichert wird durch Duldungsklage-Androhungen.

Gruss
gretell

Hallo Experten, @ Günter,

ich melde mich mal wieder mit dem Fortgang der Ereignisse rund
um die Modernisierung. (leider habe ich jetzt den link nicht
parat, der die Geschichte nachvollziehbar macht - komme nicht
ins Archiv)

Folgende Entwicklung ergab sich nach dem Überfall/Rollkommando
auf dem Balkon Mitte Mai und nach der anschließend vom Mieter
ausgehandelten Zeit für das zu duldende Aufmass für
Balkonfenster und Tür:

Es kam nun vom RA des VM ein Schreiben, in dem ein Betrag von
ca. 25 € mtl. zusätzlich zu den 22,5 %
Modernisierungs-Mieterhöhung gefordert wurde - wären dann 26,5
%.
Dieses Ansinnen wies der Mieter zurück und gab seinerseits
einen Vorschlag zur De-Eskalation vor, der beinhaltete, dass
sofort mit dem Einbau der Doppelverglasung begonnen werden
kann, wenn die Mieterhöhung 1/2 Jahr später erst fällig wird.
Dies vor allem deshalb, weil nachweislich das
Modernisierungsanschreiben falsche Daten enthält (unkorrekte
Angaben was das verarbeitete Material betrifft) und
Sanierungsarbeiten nicht sauber aufgeführt/nachvollziehbar
abgezogen sind.(Neues Mod-Ausschreiben ca. 1/2 Jahr ab 7/05)

VM möchte nun aber dass die Mieterhöhung ab 1.10.05 greifen
soll. Außerdem sicherte er nicht zu, das keine weiteren
Klageschritte (Drohung vordem) unternommen werden und er
verweigerte die Zusicherung, dass nicht noch weitere
Bagatellfälle nachgeschoben werden.

Nun die Frage:
Es scheint so zu sein, das VM die Wohnung(en) verkaufen will.
Es soll wohl eins nach dem anderen „in Schuß“ gebracht werden.
Die Last (Baulärm, Dreck, Mieterhöhung etc.) haben die Mieter
und dann kommt doch der Verkauf und sie verlieren die Wohnung.
Ist so was überhaupt rechtens ?
Muss der VM nicht eine solche Sanierung und Modernisierung mit
Ziel Verkauf als Gesamtpaket ankündigen, so dass der Mieter
weiß, woran er ist ?? und nicht ständig verunsichert wird
durch Duldungsklage-Androhungen.

Hallo,

Du kannst keinen VM und auch nicht dessen Anwalt hindern, wenn sie den Mietern mit allen Mitteln zum Zwecke der Entmietung das Leben zur Hölle machen. meist sind diese Methoden juristisch abgesprochen ud so angelegt, dass der Mieter kaum eine Chance hat, den Beweis anzutreten, dass alles was geschieht mit Vorsatz betrieben wird. Er muss leider nicht ankündigen wann und wo er renoviert.

Ich würde an Deiner Stelle nunmehr auf jeden Fall einen fachkundigen Berater zu Mietrecht hinzuziehen, der sich am Ort die Verhältnisse genau ansieht. Bis dahin auf den Anwalt nicht reagieren, sondern ihm mitteilen, die Angelegenheit würde geprüft.

Grüsse Günter

Hallo,

Du kannst keinen VM und auch nicht dessen Anwalt hindern, wenn
sie den Mietern mit allen Mitteln zum Zwecke der Entmietung
das Leben zur Hölle machen. meist sind diese Methoden
juristisch abgesprochen ud so angelegt, dass der Mieter kaum
eine Chance hat, den Beweis anzutreten, dass alles was
geschieht mit Vorsatz betrieben wird. Er muss leider nicht
ankündigen wann und wo er renoviert.

Ich würde an Deiner Stelle nunmehr auf jeden Fall einen
fachkundigen Berater zu Mietrecht hinzuziehen, der sich am Ort
die Verhältnisse genau ansieht. Bis dahin auf den Anwalt nicht
reagieren, sondern ihm mitteilen, die Angelegenheit würde
geprüft.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
danke für die Antwort. Ja, ich werde mich drum kümmern, dass neben der Beratung vom Mieterverein noch jemand vor Ort sich die Dinge mal anschaut. Tatsächlich muss man sich wohl die unterschiedlichen Interessen sehr klar machen.

Ernüchterte Grüße
gretell